Komische Klauseln in Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    wir wollen auf Ende März umziehen und haben nun den neuen Mietvertrag erhalten.
    Leider sind ein paar Klauseln enthalten, die wir als unzumutbar erachten.

    1. Ausserordentliches Kündigungsrecht: Der Vermieter kann fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir den Hausfrieden nachhaltig stören und man dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumuten kann.
    Heisst im Klartext, wenn ihm unsere Nase doch nicht passt behauptet er einfach wir wären über die Maßen laut und schmeisst und raus?

    2. Der Vermieter hat das Recht, statt der montatlichen Vorschüsse auf die Heizkosten unter Vorlage der Rechnug für den Brennstoff vom Mieter die Zahlung des Teilbetrags der Rechnung anfordern....
    Heisst, wenn er für 5000,0 Euro Öl tankt könnte er von uns unseren Teilbetrag sofort verlangen?

    3. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, haftet der Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen Vertragszeit für den Schaden, den der Vermieter dadruch erleidet...
    ääää????

    Es gibt noch einige solche Klauseln.
    Bitte um Rat.
    Danke im Voraus.

  • Zu 1: So einfach ist das nun auch wieder nicht. Oder ist es ein 2FH in dem Ihr dann mit dem Vermieter wohnt?

    Zu 2: Ist, weil zum Nachteil des Mieters, per se unwirksam. Hat das Haus mehr als 2 Wohnungen oder wohnt der VM nicht selbst drin, muß er eh nach Heizkostenverordnung abrechnen.

    Zu 3: Rechtlich korrekt. Das nennt sich Mietausfallentschädigung und darf bis max. 3 Monate geltend gemacht werden. Allerdings ist der VM in so einem Fall zur Schadensminimierung verpflichtet. Heißt er muß sich darum bemühen so schnell als möglich wieder neu zu vermieten.

    Zitat

    Es gibt noch einige solche Klauseln.

    Dann scann den Vertrag doch mal ein und lade ihn als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Hallo,

    Zitat


    1. Ausserordentliches Kündigungsrecht: Der Vermieter kann fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir den Hausfrieden nachhaltig stören und man dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumuten kann.

    Das ist soweit unwirksam. Wenn Ihr den Hausfrieden stört, muss der Vermieter erst einmal eine Abmahnung aussprechen, bevor er kündigen kann.
    Handelt es sich zufällig um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt? Wenn ja, könnte der Vermieter tatsächlich kündigen, wenn ihm Eure Nase nicht passt.

    Zitat

    3. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, haftet der Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen Vertragszeit für den Schaden, den der Vermieter dadruch erleidet...

    Was soll eine gesetzliche Vertragslaufzeit sein? So etwas gibt es nicht.

    Zitat

    2. Der Vermieter hat das Recht, statt der montatlichen Vorschüsse auf die Heizkosten unter Vorlage der Rechnug für den Brennstoff vom Mieter die Zahlung des Teilbetrags der Rechnung anfordern....
    Heisst, wenn er für 5000,0 Euro Öl tankt könnte er von uns unseren Teilbetrag sofort verlangen?

    Halte ich persönlich für unwirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich danke euch für Eure Kommentare.
    Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Der Vermieter wohnt in dem Haus dahinter.
    Den ganzen Vertrag scannen würde ich glaube ich den Rahmen sprengen. Er hat 15 Doppelseitig bedruckte Seiten


  • Den ganzen Vertrag scannen würde ich glaube ich den Rahmen sprengen. Er hat 15 Doppelseitig bedruckte Seiten

    Das wollen wir Dir und uns nicht zumuten:o

    Mein Rat, laßt das Vertragswerk von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen.

  • Hallo Zusammen,

    wir wollen auf Ende März umziehen und haben nun den neuen Mietvertrag erhalten.
    Leider sind ein paar Klauseln enthalten, die wir als unzumutbar erachten.
    ..... Es gibt noch einige solche Klauseln. Bitte um Rat. Danke im Voraus.


    Würde ich nicht so sehen.

    Der Vm verucht sich hier nur zusätzlich abzusichern uU. kannst du ihn ja wg. dem Heizöl nochmal ansprechen.

    mfg

  • Hallo,

    auch wenn die meisten Klauseln nicht gültig sein werden, sollte man sich gut überlegen, ob man in so eine Wohnung einzieht. Da ist doch Ärger vorprogrammiert. Auch wenn eine fristlose Kündigung nicht möglich sein wird, kann der Vermieter euch nach §573a BGB kündigen. Da kann man sich nie sicher fühlen.

    Gruß
    H H

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