Kündigung wegen Eigenbedarf nach 15 Jahren

  • Hallo,
    am 25.01.16 bekam ich aus heiterem Himmel die Kündigung wegen Eigenbedarf per Einwurf Einschreiben von meiner Vermieterin.
    Sie gibt an, das ihr Sohn nun aus Hannover nach Düssldorf zurück kommt, ins Rentenalter gekommen wäre und die Wohnung als Altersruhesitz nutzen möchte. Sie kündigt mir zum 31.10.16

    Der Sohn hat vor 20 Jahren schon einmal in dieser Wohnung gelebt, war damals um die 30 und müsste jetzt so um die 50 sein.

    War das keine vorhersehbare Kündigung?
    Im Haus sind viele Treppen und Aufzug, die Wohnung ist in der 3. Etage, ist sie trotzdem als Altersruhesitz geeignet?
    Kann ich die Kündigungsfrist noch länger heraus ziehen?

    Ich habe Arthrose in den Knien und einen Hallus Valgus der vielleicht operiert werden muss.
    Zudem habe ich zurzeit absolut nicht die finanziellen Mittel für einen Umzug, neue Kaution und höhere Miete....ist das nicht ein Härtefall?
    Ich bin jetzt 49 jahre alt.

    Das Vermieter Ehepaar ist schon sehr alt und die Tochter schreibt im Namen Ihrer Mutter und hat jetzt wohl für den Bruder gekündigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Arianna (28. Januar 2016 um 09:00)

  • Hallo,
    am 25.01.16 bekam ich aus heiterem Himmel die Kündigung wegen Eigenbedarf per Einwurf Einschreiben von meiner Vermieterin.
    Sie gibt an, das ihr Sohn nun aus Hannover nach Düssldorf zurück kommt, ins Rentenalter gekommen wäre und die Wohnung als Altersruhesitz nutzen möchte. Sie kündigt mir zum 31.10.16

    Der Sohn hat vor 20 Jahren schon einmal in dieser Wohnung gelebt, war damals um die 30 und müsste jetzt so um die 50 sein.

    War das keine vorhersehbare Kündigung?
    Im Haus sind viele Treppen und Aufzug, die Wohnung ist in der 3. Etage, ist sie trotzdem als Altersruhesitz geeignet?
    Kann ich die Kündigungsfrist noch länger heraus ziehen?

    Ich habe Arthrose in den Knien und einen Hallus Valgus der vielleicht operiert werden muss.
    Zudem habe ich zurzeit absolut nicht die finanziellen Mittel für einen Umzug, neue Kaution und höhere Miete....ist das nicht ein Härtefall?
    Ich bin jetzt 49 jahre alt.

    Das Vermieter Ehepaar ist schon sehr alt und die Tochter schreibt im Namen Ihrer Mutter und hat jetzt wohl für den Bruder gekündigt.

    Wenn man eine Wohnung von Privat mietet muß man immer mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf rechnen.

    Haus mit Aufzug ist hervorragend als Altersruhesitz.

    Deine gesundheitlichen Probleme könnte eine besondere Härte bedeuten. Also widersprich der Kündigung aus diesem Grund.

    Hat die Tochter der Kündigung eine Vollmacht der Eltern beigelegt?

  • Wenn man eine Wohnung von Privat mietet muß man immer mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf rechnen.

    Haus mit Aufzug ist hervorragend als Altersruhesitz.

    Deine gesundheitlichen Probleme könnte eine besondere Härte bedeuten. Also widersprich der Kündigung aus diesem Grund.

    Hat die Tochter der Kündigung eine Vollmacht der Eltern beigelegt?

    Der Brief ist so formuliert als käme er von der alten Vermieterin. Ich weiss aber vom Telefonat her habe ich imner mit der Tochter gesprochen. Die alte Dame hört nichts mehr uns kann bestimmt so einen Brief nicht mehr verfassen. Muss da eine Vollmacht her?

  • Muss da eine Vollmacht her?

    Ist das Kündigungsschreiben von den Vermietern selbst unterschrieben, nein.

    Das die Tochter das Schreiben verfasst hat tut nichts zur Sache.

  • Ist das Kündigungsschreiben von den Vermietern selbst unterschrieben, nein.

    Das die Tochter das Schreiben verfasst hat tut nichts zur Sache.


    ... und bedeutet, dass keine rechtsgültige Kündigung vorliegt.

  • Was ist denn wenn ich jetzt vor Ablauf der Frist schon eine Wohnung finde und umziehen will/ muss damit ich die neue Wohnung bekomme.

    Dann mußt Du selbst Kündigen damit der Vertrag früher endet.

    Im Falle von Eigenbedarfskündigungen sind die meisten Vermieter jedoch froh früher über die Wohnung verfügen zu können und entlassen den Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag.

    Das müßtest Du aber mit dem Vermieter klären.

  • Dann mußt Du selbst Kündigen damit der Vertrag früher endet.

    Im Falle von Eigenbedarfskündigungen sind die meisten Vermieter jedoch froh früher über die Wohnung verfügen zu können und entlassen den Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag.

    Das müßtest Du aber mit dem Vermieter klären.

    Dann machen wir einen Aufhebungsvertrag, stimmt das?
    Was wäre denn wenn mir zur neuen Wohnung noch 1-2 Monate fehlen die ich länger in der Wohnung bleiben will, gibt es da auch eine Möglichkeit?

    Einmal editiert, zuletzt von Arianna (30. Januar 2016 um 22:21)

  • Dann machen wir einen Aufhebungsvertrag, stimmt das?
    Was wäre denn wenn mir zur neuen Wohnung noch 1-2 Monate fehlen die ich länger in der Wohnung bleiben will, gibt es da auch eine Möglichkeit?


    Aufhebungsvertrag...

  • Dann machen wir einen Aufhebungsvertrag, stimmt das?

    Das mußt Du den Vermieter fragen. Sagt der ja laß Dir das schriftlich geben.

    Sagt er nein mußt Du ordentlich kündigen und die Kündigungsfrist einhalten. Allerdings nur wenn dadurch der Vertrag mindestens einen Monat früher endet. Sprich am 30.09. oder früher.

    Zitat

    Was wäre denn wenn mir zur neuen Wohnung noch 1-2 Monate fehlen die ich länger in der Wohnung bleiben will, gibt es da auch eine Möglichkeit?

    Ja, mit dem Vermieter reden.

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