Hallo,
auch wir haben für unsere 50m² Wohnung eine sehr hohe Nachzahlungsforderung für 2014 erhalten.
Wir haben haben für 01.02.14 bis 31.12.14 880 € Abschlag vorausgezahlt. Unsere Betriebskosten 2014 belaufen sich auf 1466 € und somit ein Minus von 586 €.
Erhalten haben wir 3 Seiten, ein Anschreiben mit dem geforderten Betrag, eine Auflistung der Gesamtkosten 2014 und eine Abrechnung für unsere Wohnung für 2014.
Leider fehlt jeder Hinweis auf den Verbrauch (Strom/Gas/Wasser) oder auf die Art und Weise wie die Gesamtkosten auf die Parteien verteilt werden.
Der Blick in den Mietvertrag verrät dies auch nicht. An der entsprechenden Stelle wo gekennzeichnet werden muss ob es pro Person oder nach Flächenanteil aufgeteilt wird, wurde nichts angekreuzt. Sowieso fällt uns bei genaurem Hinsehen auf das viel im Mietvertrag einfach nicht eingetragen wurde. Bspw. wie die Mieträume verlassen werden sollen o.ä. Lediglich Namen, Anschrift, Miethöhe inkl NK, Kontonummer und Unterschrift stehen dort. Überall wo ein entweder/oder-Kästchen ist steht garnichts.
Dies ist uns beim unterzeichnen bedauerlicherweise nicht aufgefallen.
Wir haben 4 Heizkörper ohne Verbrauchszähler und Warmwasser über Gasheizung im Keller. An dieser befinden sich auch keine Vebrauchsmesser für die einzelnen Parteien. An der Gasheizung an sich befindet sich ein kleiner Zähler der aber wohl kaum unterscheiden kann wo das Wasser hingeht oder?
Außerdem wurden Juli 13 und Juli 14 der Gesamtverbrauch abgelesen. Wir sollen diesen Betrag anteilig für Januar 14 bis Juli 14 bezahlen. Wobei wir erst im Februar 14 eingezogen sind. Also quasi anteilig die gesamte Heizperiode 13/14 obwohl wir nur Feb/Mär/Apr der Heizperiode hier gewohnt haben. Ist das so in Ordnung?
Ein Rat von andere Mietern hilft auch nicht, da die teilweise seit 2010 hier wohnen und NIE eine Nebenkostenabrechnung gesehen haben. Versucht der Vermieter die Versäumten NK hier wieder reinzuholen?
Nebenkosten von 133 € für 2 Personen bei 50 m² realistisch?
Ich werde auf jeden Fall genauere Details zur Berechnung anfordern. Kann ich mit Hilfe des unvollständigen Mietvertrags Einspruch erheben wenn der Betrag korrekt berechnet, aber m. M. nach nicht sinnvoll verteilt ist?
Vielen Dank für die nette Hilfe und ein gesundes neues Jahr