Kann ich einfach aus der Wohnung geworfen werden?

  • Hallo ihr Lieben!
    Ich wohne seit 3 Jahren mit meinem Freund zusammen, sind auch beide im Mietvertrag eingetragen. Aufgrund dessen, dass sich meine finanzielle Lage in den letzten Monaten verschlechtert hat, konnte ich für 5 Monate meinen Mietteil nicht bezahlen, was mein Freund auch wusste. Er hatte Verständnis dafür und hat ihn übernommen. Jetzt kam es zur Trennung und er will mich einfach aus der Wohnung schmeißen weil er meint, dass das rechtens ist, da er meinen Mietanteil mit bezahlt hat. Aus dem Vertrag hat er mich angeblich schon rausschreiben lassen, ohne dass ich was davon wusste oder etwas unterschrieben habe.

    Meine Frage: Stimmt es wirklich, dass ich ohne meine Einwilligung/Unterschrift aus dem Mietvertrag ausgetragen werden kann? Ich bin schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung, habe allerding bisher noch keine gefunden und bis Ende Februar stehe ich angeblich nur noch im Vertrag.

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da es wirklich sehr dringend ist!

    Liebe Grüße!

  • Meine Frage: Stimmt es wirklich, dass ich ohne meine Einwilligung/Unterschrift aus dem Mietvertrag ausgetragen werden kann?

    Nein, das stimmt nicht.

    Einer evtl. Vertragsentlassung müssen alle am Vertrag beteiligten Personen zustimmen, ansonsten ist sie unwirksam.

    Setz Dich mit dem Vermieter in Verbindung.

    Achtung, mit Deinem Auszug bist Du nicht aus dem Vertrag.


  • ...., sind auch beide im Mietvertrag eingetragen.


    Muß aber nicht gleichzeitig bedeuten, das Sie auch Vertragspartner sind.
    Vertragspartner sind Sie nur, wenn Sie mit unterschrieben haben.

    Zitat

    Aus dem Vertrag hat er mich angeblich schon rausschreiben lassen, ohne dass ich was davon wusste oder etwas unterschrieben habe.


    Ist natürlich dummes Zeug!
    Stellen Sie denn Vertrag mal hier ein und wir sehen dann weiter.

  • Ich habe den Vertrag mit unterzeichnet, deswegen bin ich auch irritiert. Er hat angeblich mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, dass er im Recht ist. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

  • Vorsicht ist besser als Nachsicht.


    Richtig, deshalb war Deine Frage auch angebracht. Meinen Vorrednern ist zuzustimmen; für Dein Mietverhältnis hat sich also bis jetzt nichts geändert, und Bangemachen bzw. Lügen nützt rechtlich nichts.

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