Vermieter stellt nach Auszug überzogene Forderungen bzw. droht mit hohen Kosten

  • Ich habe meine jetzige Wohnung zum 31.01 gekündigt. In der Mietswohnung habe ich etwas über 5 Jahre gewohnt.

    1. Im Dezember kam es leider dazu, dass ein Gast verstehentlich ein Räuchermännchen umstieß und dadurch mehrere kleine Brandflecke auf dem Parkett entstanden sind.
    Es wurde die Haftpflichtversicherung des Gastes eingeschaltet. Jetzt sagt der Vermieter allerdings, dass die Kosten für die Beseitigung der Brandflecken sich auf mindesten 5000-6000 € belaufen sollen und zusätzlich ein Mietausfall eintreten wird, da das Abschleifen und Lackieren bzw. das Austrocknen bis zu 6 Wochen dauern soll. Heute habe ich einen Fachmann bestellt der sich den Schaden angeschaut hat und dieser meinte, dass selbst wenn das komplette Parkett erneuert wird, die Kosten nicht höher als 1500€ ausfallen sollten und das Austrocknen maximal 1 Woche dauert. Zusätzlich bemerkte der Fachmann, dass das Parkett mindestens 15 Jahre alt ist und bei Einzug waren außerdem schon stärkere Abnutzungsspuren vorhanden.

    Frage: Kann der Vermieter einen Mietausfall geltend machen bzw. ist eine Forderung des Vermieters auf Grund des geringen Zeitwertes überhaupt noch möglich?

    2. In der Wohnung ist eine Küche vorhanden, die Eigentum des Vermieters ist. Diese war bei unserem Einzug 3 Jahre alt - also jetzt etwas über 8 Jahre alt. Eine Seitenwand unmittelbar neben der Spülmaschine ist etwas aufgequollen und im integrierten Kühlschrank sind 2-3 Fächer angerissen.

    Frage: Gilt das unter normale Abnutzung oder kann der Vermieter da einen Schadensersatz von mir verlangen?

    3. Schimmelflecken auf nahezu allen Silikondichtungen in den Fenstern trotz ausreichender Lüftung und ausreichendem Heizen.

    Frage: Kann da der Vermieter ebenfalls Kosten geltend machen, obwohl ich ausreichend geheizt und gelüftet habe?

  • den Kostenvoranschlag des Vermieters der Versicherung einreichen.
    die wird ihm dann gegebenefalls beurteilen, was es kosten darf.
    (hatte erst am samstag eine Kundin, die ein besseres Kochfeld, von der Versicherung bezahlt haben wollte, als vorhanden.
    ich musste ein neues Angebot machen, was dem alten entsprach)
    waren nicht dumm.

    zur aufquellung:
    schrank seitlich 2 schrauben, zu arbeitsplatte 2 schrauben lösen und schrank heraus ziehen.
    an der Rückwand befindet sich der Hersteller mit der Bezeichnung und der AB nummer.
    dort neuen Korpus bestellen.
    ist dein verschulden.

    Kühlschrank:
    gemüseschublade raus ziehen und links dran den Hersteller, typ und e nummer aufschreiben.
    über Kundendienst des Herstellers, die defekten teile bestellen.

  • Hallo dude_85,

    Ich würde am 31.01. mit dem VM die Wohnungsübergabe machen und auf dem Protokoll, wer welche Schäden innerhalb welcher Zeit zu beheben hat.
    Abnutzungsspuren durch bestimmungsgemässen Gebrauch sind hinzunehmen.
    Solltet Ihr Euch nicht einigen können oder wollen, so reiben sich Rechtsanwälte, Richter und Gutachter bereits jetzt schon die Hände...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!