Eigentümer-/Verwalterwechsel (31.3. Auszug), Kaution? BK-Abrechnung 2014 formal wirksam?
Nach meinem Auszug am 31.3.2015 fand im Nov. 2015 der 8. Eigentümer-/Verwalterwechsel statt.
Meine Kautionsauszahlung ist bis dato noch nicht erfolgt.
Im Oktober kam die BK-Abrechnung 2014; es fehlten:
Meine monatlichen (zum Vorjahr sogar erhöhten) Vorauszahlungen komplett (angeblich hätte ich 0 EUR gezahlt), der Umlageschlüssel wurde nicht erklärt (wie der Anlage zu entnehmen sei, die aber fehlte), die seit Mai 2014 mit monatlicher Angabe "30 % Vorbehalt" trotzdem voll gezahlte Miete wurde nicht berücksichtigt.
Es gibt Abrechnungsposten mit einer Preissteigerung von z.B. Hausmeister in 2013 von 386 auf in 2014 dann 1359 EUR, Gartenpflege von 777 auf 2719 EUR.
Einwände gegen diese Art der BK-Abrechnung und Bitte um Korrektur habe ich schriftlich per Einschreiben/Rückschein erledigt und um die Auszahlung der Kaution gebeten.
Der neue Eigentümer/Verwalter verlangt einen Zahlungsnachweis der Kaution von mir.
Bei der Veräußerung des Gebäudes in 2008 erfolgte schriftlich von allen Mietern eine Kautionsübertragung an den neuen Eigentümer ("Kauf bricht Miete nicht").