Vermieter bemängelt Schäden trotz Übergabeprotokoll

  • Guten Abend,

    ich habe vor kurzem meine alte Wohnung übergeben, dabei wurde ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, in dem festgehalten wurde, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde.
    Nun meldet sich mein ehemaliger Vermieter und moniert, dass der Durchlauferhitzer nicht durchgängig warmes Wasser liefert. Dazu muss man sagen, dass der Durchlauferhitzer weit über 10 Jahre alt ist und auch das Wasserdruck in dem über 100 Jahre alten Haus nicht sehr hoch ist. Aus meiner Sicht ist dies nichts ungewöhnliches.
    Dazu kommt, dass ein Abfluss nicht ganz frei sein soll und Wasser nur langsam abläuft. Der Vermieter verlangt nun, dass ich für die Beseitigung der Mängel aufkommen soll.

    Ist dies zulässig, obwohl im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass die Wohnung in Ordnung ist?

    Herzlichen Dank für die Unterstützung!

  • Hallo mieter_frage,
    ich würde das Ansinnen des ehem. VM ablehnen:
    Der DE gehört zur Mietsache und dessen Funktion ist lt. § 535 BGB VM-Angelegenheit.
    Dass ein Abfluss nicht hungertprozentig frei ist, würde ich wohl mit Nichtwissen bestreiten und dem Mann empfehlen, den DE i.O. zu bringen und dann mit heissem Wasser den Abfluss durchzuspülen.

  • Hallo mieter_frage,
    ich würde das Ansinnen des ehem. VM ablehnen:
    Der DE gehört zur Mietsache und dessen Funktion ist lt. § 535 BGB VM-Angelegenheit.
    Dass ein Abfluss nicht hungertprozentig frei ist, würde ich wohl mit Nichtwissen bestreiten und dem Mann empfehlen, den DE i.O. zu bringen und dann mit heissem Wasser den Abfluss durchzuspülen.

    Hallo,

    genau!

    Vermieter werden ist nicht schwer, Vermieter sein dagegen sehr!

    Verlangen kann der Vermieter ja mal gerne, ob er damit durchkommt, steht auf einem ganz anderem Blatt, spätestens ein Richter beim Amtsgericht wird ihn hier über sein Verlangen aufklären.

    Gruß

    BHShuber

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