KommFort,
ich erlaube mir mal, Dir einige Zähne zu ziehen (ist nicht persönlich gemeint, sondern soll nur verdeutlichen, wie es kommen kann bzw. wie Dein Gegner argumentieren könnte:
"Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht."
- Beide Letztere kannste versuchen einzuklagen.
"Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck."
- Wenn Ihr Euch das gefallen lasst...
"Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis."
- Wenn Du Dir dies gefallen lissest...
"Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?"
- Sobald Du meintest, dass Dir unrecht geschehe, hätteste auf die Bremsen treten sollen.
"Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?"
- Nicht, aber da hättste durchgemusst. Lieber ein Ende mit Schrecken als umgekehrt.
"Mein alter Vermieter hat Scheisse gebaut und muss nun die Rechnung bezahlen."
- Dann krieg' ihn doch 'ran!
"Aber in meinem Fall hat er sich ja gleich mehrfach in's Aus manövriert und ich bin sicher, dass sich für den Fall das Finanzamt und der Zoll brennend interessieren würden!"
- Dann frage doch dort mal nach. jetzt könnte es jedoch zu spät sein, ihn in flagranti zu erwischen. Und wenn Du es nicht (mehr) beweisen kannst, könnteste Dich der wissentlich falschen Anschuldigung strafbar machen. Will sagen: Dieser "Zug" ist wohl bereits abgefahren.
"Und dass es im Nachhinein kommt, das ist doch ein völlig normaler Vorgang. Wann denn auch sonst, wenn nicht im Nachhinein?"
- Falsch! Sondern dann, wenn Du Kenntnis über solche Vorgänge erhältst.
"Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen..."
- Wie bereits mehrfach gesagt: Bringe Fakten, möglichst tabellarisch, KEINE Romane!