Mängelhaftung bei Auszug

  • Hallo miteinander,

    folgendes Dilemma ist uns beim Auszug aus der Mietwohnung widerfahren.

    Beim Einzug vor 3 Jahren störten uns die grauen Wandfugen (zwischen weißen Fliesen) im Bad. Da sie zusätzlich an einigen Stellen verschimmelt waren, beschlossen wir die Fugen zu säubern und mit Fugenweiß, welches gleichzeitig Schimmelblocker war, zu übermalen.

    3 Jahre Später nun kündigten wir den Mietvertrag, besserten viele Stellen der Wohnung aus und das Abnahmeprotokoll vom Hausmeister wurde als Mängelfrei unterzeichnet.

    Eine Woche später meldete sich die Vermietung, dass der Vertreter der Vermietergruppe die bemalten Fugen bemängelte, weil diese nicht grau seien und bei Abblätterung der weißen Schicht graue Stellen erscheinen könnten.
    Daraufhin gab mir die Vermietung 2 Wochen Zeit um die Fugen selbst wieder Grau zu bekommen.

    Mir war weder bewusst, dass man die Fugen nicht bemalen darf, denn die Stifte gibts ja überall, noch dass die Fugenfarbe so kleinlich entscheident ist. Ich dachte solange die Fugen nicht rot wären, wär alles ok.
    Nungut ich habe die Reparatur natürlich nicht geschafft, woraufhin die Vermietung den Auftrag an die quasi bei-denen-in-house Handwerkerfirma (nämlich die des Hausmeisters) gegeben hat, welcher dafür fast die komplette Kaution in Beschlag genommen hat (1750 EUR).

    Bis hierhin find ich das auch OK wie es gelaufen ist. Rechtlich mag mir hier das ein oder andere Hintertürchen offen gestanden haben, aber für verursachte Schäden sollte man auch gerade stehen und die Kosten nicht auf andere abwälzen.

    Nach der Behebung forderte ich natürlich Fotos der durchgeführten Arbeiten.
    Auf diesen Fotos sah man nun folgende Veränderungen:
    - neues Waschbecken
    - neues WC
    - neuer Heizkörper
    - neue Bodenfliesen
    - neue Silikonfugen

    aber zur Krönung:
    nur teils ausgebesserte Fugen ... in der Farbe weiß bzw muschelweiß, (aber noch alte Wandfliesen, bis auf gesprungene).
    Hier wurden also an einigen Stellen die Fugen ausgefräst und mit weißlichem Mörtel verfugt.

    Der ursprüngliche Zustand, welcher gleichzeitig der geforderte war, beschrieb aber nun die Farbe grau.
    Das finde ich sehr seltsam und schon leicht frech.

    Ich wurde aber auch von einem anderen Mieter bei seinem Auszug ein halbes Jahr vorher vor den Mietkautionsraub-Praktiken gewarnt.

    In wie weit gibt es da Möglichkeiten die Werterhöhung, die sie sich durch die weißen anstatt grauen Fugen ermöglicht haben, von der Rechnung abzuziehen?

    Oder falls hier ein Anwalt aus Berlin ist, der sich sicher ist, dass die Vermietung irgendwo einen Fehler begangen hat, der darf diesen Fall gerne übernehmen und sich das Honorar einstreichen.

    Grüße
    Donny

    Einmal editiert, zuletzt von Donny (30. Januar 2016 um 22:52)


  • Oder falls hier ein Anwalt aus Berlin ist, der sich sicher ist, dass die Vermietung irgendwo einen Fehler begangen hat, der darf diesen Fall gerne übernehmen und sich das Honorar einstreichen.


    Du hast den Begriff Forum falsch verstanden. Hier sind keine Anwälte aus Berlin oder sonstwo. Hier schreiben Laien zum Thema Mietrecht und geben Tipps und Ratschläge.
    Und mein Ratschlag an dich lautet: Mache schnellstens einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht, der wird deinem Exvermieter schon klar machen, dass solch eine Selbstbedienung an der Kaution schon einem Diebstahl gleichkommt.

  • Du hast den Begriff Forum falsch verstanden. Hier sind keine Anwälte aus Berlin oder sonstwo. Hier schreiben Laien zum Thema Mietrecht und geben Tipps und Ratschläge.
    Und mein Ratschlag an dich lautet: Mache schnellstens einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht, der wird deinem Exvermieter schon klar machen, dass solch eine Selbstbedienung an der Kaution schon einem Diebstahl gleichkommt.


    Schliesse mich an. Gut wäre es, wenn unser Fragesteller auch noch eigene Bilder hätte und/oder den Zustand der Mietsache bei Mietbeginn beweisen könnte.

  • Du hast den Begriff Forum falsch verstanden. Hier sind keine Anwälte aus Berlin oder sonstwo. Hier schreiben Laien zum Thema Mietrecht und geben Tipps und Ratschläge.

    Stimmt, völlig korrekt. Tut mir leid, die Floskel mit dem Anwalt hätte ich mir tatsächlich sparen sollen. Leider lässt sich mein Eingangspost nicht mehr editieren, sonst würde ich diese unnötige Anmerkung entfernen.


    Aber eine konkrete Frage zum Thema hätte ich noch, vielleicht hat jemand von euch damit schon Erfahrungen gemacht.
    Allgemein werden bei Mietschäden und deren Reparatur doch immer von der betroffenen Sache der Zeitwert betrachtet.
    Laut einer Tabelle beträgt die Lebenszeit für Kittfugen im Bad 8 Jahre.
    Nach 8 Jahren haben sich die Kittfugen sozusagen armotisiert, sind ausbesserungswürdig und laut Zeitwertfestlegung nichts mehr wert.

    Nun haben wir 3 Jahre in der Wohnung gewohnt und das Bad sah nicht so aus, als wäre es seit Bauvollendung 1985 jemals renoviert worden.
    Kann ich hier auch einen Neu für Alt Abschlag geltend machen? Sollte ich da gleich die Anwaltsschiene fahren, oder zuerst versuchen einen Ausgleich auszuhandeln?
    Ich werde heute eine Bekannte konsultieren, sie ist Anwältin. Aber wahrscheinlich nicht auf dem Fachgebiet Mietrecht.

    Bilder vom Mietbeginn besitze ich leider nicht. Da bin ich zu leichtsinnig und gutgläubig die Miete angetreten.
    Aber ich besitze Bilder von den Badfugen vor und nach der Schadensrenovierung.

    Vielen Dank soweit!

    5 Mal editiert, zuletzt von Donny (1. Februar 2016 um 09:56)

  • Zitat

    Kann ich hier auch einen Neu für Alt Abschlag geltend machen?

    Meiner Meinung nach ja.

    Unabhängig davon:

    Wenn die Fugen tatsächlich nur partiell ausgebessert worden sind, dann trägst Du hierfür natürlich auch nur diese Kosten.

    Wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse Fliesen und Sanitärgegenstände auswechseln, dann ist das seine Sache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sollte ich da gleich die Anwaltsschiene fahren, oder zuerst versuchen einen Ausgleich auszuhandeln?
    Ich werde heute eine Bekannte konsultieren, sie ist Anwältin.


    Würde ich wohl ach machen. Und sie sollte mal das Verlangen des VM auf strafrechtliche Relevanz (§ 263 StGB) überprüfen...


  • Wenn die Fugen tatsächlich nur partiell ausgebessert worden sind, dann trägst Du hierfür natürlich auch nur diese Kosten.

    Die Rechnung beschrieb das Auskratzer aller übermalten Fugen und neu verfugen.
    Allerdings hast du recht, es wurden gar nicht alle übermalten Fugen ausgekratzt und verfugt.
    Daher kann die Rechnung da gar nicht stimmen, da weniger gemacht wurde, als vorher veranschlagt war.


    Würde ich wohl ach machen. Und sie sollte mal das Verlangen des VM auf strafrechtliche Relevanz (§ 263 StGB) überprüfen...

    strafrechtliche Relevanz (§ 263 StGB)
    Wow, ja das klingt tatsächlich zutreffend in dieser Situation, vielen dank für den Hinweis.

  • Zitat

    Die Rechnung beschrieb das Auskratzer aller übermalten Fugen und neu verfugen.

    Das hast hier aber etwas von über 1.700 € geschrieben. Das wäre eindeutig zu viel des Guten. Ein "normaler" Handwerksbetrieb erledigt das für unter 100 €

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ihr habt ein als Mängelfrei unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ? Dann so seh ich das , kann euch keiner irgendwelche nachträglichen Kosten aufbrummen.

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