Vermieter möchte Kaution einbehalten

  • Hallo,
    bin neu hier,
    zu meiner Frage,
    eine gute Freundin von mir ist am 01.06.2010
    in Ihre Wohnung eingezogen. Die Wohnung hat Sie Renoviert übernommen. Nur musste Sie leider feststellen das die Wohnung
    überall Schimmelbefall hat (der Putz fällt ab usw). Sie hat es jetzt beim Vermieter angesprochen, er schob die Schuld auf meine Freundin mit der Begründung Sie würde zu wenig lüften.
    Darauf hin Kündigte Sie Schriftlich Ihren Mietvertrag mit Ablauf 01.03.2011, am 28.11.2010. jetzt bekam Sie die Antwort das Sie nicht Kündigen kann weil Sie diesen Befristeten Vertrag, Auszug(Das Mietverhältnis ist befristet und beginnt am 01.06.10 und läuft zunächst drei Jahre ! Das Mietverhältnis ist auf diesen Zeitraum befristet weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit eventuell die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder angehörige seines Haushalts nutzen will.)
    so steht es im Vertrag.
    Leider war Sie alleine bei der Unterzeichnung des Vertrages und hat dieses wohl übersehen oder wohl nicht wahrgenommen das Sie sich an die Wohnung bindet.
    Er würde nur auf die Kündigung eingehen wenn er die Kaution einbehalten kann und die nötigen Renovierungen von meiner Freundin durchgeführt werden, sonst müsste Sie dieses noch bezahlen.
    bitte um Antwort
    MFG
    Necki

  • Oje, so wie es ausschaut hat Ihre Freundin einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen. Man sollte schon lesen, welche Verträge man unterschreibt!

    Ich befürchte, dass in diesem Fall kein Forum wirklich helfen kann, da muss ein Profi für Mietrecht ran, der eventuell ein Verbleiben in der Wohnung wegen des Schimmels ablehnen kann.

  • Zitat

    weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit eventuell die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder angehörige seines Haushalts nutzen will

    Ich stolpere hier schon über das Wort 'eventuell'. In meinen Augen handelt es sich hier nicht um einen qualifizierten Mietvertrag. Denn bei einem qualifizierten Mietvertrag muss eine existenter Grund zur Beendigung des Mietverhältnisses zum vereinbarten Vertragsende vorhanden sein. Auch der restliche Begründungstext läßt eher den Schluss zu, dass es sich hier um eine vorgeschobene Begründung handelt. Und das reicht für einen qualifizierten Mietvertrag nicht aus.

    Allein schon deshalb sollten Sie den Rat eines Fachmanns einholen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (30. November 2010 um 12:56)

  • Danke für die schnellen Antworten also muss sie zum Anwalt oder gibt es noch andere Möglichkeiten?


    Sie kann natürlich auch zum Mieterbund gehen (und dort Mitglied werden). Erfahrungsgemäss werden die Schreiben des MB (oftmals zurecht) von den VM nicht sehr ernst genommen.

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