Kosten für Gebäudeversicherung soll rückwirkend bezahlt werden

  • Guten Tag zusammen,

    Ich wende mich an Euch weil mein Vermieter mich gestern mit der frohen Botschaft überraschte, dass ich doch rückwirkend für 2015 die Gebäudeversicherung anteilig bezahlen möchte. Das sind ca. 200 Euro. Grund sei, dass er die jahrelang immer alleine getragen hätte und das nun nicht mehr möchte.

    Das kann doch nicht sein, dass der einfach daher kommt und sagt: "So, Zahltag, ich hätte jetzt gerne...!".. Ohne das ich rechtzeitig und schriftlich eingeweiht werde. Dann hätte ich bereits Anfang des letzten Jahres die Miete erhöht und würde nicht mit den 200 Euro da stehen.

    Meine Internet Recherchen haben ergeben, dass dieser Kostenpunkt ganz klar im Mietvertrag stehen muss oder in einem gesonderten Nachtrag festgelegt wird.
    Sach- und Haftpflichtversicherung sind als Nebenkosten-Punkt in meinem Vertrag durchgestrichen.
    Darf ich die Zahlung verweigern? Muss ich die Zahlung künftig leisten?

    Ich bitte um schnelle Hilfe und danke im voraus,

    Simba28

  • Dann mußt Du die Kosten auch nicht tragen.


    So einfach ist das.
    simba, bitte informiere uns über den Fortgang. Kannst ja argumentieren, dass die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung mit seinen Nettomieteinnahmen abgegolten sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Januar 2016 um 14:12)

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