Endlose Mieterhöhungen im Studentenwohnheim

  • Guten Abend zusammen,

    Ich wohne seit eineinhalb Jahren in einem privaten Studentenwohnheim in Hamburg. In diesem Zeitraum ist die Warmmiete für mein Einzimmerappartment von 400 Euro erst auf 450 und nun auf 490 Euro erhöht worden. Dazu ist zu sagen, dass ich jedes Semester einen neuen Mietvertrag unterschreiben muss.

    Meine Frage: Darf der Vermieter in diesem Fall die Miete einfach beliebig erhöhen?

    Ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Katalina

  • Hallo Katalina,

    das scheint mir ein "toller" Trick zu sein. Ob er legal ist, kann ich nicht beurteilen.

    "Ich wohne seit eineinhalb Jahren in einem privaten Studentenwohnheim in Hamburg. In diesem Zeitraum ist die Warmmiete für mein Einzimmerappartment von 400 Euro erst auf 450 und nun auf 490 Euro erhöht worden. Dazu ist zu sagen, dass ich jedes Semester einen neuen Mietvertrag unterschreiben muss."
    - Das scheint der Kasus knacktus zu sein: 1. "musst" Du mal grundsätzlich keinen MV unterschreiben. Da Du aber jedesmal einen neuen MV unterschreibst, unterliegt Dein Mietverhältnis nicht den Massgaben, dass Mieterhöhungen erst nach 15 Monaten stattfinden dürfen..., da dann ja bereits der alte Mietvertrag nicht mehr gilt.
    Wie heiist denn der MV?: "Wohnraummietvertrag" oder anders?

    "Meine Frage: Darf der Vermieter in diesem Fall die Miete einfach beliebig erhöhen?"
    - Vermag ich nicht zu beantworten, höre von dieser perfiden Geschäftsidee zum ersten Mal. Ein im Mietrecht versierter Fachanwalt könnte da vielleicht weiterhelfen: sicherlich wird es hier noch mehrere Meldungen geben.


  • Meine Frage: Darf der Vermieter in diesem Fall die Miete einfach beliebig erhöhen?

    Da es immer ein neuer Mietvertrag ist, ist das keine Mieterhöhung im Sinne des Mietrechts.

    In Studentenwohnheimen gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.

    Unter anderem §575 (Zeitmietvertrag). Darum darf hier der Vermieter (leider) immer nur befristete Mietverträge abschließen bzw. einen neuen Vertrag zur Bedingung machen wenn der Student weiter dort wohnen will.

  • Da es immer ein neuer Mietvertrag ist, ist das keine Mieterhöhung im Sinne des Mietrechts.
    In Studentenwohnheimen gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.
    Unter anderem §575 (Zeitmietvertrag). Darum darf hier der Vermieter (leider) immer nur befristete Mietverträge abschließen bzw. einen neuen Vertrag zur Bedingung machen wenn der Student weiter dort wohnen will.


    Mir war (auch) so, dass der Vermieter seine Gelddruckmaschine rechtlich abgesichert hat...:o

  • Vielen Dank für Ihre Antworten!

    Ich hatte schon geahnt, dass die Praktik der neuen Mietverträge die Erhöhungen legitimiert.
    Ob es sich um Wucher im Sinne des Paragraph 5 WiStG wird vermutlich schwer nachzuweisen sein...

    Gruß,
    Katalina


  • Ob es sich um Wucher im Sinne des Paragraph 5 WiStG wird vermutlich schwer nachzuweisen sein...

    das sicherlich, aber trotzdem kann es ja nicht sein, dass du alle 6 Monate 40€ mehr monatlich zahlen sollst. Erhälst du denn immer nur einen MV für 6 Monate?

  • Außer den Apartments gibt es auch Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad auf der Etage. Auch bei den Zimmern hat sich die Miete nach einem Besitzerwechsel des Hauses vor einem Jahr von 280 Euro auf 345 Euro erhöht.

  • Außer den Apartments gibt es auch Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad auf der Etage. Auch bei den Zimmern hat sich die Miete nach einem Besitzerwechsel des Hauses vor einem Jahr von 280 Euro auf 345 Euro erhöht.

    Berny meint mit "anderen Wohnmöglichkeiten" Wohnungen oder Zimmer außerhalb des Studentenwohnheimes, z. B. bei privaten Vermietern.

  • das sicherlich, aber trotzdem kann es ja nicht sein, dass du alle 6 Monate 40€ mehr monatlich zahlen sollst. Erhälst du denn immer nur einen MV für 6 Monate?


    Das ist doch endlich mal ein Konzept um Langzeitstudenten zu verhindern:rolleyes:

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