Wie Streichen (oder gar nicht) und wie sauber bei Rückgabe?

  • Hi ihr!

    Vermutlich wurde hier schon 100 Mal soetwas gefragt, aber ich möchte bei sowas lieber eine persönliche Antwort.

    Folgendes:
    Wohnung gekündigt nachdem ich 8 Jahre dort gewohnt habe. Damals war die Wohnung gut in Schuss (Erstbezug war nur ein halbes Jahr drin) , verschiedene Pastelltöne auf Putz gestrichen.

    Wir hätten Nachmieter gehabt, die alles so übernommen hätten wie die Wohnung derzeit aussieht und haben diese auch dem Vermieter vorgeschlagen. Dieser will das Haus aber nun verkaufen. Jackpot.

    Im Mietvertrag beschäftigen sich nur zwei Absätze mit Schönheitsreparaturen bzw Zustand bei Auszug. Das sind folgende:


    "3 - Miete, Nebenkosten, Vorauszahlungen:
    ...
    2. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen"

    und:

    "16 - Rückgabe des Mietobjektes

    1. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.
    ...
    3. Hat der Mieter am Gebäude bauliche Veränderungen oder eine Umgestaltung des Gartens vorgenommen und verlangt der Vermieter nicht die Wiederherstellung des früheren Zustandes, so hat der Mieter keinen Entschädigungsanspruch."


    Was und wie muss ich nun streichen? Ich habe ja regelmäßig Schönheitsreparaturen vorgenommen. Wände neu gestrichen usw. Die Wohnung ist in Schuss nur ist der Vermieter wie ein Bundeswehrausbilder. Bei den Vormietern ging er schon mit dem Finger oben über die Terassentür. Deshalb steht jetzt im Übernahmeprotokoll auch: "Sämtliche Fenster vom Vormieter nicht gereinigt." - muss ich die Wohnung dann pingelig sauber machen, wenn ich selbst keine saubere Wohnung erhalten habe laut Protokoll?

    Welche Farben dürfen meine Wände haben? Das Wohnzimmer ist teilweise ziegelrot. Muss ich das streichen? Bin ich verpflichtet Tapeten wieder zu entfernen? (Mustertapete, eine Wand bzw in einem Zimmer Mustertapete ringsum halbhoch. Auf dem Übergang zur gestrichenen Wand habe ich eine Stuckleiste geklebt.

    Wäre schön wenn ich Hilfe bekomme. Der Vormieter hatte noch so einige gerichtstermine wegen einem Kratzer auf dem ceranfeld... Habe da jetzt 70.000 Euro gelassen in der zeit, nicht einmal Ansprüche gestellt oder etwas bekommen und will mich jetzt nicht noch unberechtigt ausnehmen lassen.

    LG,
    Alex

  • Hallo Alex Schwarzwaldkirsche,

    "verschiedene Pastelltöne auf Putz gestrichen."
    - Du hast die Mietsache besenrein, ohne Beschädigungen und in Farben wie gehabt bzw. am besten weiss, zurückzugeben.

    "1. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.
    3. Hat der Mieter am Gebäude bauliche Veränderungen oder eine Umgestaltung des Gartens vorgenommen und verlangt der Vermieter nicht die Wiederherstellung des früheren Zustandes, so hat der Mieter keinen Entschädigungsanspruch."
    - OK.

    "Die Wohnung ist in Schuss nur ist der Vermieter wie ein Bundeswehrausbilder. Bei den Vormietern ging er schon mit dem Finger oben über die Terassentür. Deshalb steht jetzt im Übernahmeprotokoll auch: "Sämtliche Fenster vom Vormieter nicht gereinigt." - muss ich die Wohnung dann pingelig sauber machen, wenn ich selbst keine saubere Wohnung erhalten habe laut Protokoll?"
    - Verbeserungen kann der VM nicht verlangen.

    "Das Wohnzimmer ist teilweise ziegelrot."
    - Gilt als Beschädigung.

    "Muss ich das streichen? Bin ich verpflichtet Tapeten wieder zu entfernen? (Mustertapete, eine Wand bzw in einem Zimmer Mustertapete ringsum halbhoch. Auf dem Übergang zur gestrichenen Wand habe ich eine Stuckleiste geklebt."
    - Ich empfehle Dir, mit dem VM eine Vorabnahme zu machen.

  • Welche Farben dürfen meine Wände haben? Das Wohnzimmer ist teilweise ziegelrot. Muss ich das streichen? Bin ich verpflichtet Tapeten wieder zu entfernen? (Mustertapete, eine Wand bzw in einem Zimmer Mustertapete ringsum halbhoch. Auf dem Übergang zur gestrichenen Wand habe ich eine Stuckleiste geklebt.


    Speziell die Wandfarbe wirst du auf jeden Fall streich müssen, und wohl auch Tapete und Leiste müssen wohl zurückgebaut werden, es sei denn, dein damaliger Vermieter hat dir den Umbau schriftlich genehmigt, und auf Rückbau verzichtet.
    Aber wenn es fachmännisch gemacht ist, übernimmt das vieleicht dein Vermieter? Fragen kostet nichts.

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