Frage zu Kabelgebühren ("Rundfunk-/Fernsehsignal")

  • Hallo,
    wir wohnen seit etwas mehr als einem Jahr in einer Mietwohnung. Ende letzten Jahres wurde uns per Schreiben angekündigt, dass die Vermieterin (WBM GmBH) zum 01.01.2016 "mit der Tele Columbus AG einen Vertrag über die Signallieferung abgeschlossen" hat. Die monatlichen Kosten dafür (8,93€ pro Wohnung) sollen als Betriebskosten umgelegt werden.
    Im Wortlaut heißt es weiter: "Eine separate Vorauszahlung für die Kabelgebühren ist nicht mehr vorgesehen. Sollten die gegenwärtig vereinbarten Vorauszahlungen die ab 2016 dann um die Kabelgebühren erhöhten Kosten nicht abdecken können, behalten wir uns eine entsprechende spätere Anpassung der Vorauszahlungen vor."
    Bisher haben wir keine Kabelgebühren gezahlt, da wir keinen Fernseher und deswegen auch keinen Versorgungsvertrag haben, und somit einfach keine Signallieferung benötigen.

    Im Mietvertrag steht dazu Folgendes: "Die Lieferung des Rundfunk- und Fernsehsignals erfolgt über eine Betreibergesellschaft für Kabelfernsehen. Eine Versorgung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen durch die Vermieterin findet nicht statt.
    Der Vermieterin steht das Wahlrecht zu, ob sie selbst einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft abschließt und die Kosten mit den Betriebskosten auf den Mieter umlegt oder ob sie den Mieter auf einen Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Betreibergesellschaft verweist.
    Die Vermieterin ist aus sachlichen Gründen berechtigt, eine Umstellung von der einen vorstehenden Variante auf die andere vorzunehmen. Jedoch dürfen dem Mieter wegen bestehender Vertragslaufzeiten mit der Betreibergesellschaft auf Grund der Umstellung keine Nachteile entstehen."
    Meine Frage ist jetzt, ob dieses Wahlrecht der Vermieterin rechtens ist?

    In einer Anlage zum Mietvertrag steht: "Etwa in der Wohnung befindliche Anschlüsse an Empfangsanlagen werden durch eine Betreibergesellschaft mit Signalen versorgt. Die Inanspruchnahme der Signale setzt den Abschluss eines Vertrages mit der Betreibergesellschaft voraus."
    Wie bereits erwähnt, haben wir keinen Vertrag abgeschlossen (sondern nur die Vermietungsgesellschaft).
    Gibt es also eine Möglichkeit, dass wir die Gebühren nicht zahlen müssen?

    Vorab schon mal vielen Dank!

  • Was für ein Wahlrecht meinst Du denn?

    Du schreibst doch: "Eine Versorgung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen durch die Vermieterin findet nicht statt."

    Ausschlaggebend sind hier die vertraglichen Vereinbarungen. Wenn das dort so geschrieben steht, kann dies auch nicht einseitig vom Vermieter geändert werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich meine das Wahlrecht, von dem nach dem von dir zitierten Satz die Rede ist. "Die Lieferung des Rundfunk- und Fernsehsignals erfolgt über eine Betreibergesellschaft für Kabelfernsehen. Eine Versorgung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen durch die Vermieterin findet nicht statt. Der Vermieterin steht das Wahlrecht zu, ob sie selbst einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft abschließt und die Kosten mit den Betriebskosten auf den Mieter umlegt oder ob sie den Mieter auf einen Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Betreibergesellschaft verweist. Die Vermieterin ist aus sachlichen Gründen berechtigt, eine Umstellung von der einen vorstehenden Variante auf die andere vorzunehmen. Jedoch dürfen dem Mieter wegen bestehender Vertragslaufzeiten mit der Betreibergesellschaft auf Grund der Umstellung keine Nachteile entstehen."
    Das ist der gesamte Text aus dem Mietvertrag. Und ich frage mich, ob das so okay ist, dass man das so in den Mietvertrag schreibt und dann quasi "machen kann, was man will".

  • Zitat

    Und ich frage mich, ob das so okay ist, dass man das so in den Mietvertrag schreibt und dann quasi "machen kann, was man will".

    und ich frage mich, warum man erst den Mietvertrag unterschreibt und sich dann über Vertragsinhalte aufregt.

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber ich verstehe nicht, warum man Verträge unterschreibt, obwohl man mit einzelnen Klauseln nicht einverstanden ist.

    Ansonsten handelt es sich hierbei um eine sogenannte "Öffnungsklausel", die dem Vermieter die Möglichkeit gibt, einzelne Kostenpositionen zu ergänzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und ich frage mich, ob das so okay ist, dass man das so in den Mietvertrag schreibt und dann quasi "machen kann, was man will".


    Niemand schreibt etwas (nachträglich) in einen MV. Er wurde freiwillig so wie er war von beiden Parteien abgeschlossen. Für mich ist die zitierte Regelung eindeutig.

  • Danke, das wars, was ich wissen wollte.
    Thread kann nun gelöscht werden.


    Latürnich wird er nicht gelöscht; so wie Du von anderen Themen, so können auch andere User von diesem Thread profitieren.;)

  • Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht. Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden. Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger.
    Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden? In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen."
    Vielen Dank

  • Ilse:

    "Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht."
    - Dir wird gleich geholfen:

    "Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden."
    - Damit ist alles Weitere eigentlich beantwortet.

    "Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger."
    - Wen interessiert's?

    "Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden?"
    - Vertrach ist Vertrach.

    "In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen.""
    - Richtig...

  • Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht. Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden. Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger.
    Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden? In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen."
    Vielen Dank

    Hallo,

    dass du keinen Fernseher hast ist aber nicht das Problem des Vermieters, dieser muss lediglich um den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten einen Anschluss bereit stellen, was du damit machst ist nicht sein Bier.

    Siehe hierzu vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag, die man unterschrieben hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Sie haben einen Mietvertrag in dem unter anderen die Nebenkosten laut Verordnung zu zahlen sind, wenn sie den anfallen.
    Dazu gehört ein Kabelanschluß, welcher durch den vorab Vermieter gezahlt wird.
    Diese Kosten sind angefallen, unabhängig davon, ob Sie gucken oder nicht.
    Der Vermieter ist Vertragspartner zum Kabelanbieter. Dazu gibt es Verträge mit bestimmten Laufzeiten.
    Da es mehrere Nutzer in einem großen Haus gibt, wird dem Vermieter oft ein "Mengenrabatt" gewährt.
    Ist also billiger, als wenn jeder einen Einzelvertrag hat.

  • ...Vermieters, dieser muss lediglich um den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten einen Anschluss bereit stellen, was du damit machst ist nicht sein Bier.


    Ähem..., Bier durch Koaxialkabel:confused: Bei uns kommt's durch eine Pipeline.;)

  • Aha, vielen Dank für die noch einmal-Erklärung. Dann muss ich mich nicht ärgern, dass ich in den letzten Jahren vielleicht unnötig zu viel gezahlt habe. "Vertrach ist Vertrach", so ist es dann :)

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