Kündigung des Untermietvertrags

  • KommFort,
    ich erlaube mir mal, Dir einige Zähne zu ziehen (ist nicht persönlich gemeint, sondern soll nur verdeutlichen, wie es kommen kann bzw. wie Dein Gegner argumentieren könnte:

    "Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht."
    - Beide Letztere kannste versuchen einzuklagen.

    "Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck."
    - Wenn Ihr Euch das gefallen lasst...

    "Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis."
    - Wenn Du Dir dies gefallen lissest...

    "Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?"
    - Sobald Du meintest, dass Dir unrecht geschehe, hätteste auf die Bremsen treten sollen.

    "Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?"
    - Nicht, aber da hättste durchgemusst. Lieber ein Ende mit Schrecken als umgekehrt.

    "Mein alter Vermieter hat Scheisse gebaut und muss nun die Rechnung bezahlen."
    - Dann krieg' ihn doch 'ran!

    "Aber in meinem Fall hat er sich ja gleich mehrfach in's Aus manövriert und ich bin sicher, dass sich für den Fall das Finanzamt und der Zoll brennend interessieren würden!"
    - Dann frage doch dort mal nach. jetzt könnte es jedoch zu spät sein, ihn in flagranti zu erwischen. Und wenn Du es nicht (mehr) beweisen kannst, könnteste Dich der wissentlich falschen Anschuldigung strafbar machen. Will sagen: Dieser "Zug" ist wohl bereits abgefahren.

    "Und dass es im Nachhinein kommt, das ist doch ein völlig normaler Vorgang. Wann denn auch sonst, wenn nicht im Nachhinein?"
    - Falsch! Sondern dann, wenn Du Kenntnis über solche Vorgänge erhältst.

    "Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen..."
    - Wie bereits mehrfach gesagt: Bringe Fakten, möglichst tabellarisch, KEINE Romane!

  • "Anspruchsdenken" und "im Nachhinein schonmal gar nicht"?
    ..., wenn nicht im Nachhinein? Also, ich verstehe einige Antworten von euch echt nicht. Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen...


    HI

    also bisschen bockig biste ja schon... ;)
    Im Hotel musste auch sofoert meckern, nicht hinterher. Deshalb ist es wichtig, sich alles vorher gut anzuschaun, sonst bring das Ärger und viel Rennerei. Dir bleibt nur der Gang zum RA.

    MM. solltest Du das Lehrgeld akzeptieren. Schau auf den Kalender, schau nach vorne das lohnt sich vmtl mehr.

    guten Rutsch!!! :)

  • KommFort,
    ich erlaube mir mal, Dir einige Zähne zu ziehen (ist nicht persönlich gemeint, sondern soll nur verdeutlichen, wie es kommen kann bzw. wie Dein Gegner argumentieren könnte:

    "Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht."
    - Beide Letztere kannste versuchen einzuklagen.

    "Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck."
    - Wenn Ihr Euch das gefallen lasst...

    "Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis."
    - Wenn Du Dir dies gefallen lissest...

    "Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?"
    - Sobald Du meintest, dass Dir unrecht geschehe, hätteste auf die Bremsen treten sollen.

    "Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?"
    - Nicht, aber da hättste durchgemusst. Lieber ein Ende mit Schrecken als umgekehrt.

    Nein, eben nicht. Weil dann wäre ich sofort obdachlos geworden. Und genau das wäre dann der Schrecken ohne Ende gewesen.

    Und nein, wir haben uns auch nicht alles gefallen gelassen.

    Beim Preis allerdings konnte es nich darum gehen, "ob ich es mir gefallen lasse". Ich musste das Zimmer nehmen. Das wusste der Vermieter auch. Ich brauchte es, weil ich sonst keinerlei Chancen auf ein anderes Zimmer hatte. Ich kam aus einem über 520 km entfernten Dorf! Ich hatte die Wahl zwischen Tod und Weiterleben, um es überspitzt auszudrücken. Ich hatte nur dieses eine Zimmer, wo ich einziehen konnte. Hätte ich es nicht genommen, hätte ich beispielsweise meine Berufsausbildung nicht aufnehmen können!

    Und sobald dir Unrecht geschieht hätt' ich auf die Bremsen drücken sollen, das habe ich doch extra beschrieben, genau eben das ging nicht, weil ich dann zu erwarten hatte, dass ich umgehend geräumt werde und obdachlos auf der Straße sitze.

    Und alles, was ich schreibe, sind bereits Fakten! Ich kann alles mit Daten und Beweisen (Fotos, Dokumente, Zeugenaussagen und Notizen) belegen.

    Ey... sag' mal, könnt' ihr nicht einfach mal lesen? Einmal, nur einmal ein bisschen lesen?

    All' dieses Geschreibe wäre jetzt völlig unnötig gewesen, wenn ihr meinen ersten Beitrag aufmerksam gelesen hättet. Diese Tipps haben mir jetzt wenig bis gar nichts geholfen, weil sie nicht zum geschilderten Sachverhalt passen und zum Teil völlig unlogisch sind!

    Das war keine normale Vermietungsgesellschaft. Ich konnte da nicht einfach mal eben irgendetwas einklagen, weil der Vermieter alle Schlüssel hatte und im Falle des Falles auch eingebrochen wäre und eigenständig geräumt hätte. Jeden Schritt, den ich "vorher", wie mir hier geraten wird, gegangen wäre, hätte geradewegs in die Katastrophe geführt. Ich bin und war nie finanziell in der Lage dazu einen Rechtsanwalt zu bezahlen, noch hätte ich jemals die Zeit dazu gehabt. Und mein Vermieter wusste ganz genau... Wenn ich irgendwo Wind mache, z.B. beim Finanzamt, Polizei oder dem Sozialamt beispielsweise, dann würden ihn größte Probleme erwarten.

    Naja.. was soll's... Es macht offenbar keinen Sinn, hier zu schreiben... Ich kapier' es nicht, dass mein erster Beitrag als sooo extrem lang angesehen wird, dass es euch soo viel ist und ihr das schon "Roman" nennen müsst.

  • ..., weil der Vermieter alle Schlüssel hatte und im Falle des Falles auch eingebrochen wäre und eigenständig geräumt hätte.


    Glaube ich nicht, Dein Freund und Helfer hat die TelNr. 110.

  • Nein, eben nicht. Weil dann wäre ich sofort obdachlos geworden. ....
    Ich musste das Zimmer nehmen. ... Ich kam aus einem über 520 km entfernten Dorf! Ich hatte die Wahl zwischen Tod und Weiterleben, um es überspitzt auszudrücken. .... Ey... sag' mal, könnt' ihr nicht einfach mal lesen? Einmal, nur einmal ein bisschen lesen....
    Das war keine normale Vermietungsgesellschaft. ... Wenn ich irgendwo Wind mache, z.B. beim Finanzamt, Polizei oder dem Sozialamt beispielsweise, dann würden ihn größte Probleme erwarten.
    Naja.. was soll's....

    Ej!!!

    es gibt schon Leute die das nachvollziehen können, ich bin selbst auch am Kuhdorf aufgewachsen, und weiss wie solche Situationen sind. Einige Deiner Anliegen sind aber schwer zu greifen, insbesondere Mietrechtlich/juristisch. Ich hab mir auch schon den sarkastischen Spruch anhören müssen "Wo steht der Bus mit den Leuten???".... und Dir geht es wohl auch so.

    Du kannst tun und lassen was Du willst, in dem Fall. Alles andere wurde oben schon gesagt.

    viel Erfolg

  • Hallo,....

    Das Zimmer war 20,7 m² groß, in einer WG, die insgesamt ca. 63,3 qm groß war. Die anderen beiden Zimmer waren auch stets vermietet, je ca. 10 bis 12 qm für jeweils gesamt 250 €. ... Freue mich auf Antworten!
    Mit besten Grüßen KommFort

    somit komm ich per Dreisprung sogar auf 27qm..... :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!