Frist für Ersatzschlüsselbeschaffung bei Schließanlage

  • Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe Ende September des letzten Jahres einen meiner beiden Schlüssel während einer Dienstreise verloren.
    Dies habe ich dem Hausverwalter auch ordnungsgemäß nach meiner Rückkehr und dem feststellen des Verlustes gemeldet. Der Schlüssel ist Teil einer Schließanlage für das Mehrparteienhaus und kann daher nur über den Hausverwalter dubliziert werden.

    Seit Anfang Oktober habe habe ich mehrfach beim Hausverwalter telefonisch nach einem Ersatzschlüssel gefragt und wurde immer wieder vertröstet, dass sich jetzt darum gekümmert wird. Inzwischen ist mitte Januar und ich habe noch immer keinen Ersatzschlüssel erhalten. Die Situation, über nur einen Schlüssel zu verfügen, finde ich äußerst unangenehm. Da die bisherige Kommunikation nur telefonisch war möchte ich dies jetzt schriftlich verschärfen.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich eine Frist setzen? Kann ich mögliche Sanktionen androhen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Pascas

  • Zitat

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich eine Frist setzen?

    Genau! Fordere den Vermieter schriftlich und nachweislich auf, hier für einen weiteren Schlüssel zu sorgen.

    Aber: Bei einer Schließanlage kann der Vermieter einen kompletten Tausch der Schließanlage im Objekt veranlassen und Dir hierfür die Kosten in Rechnung stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da die bisherige Kommunikation nur telefonisch war möchte ich dies jetzt schriftlich verschärfen.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich eine Frist setzen? Kann ich mögliche Sanktionen androhen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Pascas

    Hallo,

    offenkundig, hast du den Schlüsselverlust zu vertreten, sich jetzt darüber zu beschweren, dass man nur einen Schlüssel hat und den Tonfall verschärfen, weil der Hausverwalter unter Umständen zu prüfen hat ob nicht die ganze Hausschließanlage zu erneuern ist, finde ich grad nicht den idealen Weg.

    Der Vermieter kann dir durchaus bei Austausch der Schließanlage die Kosten in Rechnung stellen, das sollte dir gewahr sein!

    Das kann mal ganz schön verschärft in die Hose gehen.

    Gruß

    BHSHuber

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