Mietminderungsansprüche erloschen?

  • Guten Abend,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner Mietminderungsansprüche.

    Kurz zur Vorgeschichte:

    Am 11.01.16 habe ich meinen Vermieter über einen erneuten Wasserschaden (ein Dachfenster war undicht und die Wand war feucht bzw. es gab Wasserflecken an der Wand) in meiner Wohnung in Kenntnis gesetzt.
    Am 27.01.16 habe ich mit einem vom Vermieter vorgegebenen Dachdecker einen Termin zur Instandsetzung vereinbart. Die Instandsetzung wurde am 29.01.16 durchgeführt.
    Allerdings erhielt ich am 27.01.16 auch einen Brief meines Vermieters,welcher den Poststempel vom 26.01.16 hatte. Es stand folgendes drin: "Seit Beauftragung am 11.01.16 versucht die Firma XY einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Leider ist dieser Firma bisher nicht möglich gewesen mit Ihnen in Kontakt zu treten, eine Rückmeldung Ihrerseits erfolgte ebenfalls nicht." Dann wurde mir ein Termin vorgegeben (der 04.02.16).
    Des Weiteren hies es in dem Brief: "Wir weisen Sie Hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Sie gemäß BGB und gemäß §19 Ihres Mitvertrages ein Betreten der Mieträume ermöglichen müssen. Wir teilen Ihnen hiermit ebenfalls mit, dass aufgrund der Verzögerung der Arbeiten Ihr Mietminderungsanspruch erloschen ist. Ihr Mieterkonto weist aktuell einen Mietrückstand in Höhe von XY € aus (dies sind 7x Minderung in Höhe von je 10% der Miete)."

    Der Wasserschaden besteht schon seit längerem, am 11.01.16 kam aber ein "neuer" hinzu, deshalb wurde das Ganze dort noch ein mal von mir angezeigt.

    NUN MEINE FRAGE:
    Ist es korrekt, dass mein Mietminderungsanspruch erloschen ist UND ist es rechtens, dass ich die komplett einbehaltene Miete zurückzahlen muss?

    Im BGB lese ich nur, dass ich dem Vermieter oder seinem Vertreter ein Betreten der Wohnung nach rechtzeitiger Ankündigung zu ermöglichen habe. Er ist zwar korrekt, dass ich in dem Zeitraum kein Termin vereinbart hatte (keine Zeit, weil ich eh zu den üblichen Zeiten auf Arbeit war). Dennoch lese ich aus dem BGB, dass der Mietminderungsanspruch erlischt, wenn ich den Termin nicht einhalte...

    Ich bitte um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick

  • Hallo Patrick,

    anscheinend minderst Du bereits seit 7 Monaten die Miete wegen dieses Mangels. Ich kann hier nun nicht beurteilen, wie intensiv Deine Mitwirkungspflicht zur Schadenbehebung bisher war.
    Die Meinung Deines Vermieters kann ich schon verstehen und empfehle Dir, dass Du nun endlich einen Termin mit den Handwerkern gebacken bekommst.

    PS: Das andere Posting habe ich gelöscht; ein Thread genügt.

  • Hallo Berny,

    erst einmal Danke für Deine Antwort.

    Ich mindere seit Mitte 2014 die Miete, weil der Wasserschaden seit diesem Zeitraum bekannt ist. Der alte Vermieter hatte sich allerdings nicht ein einziges Mal gezuckt. Seit ca. 7 Monaten haben wir einen neuen Vermieter, dem ich das Problem gleich schilderte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt waren drei Mal die Dachdecker da und haben die Fenster neu verdichtet. Aber bei den zwei folgendenen Malen kam das Wasser durch ein anderes Loch.
    Dadurch stumpft man auch irgendwie ab und ist selbst nicht mehr so hinterher, weil man eh nicht glaubt, dass es etwas bringt.

    Als Brief des Mieters kam, wurde schon ein Termin gefunden und jetzt ist auch (endlich) alles neu gemacht. Ich hoffe, dass es hält.

    Anhand eines Satzes aus dem BGB kann ich aber nicht widersprechen oder?

    Viele Grüße
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Litschi (3. Februar 2016 um 21:29)

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