Hallo,
wir wohnen seit etwas mehr als einem Jahr in einer Mietwohnung. Ende letzten Jahres wurde uns per Schreiben angekündigt, dass die Vermieterin (WBM GmBH) zum 01.01.2016 "mit der Tele Columbus AG einen Vertrag über die Signallieferung abgeschlossen" hat. Die monatlichen Kosten dafür (8,93€ pro Wohnung) sollen als Betriebskosten umgelegt werden.
Im Wortlaut heißt es weiter: "Eine separate Vorauszahlung für die Kabelgebühren ist nicht mehr vorgesehen. Sollten die gegenwärtig vereinbarten Vorauszahlungen die ab 2016 dann um die Kabelgebühren erhöhten Kosten nicht abdecken können, behalten wir uns eine entsprechende spätere Anpassung der Vorauszahlungen vor."
Bisher haben wir keine Kabelgebühren gezahlt, da wir keinen Fernseher und deswegen auch keinen Versorgungsvertrag haben, und somit einfach keine Signallieferung benötigen.
Im Mietvertrag steht dazu Folgendes: "Die Lieferung des Rundfunk- und Fernsehsignals erfolgt über eine Betreibergesellschaft für Kabelfernsehen. Eine Versorgung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen durch die Vermieterin findet nicht statt.
Der Vermieterin steht das Wahlrecht zu, ob sie selbst einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft abschließt und die Kosten mit den Betriebskosten auf den Mieter umlegt oder ob sie den Mieter auf einen Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Betreibergesellschaft verweist.
Die Vermieterin ist aus sachlichen Gründen berechtigt, eine Umstellung von der einen vorstehenden Variante auf die andere vorzunehmen. Jedoch dürfen dem Mieter wegen bestehender Vertragslaufzeiten mit der Betreibergesellschaft auf Grund der Umstellung keine Nachteile entstehen."
Meine Frage ist jetzt, ob dieses Wahlrecht der Vermieterin rechtens ist?
In einer Anlage zum Mietvertrag steht: "Etwa in der Wohnung befindliche Anschlüsse an Empfangsanlagen werden durch eine Betreibergesellschaft mit Signalen versorgt. Die Inanspruchnahme der Signale setzt den Abschluss eines Vertrages mit der Betreibergesellschaft voraus."
Wie bereits erwähnt, haben wir keinen Vertrag abgeschlossen (sondern nur die Vermietungsgesellschaft).
Gibt es also eine Möglichkeit, dass wir die Gebühren nicht zahlen müssen?
Vorab schon mal vielen Dank!