Frage zu den Jahres- und Gebührenbescheid für den Wasserverbrauch

  • Hallo an alle,

    ich bin erst vor Kurzem in die Verlegenheit gekommen ein Vermieter zu sein und bin dementsprechend noch ziemlich unterfahren, was die rechtlichen Bestimmungen angehen. Entschuldigen also vorab schon einmal, wenn ich micht etwas "anstelle".

    Hier mein Sachverhalt: Ich habe heute den Jahres- und Gebührenbescheid 2015 für den Wasserverbrauch von meinem vermieteten Haus erhalten. Die Vorausleistungen haben sich im Gegensatz zum letzten Jahr um 177,46 Euro erhöht und auch ein Abrechnungsrest für 2015 von 165,04 Euro kommen hinzu.

    Die Abwassergebühren wurden im Mietvertrag separat mit 82,00 Euro aufgeführt. Auch erhält der Mietvertrag folgenden Hinweis, den ich als Bild hinzugefügt habe.

    Kann ich auf dieser Grundlage die Nebenkosten erhöhen? Wenn ja, kann ich dies auch schon jetzt für Vorausleistungen verlangen?

    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Mühen, ich bin um jeden Tipp dankbar.

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  • Hallo an alle,

    ich bin erst vor Kurzem in die Verlegenheit gekommen ein Vermieter zu sein und bin dementsprechend noch ziemlich unterfahren, was die rechtlichen Bestimmungen angehen. Entschuldigen also vorab schon einmal, wenn ich micht etwas "anstelle".

    Hier mein Sachverhalt: Ich habe heute den Jahres- und Gebührenbescheid 2015 für den Wasserverbrauch von meinem vermieteten Haus erhalten. Die Vorausleistungen haben sich im Gegensatz zum letzten Jahr um 177,46 Euro erhöht und auch ein Abrechnungsrest für 2015 von 165,04 Euro kommen hinzu.

    Die Abwassergebühren wurden im Mietvertrag separat mit 82,00 Euro aufgeführt. Auch erhält der Mietvertrag folgenden Hinweis, den ich als Bild hinzugefügt habe.

    Kann ich auf dieser Grundlage die Nebenkosten erhöhen? Wenn ja, kann ich dies auch schon jetzt für Vorausleistungen verlangen?

    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Mühen, ich bin um jeden Tipp dankbar.

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    Hallo,

    wie du dem Passus des Auszuges deines Mietvertrages entnehmen kannst, ist eine Erhöhung, bzw. Anpassung der Vorauszahlungen zulässig.

    Interessant wäre zu wissen welche Art des Mietzinses hier vereinbart wurde, das Betriebs- und Nebenkosten variable Kosten sind ist es nicht von Vorteil, bestimmte Summen in einem Mietvertrag zu vereinbaren, das führt immer zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Mieter denn dieser hängt sich gerne mal an der Höhe der Summe auf.

    Auch der Wasserverbrauch ist nicht immer der Gleiche, verbraucht der Mieter weniger, zahlt er auch weniger!

    Die Erhöhung der Vorauszahlungen werden in der Regel mit der Zustellung der Neben- Betriebs und Heizkostenabrechnung angekündigt und erhöht.

    Gruß

    BHShuber

  • Guten Morgen,

    die genaue vertragliche Vereinbarung zu Betriebs-/Nebenkosten, das sind eigentlich viel mehr als nur die Wasserkosten, ist noch wichtig. Bitte lade auch diese als Bild hoch.

    Sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart mußt Du 1 x jährlich darüber abrechnen. Aber nicht über jede Kostenart einzeln, sondern alle zusammen. Ergibt sich dann eine Nachzahlung darfst Du die Vorauszahlungen erhöhen, bei einer Gutschrift natürlich verringern.

    Was ist das für ein Objekt? Ein- oder Mehrfamilienhaus?

    Ist es ein Mehrfamilienhaus haben alle Wohnungen Zwischenzähler für Wasser?

    Du merkst das ist ein ziemlich komplexes Thema, also nicht mal so auf die Schnelle in wenigen Sätzen zu erklären.

    Am besten wirst Du Mitglied bei Haus & Grund, da wird Dich rund um die Vermietung geholfen.

    Hier vorab etwas Lesestoff zu Betriebs-/Nebenkosten

  • Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und vor allem ausführlichen Antworten.

    Es handelt sich hierbei um ein Einfamilienhaus und die Nebenkosten wurden "sporadisch" folgendermaßen aufgeschlüselt: Müll = 17 Euro, Schornsteinfeger = 9 Euro und Wasser 82 Euro. (s. Bild)

    Ich hoffe das hilft euch weiter.

    Liebe Grüße

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  • Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und vor allem ausführlichen Antworten.

    Es handelt sich hierbei um ein Einfamilienhaus und die Nebenkosten wurden "sporadisch" folgendermaßen aufgeschlüselt: Müll = 17 Euro, Schornsteinfeger = 9 Euro und Wasser 82 Euro. (s. Bild)

    Ich hoffe das hilft euch weiter.

    Liebe Grüße

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    Was heißt sporadisch? Hier sind monatliche Vorauszahlungen Vorauszahlungen vereinbart. Über die mußt Du 1 x jährlich abrechnen.

    Also Vorauszahlungen und tatsächliche Kosten gegenüber stellen.

    Punkt 4 (Schönheitsreparaturen) ist interessant:cool:

  • Hier das Foto:

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    Nicht besonders geschickt ausgefüllt, der MV. Es können nur die markierten Posten auf den Mieter umgelegt werden. Die Einzelpreise interessieren im Grunde genommen garnicht. Wichtig ist, wv. jährlich an Gesamt-BK entstehen. Diese geteilt durch 12 ergeben die mtl. Vorauszahlung. Mich wundert immer wieder, wie kompliziert manche MVs gestaltet sind.

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