Vermieter führt ohne Ankündigung umfassende Baumaßnahmen am Haus durch

  • Hallo,

    ich bin grad tierisch genervt von meinem Vermieter.

    Heute kam eine Ankündig per Whatsapp dass nächsten Montag(!) Baumaßnahmen beginnen sollen. Konkret soll eine Wand aufgerissen werden und die Zimmer renoviert. Die Zimmer sind genau neben meiner Wohnung. Dazwischen eine dünne Holztür!
    Beim Einzug hat der Vermieter versichert es werden dort keine Bauarbeiten vor März durchgeführt. Leider nur mündlich. Dann läuft auch mein befristeter Mietvertrag aus.

    Darf der das?
    Gilt hier der 3 monatige Ankündigungsfrist nach BGB 555?
    Was steht mir zu, wenn der Vermieter trotzdem baut? (womit ich rechne..)

    Danke schon mal :)

  • Zitat

    Gilt hier der 3 monatige Ankündigungsfrist nach BGB 555?

    Nein, der § 555c BGB bezieht sich auf Modernisierungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich lediglich um Instandsetzungsmaßnahmen in einer Nachbarwohnung.

    Genau genommen, muss der Vermieter die Maßnahmen überhaupt nicht ankündigen, wenn er nicht in deine Wohnung muss.

    Du kannst natürlich eine Mietminderung prüfen, wenn hier eine Lärmbelästigung vorliegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich bin grad tierisch genervt von meinem Vermieter.

    Heute kam eine Ankündig per Whatsapp dass nächsten Montag(!) Baumaßnahmen beginnen sollen. Konkret soll eine Wand aufgerissen werden und die Zimmer renoviert. Die Zimmer sind genau neben meiner Wohnung. Dazwischen eine dünne Holztür!
    Beim Einzug hat der Vermieter versichert es werden dort keine Bauarbeiten vor März durchgeführt. Leider nur mündlich. Dann läuft auch mein befristeter Mietvertrag aus.

    Darf der das?
    Gilt hier der 3 monatige Ankündigungsfrist nach BGB 555?
    Was steht mir zu, wenn der Vermieter trotzdem baut? (womit ich rechne..)

    Danke schon mal :)

    Mit einer Frist von mindestens 3 Monaten muß der Vermieter Modernisierungsarbeiten ankündigen. Und das auch nur wenn er auf Grund dessen anschließend die Miete erhöhen will.

    Ansonsten, wenn es nicht die Wohnung des Mieters selbst betrifft, reichen 3 - 5 Tage.

    Für die Dauer der Baumaßnahmen in der Nachbarwohnung könntest Du evtl. die Miete angemessen mindern.

  • Hallo Maddin123,

    wird Deine Wohnung durch die Bauarbeiten direkt tangiert, also, dass die Bauarbeiter in Deine Wohnung hinein "müssen"?
    Weitere Hinweise findeste bspw. hier: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ung+bauarbeiten

    Rein baulich ist das eine 3 Zimmer Wohnung. Vertraglich habe ich habe nur eine 1 Zimmer Wohnung. Es soll nun von den anderen Seite ein Zugang geschaffen und die 2 Zimmer renoviert werden.

    Die mündliche Vereinbarung, dass keine dort keine Bauarbeiten bis Mai stattfinden, bringt mir wahrscheinlich recht wenig, oder?

  • Hallo.

    Heute war der Vermieter mit Bauarbeitern ohne meine Erlaubnis in meiner Wohnung. Der Türschlüssel zu den 2 Zimmern wurde abgezogen. Ich habe schriftlich vom Vermieter das heute nur die 2 Zimmer von der anderen Seite betreten werden, nicht aber meine.

    Der Vermieter ist nicht mal berechtigt, einen Wohnungsschlüssel zu meiner Wohnung zu haben.
    Das ist eindeutig Hausfriedensbruch, oder?
    Ich bin fest entschlossen Anzeige zu erstatten. Macht das Sinn?

  • Macht das Sinn?


    Wenn Goldbarren fehlen, dann macht das Sinn. Wenn es um schmutzige Unterhosen, oder ums Prinzip geht, beantworte dir die Frage selber.:cool:
    Einfach coll bleiben. Auf was willst dur denn im zweifel hinaus? Ich meine ich gehe jetzt mal davon aus, das wenn man sich als Mieter auf so eine Wohnsituation einlässt, es dafür doch Gründe gibt, oder?

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