Mieterhöung wegen Renovierungsarbeiten

  • Hallo,
    wir haben eine Mieterhöhung von 11% aller Handwerkerrechnungen bekommen:
    1.) Neue Fenster (von 2-Fachverglasung auf 3-Fachverglasung)
    2.) Fassadendämmung (obwohl die Wände schon über 40cm dick sind-Altbau)
    3.) Einrüstung
    4.) Vollständiger neuer Anstrich

    Die Renovierungsarbeiten waren in 2013 (Fenster) und 2014 (Dämmung und Anstrich). Wegen fehlender Ankündigung wird die Mieterhöhung erst in 9 Monaten wirksam.

    Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.

    Wir haben keinerlei Heizkosteneinsparungen bis jetzt gehabt.

    Gruß Karin


  • 1.) Neue Fenster (von 2-Fachverglasung auf 3-Fachverglasung)
    2.) Fassadendämmung (obwohl die Wände schon über 40cm dick sind-Altbau)
    3.) Einrüstung
    4.) Vollständiger neuer Anstrich

    Die Renovierungsarbeiten waren in 2013 (Fenster) und 2014 (Dämmung und Anstrich). Wegen fehlender Ankündigung wird die Mieterhöhung erst in 9 Monaten wirksam.

    Alles dazu finden Sie in BGB § 555 ff.

  • Hallo Kolinum,
    leider beantwortet das nicht meine Frage, BGB § 555 ff <-- kenne ich auch.


  • Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.
    Wir haben keinerlei Heizkosteneinsparungen bis jetzt gehabt.

    Was erwarten Sie denn jetzt?
    Ob die Fenster noch ok waren oder nicht, können nur Sie wissen sonst niemand hier. Wenn Sie glauben, das mit dem Bescheid etwas im Argen liegt, müssen Sie Widerspruch einlegen.

    Inwieweit der Anstrich aufgrund der Baumaßnahmen erneuert werden mußte oder ob er eine Instandhaltung war, können nur Sie wissen.

    Heizkosten, werden nicht nur von der Güte der Fenster allein bestimmt.

  • Hallo,
    wir haben eine Mieterhöhung von 11% aller Handwerkerrechnungen bekommen:
    Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.


    Da es hier um mehr als 5,- Euro geht, solltest du dir umgehend einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht besorgen. Mit ihm gemeinsam kannst du dann die Mieterhöhung Punkt für Punkt durchsprechen.

  • Hallo Mainschwimmer,

    sicher hast du recht, es geht immerhin um 130€/Monat für eine jetzt schon überteuerte Wohnung.
    Ich hatte nur gehofft es würde sich jemand mit "Fassadenanstrich nach Dämmung" auskennen und ob dieses auch noch dem Mieter angelastet werden kann.
    Aber Danke für die Antwort.

  • Nun mal nüchtern:
    Wenn an der Außenfassade eine Dämmung angebracht wird, gehört die Versiegelung einfach dazu. Genauso wie der Nagel, ohne das dieser zur Wärmedämmung unmittelbar beitragen muß.

  • ich habe nicht von Versiegelung geschrieben, sondern von einem farblichen Anstrich.


    Wie Du in #1 bereits schreibst...: "Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war."

  • aber ein Hausanstrich kann doch nicht als Modernisierungskosten auf den Mieter abgerechnet werden.
    Es erhöht ja nicht den Wohnwert IN der Wohnung.

  • Mein Gott, Walter (Karin)
    Nun sollten Sie sich aber mal unter einen Hirnregen stellen; ohne Schirm.

    Die Dämmplatten müssen versiegelt werden und das geschieht durch einen speziellen Anstrich.

    Nu is aber Schluß!

  • wer lesen kann ist klar im Vorteil:

    Von der Versiegelung habe ich NICHT geschrieben, die wurde NATÜRLICH auch gemacht!

    DANACH ! Wurde das Haus noch in 3 verschiedenen FARBEN angestrichen. Dieses sollen wir als Mieter zahlen.

  • Es erhöht ja nicht den Wohnwert IN der Wohnung.

    Im § 555b Pkt. 5 BGB steht aber auch etwas von den allgemeinen Wohnverhältnissen. Das muss sich nicht immer auf die einzelne Wohnung beziehen.
    Die Außendämmung und der Anstrich steht hier in einem unmittelbaren Zusammenhang, so dass eine Umlage möglich sein könnte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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