Freund ist zugzogen

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage und zwar wohne ich seit knapp drei Jahren in meiner Wohnung. Mein Freund ist vor einem Monat zugezogen und da mein Vermieter nicht auf meine Briefe reagiert, habe ich ihn am Telefon darüber informiert, dass mein Freund zugezogen ist. Die Nebenkosten sind Pauschal geregelt, steht auch so im Mietvertrag. Der Vermiter hat sein Ok gegeben und wollte ein anderes Mal nochmal deswegen mit mir telefonieren. Da ich aber nicht mit ihm telefonieren möchte (er ist sehr penetrant und hat mich auch schon bedroht) sondern alles schriftlich regeln möchte (was er auch weiß) möchte ich jetzt wissen, muss ich ans telefon gehen wenn er anruft oder muss er sich schriftlich melden? Und muss ich noch etwas regeln jetzt wo er über den zuzug meines Freundes bescheid weiß?

  • möchte ich jetzt wissen, muss ich ans telefon gehen wenn er anruft oder muss er sich schriftlich melden?

    Morgen,

    keiner kann Dich zwingen ans Telefon zu gehen. Schreib dem Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben das Du ausschließlich schriftliche Kommunikation wünschst.

    Zitat

    Und muss ich noch etwas regeln jetzt wo er über den zuzug meines Freundes bescheid weiß?

    Dein Freund muß sich ja ummelden. Dazu benötigt er eine Wohnungsgeberbestätigung. Da Du der Wohnungsgeber bist, mußt Du diese ausstellen. Aber mit Angaben zum Eigentümer der Wohnung. Das ist Dein Vermieter.

    Ein entsprechendes Formular gibt es beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

  • Danke für die Antwort. Mein Freund ist bereits umgemeldet ich wurde lediglich beim Einwohnermeldeamt gefragt ob der Vermieter bescheid weiß und das war ja der Fall. Mehr wurde nicht vom Amt verlangt. Ich habe bereits per einschreiben meinem Vermieter mitgeteilt dass ich ausschließlich schriftlich kommunizieren möchte aber er ignoriert das

  • Danke für die Antwort. Mein Freund ist bereits umgemeldet ich wurde lediglich beim Einwohnermeldeamt gefragt ob der Vermieter bescheid weiß und das war ja der Fall. Mehr wurde nicht vom Amt verlangt.

    Da scheint wohl die Änderung zum Bundesmeldegesetz, gültig ab 01.11.2015, nicht angekommen zu sein.

  • Danke für die Antwort. Mein Freund ist bereits umgemeldet ich wurde lediglich beim Einwohnermeldeamt gefragt ob der Vermieter bescheid weiß und das war ja der Fall. Mehr wurde nicht vom Amt verlangt. Ich habe bereits per einschreiben meinem Vermieter mitgeteilt dass ich ausschließlich schriftlich kommunizieren möchte aber er ignoriert das

    Hallo,

    ok, scheinbar ist der Freund vor dem 01.11.2015 eingezogen.

    Wichtiger erscheint mir, da ich nicht davon ausgehe, dass ihr beide einen Untermietvertrag geschlossen habt, du nicht die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen kannst, dies muss dann der Vermieter tun.

    Nachdem dieser schriftlich darüber informiert wurde und da wohl auch akzeptiert ist er verpflichtet bei Auszug des Freundes oder euch beiden eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug für beide zu erstellen.

    Macht er das nicht, sollte dies der Meldebehörde mitgeteilt werden, die helfen ihm dann schon in die Schuhe.

    Also, sowohl deine als auch alle Schriftstücke des Vermieters gut aufheben, alles ist wichtig oder kann einmal wichtig werden.

    Gruß

    BHShuber


  • Nachdem dieser schriftlich darüber informiert wurde und da wohl auch akzeptiert ist er verpflichtet bei Auszug des Freundes oder euch beiden eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug für beide zu erstellen.

    Bei Aus-/Umzug innerhalb Deutschlands ist das nicht nötig.

    Zum Verständnis, die Wohnungsgeberbestätigung muß der ausstellen der der meldepflichtigen Person Wohnraum zur Verfügung stellt. Das muß nicht immer der Eigentümer sein. (sagt die Oberlehrerin anitari:o)


    Zitat

    ok, scheinbar ist der Freund vor dem 01.11.2015 eingezogen.

    Nö, vor einem Monat.

  • Bei Aus-/Umzug innerhalb Deutschlands ist das nicht nötig.

    Zum Verständnis, die Wohnungsgeberbestätigung muß der ausstellen der der meldepflichtigen Person Wohnraum zur Verfügung stellt. Das muß nicht immer der Eigentümer sein. (sagt die Oberlehrerin anitari:o.

    Hallo Frau Oberlehrerin,


    dann lies dir bitte das mal genau durch:

    http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber…gung.d1410.html

    Ein Mieter wird niemals Wohnungsgeber sein, dies würde voraussetzen, dass er die ganze Wohnung untervermietet hätte, es bedarf also der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und Eigentümers der Wohnung.

    Auch wenn das dort durchaus propagiert wird gibt es viele Gemeinden und Meldebehörden die das nicht akzeptieren, eigener Erfahrungswert als Vermieter, wurden wir von der Meldebehörde angeschrieben mit Androhung eines Bußgeldverfahrens, weil die Wohnungsgeberbestätigung des zugezogenen Partners ausgefertigt von der Mieterin nicht akzeptiert werden kann.

    Theorie und Praxis liegen weit auseinander!

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (20. Januar 2016 um 11:03)

  • Also ist er auch in der Pflich wenn er etwas von mir will mir dies schriftlich mitzuteilen? Ich bin nicht gezwungen ans Telefon zu gehen?

    Hallo,

    nein, es kann dich niemand zwingen telefonisch zu kommunizieren.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Bibi,

    Zitat von Bibi92;73553}

    da mein Vermieter nicht auf meine Briefe reagiert, habe ich ihn am Telefon darüber informiert, dass mein Freund zugezogen ist.

    Meiner Ansicht nach reicht das so ohne Weiteres nicht. Der Zuzug eines Lebensgefährten muss nach §553 BGB nicht nur angezeigt, sondern ausdruecklich vom Vermieter genehmigt werden. Der ist zwar in der Regel verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen. Allerdings nur, wenn es nicht unzumutbar fuer den Vermieter ist. Um pruefen zu koennen, ob der Zuzug unzumutbar ist, musst Du dem Vermieter aber zumindest einige Daten Deines Lebenspartners zukommen lassen. Ueblicherweise ist das Name, derzeitige Anschrift und ausgeuebte Taetigkeit. Und zwar in Deinem Fall schriftlich, schliesslich hast Du dem Vermieter ja mitgeteilt, dass Du ausschliesslich schriftliche Kommunikation wuenschst. Das gilt dann fuer beide Seiten. Schriftlich heisst auf Papier mit eigenhaendiger Unterschrift.

    Zitat von Bibi92;73553}

    Die Nebenkosten sind Pauschal geregelt, steht auch so im Mietvertrag.


    Das kommt noch dazu. Der Vermieter darf den Zuzug naemlich auch von einer angemessenen Erhoehung der Nebenkosten abhaengig machen. Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale kommt das auch zum Tragen.

    Die Konsequenzen des Ganzen sind schwer abzusehen, da nach den Urteilen des BGH in dieser Angelegenheit immer die Umstaende des Einzelfalls zu pruefen sind. Wenn es bloed lauft, berechtigt so etwas aber den Vermieter auch zur Kuendigung.

    Von daher solltest Du vielleicht nicht zu sehr auf stur schalten und mit dem Vermieter auch eine telefonische Einigung zulassen.

    cu
    Guenni

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