Hallo erstmal
wir wohnen jetzt 1Jahr in einer Mietwohnung ist ein erstbezug laut unseren Vertrag seid 15.11.2014
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit der gesetzliches Frist frühestens zum 30.11.2016 erklären*
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
*Ein Kündigungsverzicht kann höhstens für die Dauer von 47Monaten seit Abschluss desVertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums verinbart werden.
können sie mir mitteilen ab wann wir aus dem Vertrag rauskommen würden oder gibt es möglichkeiten vorher aus diesem Vertrag rauszukommen ?