TV-Kabelanschluss doch nicht in Nebenkosten enthalten?

  • Guten Abend,

    ich hätte eine Frage zum Kabelanschluss in Bezug auf die Nebenkosten in meiner neuen Mietwohnung.

    Bei der Besichtigung wurde gesagt, dass ein Kabelanschluss vorhanden ist und es wurde auch so komuniziert, dass man nur das Extra-Paket von bspw. Unitmedia 3play gebucht werden muss.

    Im Mietvertrag steht: "Die Mietsache verfügt über einen Kabel TV Anschluß- Anmeldung und Auswahl der Programmpakete ist Sache des Mieters"

    Unitymedia sagt nun, dass ich nicht nur dieses 3play Paket zahlen muss sondern auch den Basisanschluss von 20,99€, da im Haus kein Gemeinschaftsanschluss vorhanden ist. (4 Parteien-Haus, 2 haben aktuell schon einen Anschluss bei Unity Media und zahlen die Grundgebühr + das gewünschte Paket direkt an UM)

    Was ist Eure Meinung dazu? Wärd Ihr auch davon ausgegangen, dass nur noch das Paket (bspw. 3play 120) hinzu gebucht werden muss?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • Hallo,
    nein, eigentlich nicht, das bedeutet doch nur, dass ein Kabelanschluss vorhanden ist (laut Mietvertrag), und der kostet bei Unitymedia ja auch immer diese Grundgebühr. Ich meine, dass die Grundgebühr auch erst ab einer bestimmten Anzahl von Mietparteien etwas günstiger pro Partei wird.

  • Im Mietvertrag steht: "Die Mietsache verfügt über einen Kabel TV Anschluß- Anmeldung und Auswahl der Programmpakete ist Sache des Mieters"


    Hallo,
    das ist das Mietrecht betreffende, alles andere ist Deine Privatangelgenheit.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht: "Die Mietsache verfügt über einen Kabel TV Anschluß- Anmeldung und Auswahl der Programmpakete ist Sache des Mieters"

    Der Passus ist ja eindeutig. Es ist lediglich der Anschluss vorhanden, d.h. die theoretische Voraussetzung, um Fernsehen zu schauen.
    Die Anmeldung (und Zahlung) beim Provider ist dann seine Sache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei mir ist auch ein Anschluss verfügbar- ich nutze ihn jedoch nicht zum TV-Empfang, sonder nur für Festnetz und Internet. Die Grundgebühr für den Anschluss entfällt bei dieser Variante und der TV Anschluss ist verplombt und nicht nutzbar.

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