Haltung von Hunden plötzlich untersagt

  • Zuerst wünsch ich allen ein gesundes neues Jahr.
    Nun zu meiner Person: Mein Name ist Enno, ich bin 28 Jahre (jung oder alt....sucht es euch aus), heranwachsender Meister bei einem namenhaften Gaslieferanten in Ostdeutschland und lebe im wunderbaren Leipzig. Ich bevorzuge das "Du", überlasse aber jedem selbst, wie er mich anspricht.


    Leider konnte ich kein explizites Thema in diesem Forum per Forensuche finden, welches auf meine Situation, mit sämtlichen Faktoren, zutrifft und meine Fragen beantworten kann. Daher habe ich mich entschieden, meine Frage(n) einem eigenen Thema zu widmen. Falls es doch ein Thema gibt, in welchen ich auf all meine Fragen eine Antwort finde kann bzw hätte finden können, bitte ich schon vorher um Entschuldigung.

    Nun zu meinem Problem:
    Ich wohne seit 6 Jahren in einer Mietwohnung mit privatem Eigentümer, welcher eine Immobilienverwaltung als verlängertes Sprachrohr nutzt.
    Anfang Dezember habe ich der Verwaltung eine Anfrage zur Anschaffung eines Hundes zugesandt und 2 Tage später auch eine Antwort erhalten, in der man mir die Anschaffung des Tieres untersagt hat, da dies noch nicht mit dem neuen Eigentümer abgeklärt sei. In dieser Mail habe ich zum ersten Mal offiziell von einem neuen Eigentümer des Hauses erfahren, was für mich auch momentan kein wirkliches Problem darstellt. Bevor ich die Anfrage getätigt habe, habe ich mich natürlich mit dem Mietvertrag befasst, um herauszufinden, wie es mit der Haltung von Tieren geregelt ist. Im Mietvertrag konnte ich keinerlei Klausel zur Haltung finden. Demnach habe ich der Verwaltung auch die kurze Anfrage zugesandt.
    Meine ehemalige Nachbarin, welche Anfang Dezember ausgezogen ist, hat seit etlichen Jahren einen mittelgroßen (ca. 35 cm Schulterhöhe) Hund in der Wohnung. Anfang dieses Jahres kam es sogar zu einem Wurf mit 5 Welpen, welche ca. 10 Wochen in der Wohnung waren. Einen der Welpen hat sie behalten. Genau durch diese Nachbarin habe ich schon vor der Anfrage inoffiziell vom Eigentümerwechsel erfahren, da diese mit dem Bruder des Eigentümers befreundet ist. Der eigentliche Eigentümer hat sein Wohnsitz in Spanien, daher hat er seinem Bruder (Anwalt) und deren Frau (Anwältin) sämtliche Vollmachten erteilt, welche mit dem Haus zutun haben. Diese Information ist natürlich ohne gewähr, wegen dem "Stille-Post-Risiko"
    Vor 2 Tagen hat meine ehemalige Nachbarin, die nur 2 Häuser weiter gezogen ist, die Frau von dem Bruder des Besitzers getroffen, und für mich im vertraulichen Gespräch mal nachgefragt, wie es mit der Genehmigung für den Hund aussieht. Diese meinte, sie würde sich so schnell wie möglich um die Genehmigung kümmern mit der Aussage, dass das kein Problem sei. Mir ist natürlich völlig klar, dass ich mich auf die mündliche Aussage nicht verlassen kann und etwas schriftliches in der Hand brauche.
    Heute Morgen nun der kleine Schock.....die Verwaltung hat mir eine Absage zur Haltung erteilt, mit der Begründung, dass der Besitzer etwas dagegen hätte, ohne weitere Begründung oder nachfrage, um welche Rasse es sich handelt.

    An der Stelle wollte ich einmal fragen, wie denn die rechtliche Lage ist, wenn ich von dem bevollmächtigten Bruder des Besitzers ein "OK" bekomme, zu welchem ich ja offiziell gar keinen Kontakt haben sollte/dürfte/hätte, mir die Verwaltung aber im Namen des Besitzers eine Absage erteilt. Man muss dazu sagen, dass der Chef der Verwaltungsagentur, aus persönlicher Erfahrung, ein rießen Arschloch (sorry) mit einer teilweise perfiden Art ist, welches sich extrem wichtig nimmt.
    Außerdem würde es mich interessieren, ob der Vermieter bzw Verwalter willkürlich Genehmigung für die Haltung erteilen kann, oder ob ich durch meine ehemalige Nachbarin, welche eigentlich durchgehend mindestens einen Hund in der Wohnung gehalten hat, irgendwie eine Möglichkeit habe, den potentiellen Hund doch in die Wohnung zu bekommen bzw ob hier "gleiches Recht für alle" ein Ansatzpunkt ist, falls mir der Besitzer keine schriftliche Genehmigung erteilt.

    ich danke schon im Voraus für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Enno

  • "Nix sagen" ist für mich keine Option. Ich kann nicht einfach ein Tier halten, welches täglich die Treppen hoch und runter marschiert und eventuell auch mal auf dem Grundstück rumrennt.
    Und ohne hier jemanden persönlich anzugreifen.....aber "hättste besser nix gesagt..." ist eine ziemlich überflüssige Antwort. Neben "Rechte" gibts auch "Pflichten" und eine der "Pflichten" ist das korrekte Anmelden des Tieres.

  • Für moralische Pflichten existieren keine Quellen. Und dabei red ich nicht von der Moral gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber des Tieres. Ich hab keine Lust, dass die Sache irgendwann auffliegt und ich mir androhen lassen muss, die Wohnung zu räumen, wenn ich der Ansage des Vermieters nicht folge.

  • Für moralische Pflichten existieren keine Quellen. Und dabei red ich nicht von der Moral gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber des Tieres. ....

    dann solltest du das Anliegen in einem Tierforum posten :cool:

  • ... Ich kann nicht einfach ein Tier halten, welches täglich die Treppen hoch und runter marschiert und eventuell auch mal auf dem Grundstück rumrennt. ....

    zwingt dich ja niemand, oder.

  • Ich würde jetzt gerne meine Meinung zu dir und deinen Kommentaren äußern. Da ich mich hier aber nicht angemeldet habe, um mich mit fremden Leuten zu streiten, behalte ich es für mich und du solltest jetzt auch nichts zu dem Thema schreiben, wenn du nichts sachliches oder hilfreiches zu sagen hast.

    Mit freundlichen Grüßen

  • ... ein Tier halten, welches täglich die Treppen hoch und runter marschiert und eventuell auch mal auf dem Grundstück rumrennt.....

    für den erhöhten Treppenabrieb kann dir der VM natürlich eine Gebühr abziehen :confused:

  • Zitat

    Vor 2 Tagen hat meine ehemalige Nachbarin, die nur 2 Häuser weiter gezogen ist, die Frau von dem Bruder des Besitzers getroffen, und für mich im vertraulichen Gespräch mal nachgefragt, wie es mit der Genehmigung für den Hund aussieht

    Über solche Geschichten über drei Ecken kann ja grundsätzlich auch keine mündliche Genehmigung abgeleitet werden.

    Zitat

    Außerdem würde es mich interessieren, ob der Vermieter bzw Verwalter willkürlich Genehmigung für die Haltung erteilen kann

    Nein, kann er nicht. Der Vermieter kann zwar eine Hundehaltung untersagen, allerdings nur aus gutem Grund. Welcher wurde Dir hier genannt?

    Gleiches Recht für Alle gilt grundsätzlich nie.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Enno,

    grundsaetzlich sind bei Hundehaltung laut BGH immer umfassend die Interessen des Mieters und des Vermieters sowie aller weiteren Beteiligten gegeneinander abzuwaegen. Gibt der Vermieter gar keinen Grund an wie bei Dir, werten die Gerichte ueblicherweise das Interesse des Mieters hoeher als das des Vermieters.

    ABER: der Vermieter kann immer eine Begruendung nachschieben. Erfahrungsgemaess reicht da schon ein allgemeines Schreiben, nachdem es in der Vergangenheit zu Beschwerden der Mieter und Streit der Mietparteien untereinander gekommen ist. Wenn Du dann nicht ein besonderes Interresse, wie z.B. Blinden- oder Therapiehund hast, ziehst Du in der Regel den Kuerzeren. Es rentiert sich also ueblicherweise nicht, sich wissend, dass der Vermieter das nicht will einen Hund anzuschaffen. Du musst immer damit rechnen, dass Du den ueber kurz oder lang wieder abgeben musst.

    cu
    Guenni

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