8. Eigentümer-/Verwalterwechsel im Nov. (31.3. Auszug), Kaution? BK-Abrechnung 2014

  • Eigentümer-/Verwalterwechsel (31.3. Auszug), Kaution? BK-Abrechnung 2014 formal wirksam?

    Nach meinem Auszug am 31.3.2015 fand im Nov. 2015 der 8. Eigentümer-/Verwalterwechsel statt.
    Meine Kautionsauszahlung ist bis dato noch nicht erfolgt.

    Im Oktober kam die BK-Abrechnung 2014; es fehlten:
    Meine monatlichen (zum Vorjahr sogar erhöhten) Vorauszahlungen komplett (angeblich hätte ich 0 EUR gezahlt), der Umlageschlüssel wurde nicht erklärt (wie der Anlage zu entnehmen sei, die aber fehlte), die seit Mai 2014 mit monatlicher Angabe "30 % Vorbehalt" trotzdem voll gezahlte Miete wurde nicht berücksichtigt.
    Es gibt Abrechnungsposten mit einer Preissteigerung von z.B. Hausmeister in 2013 von 386 auf in 2014 dann 1359 EUR, Gartenpflege von 777 auf 2719 EUR.
    Einwände gegen diese Art der BK-Abrechnung und Bitte um Korrektur habe ich schriftlich per Einschreiben/Rückschein erledigt und um die Auszahlung der Kaution gebeten.

    Der neue Eigentümer/Verwalter verlangt einen Zahlungsnachweis der Kaution von mir.
    Bei der Veräußerung des Gebäudes in 2008 erfolgte schriftlich von allen Mietern eine Kautionsübertragung an den neuen Eigentümer ("Kauf bricht Miete nicht").


  • Einwände gegen diese Art der BK-Abrechnung und Bitte um Korrektur habe ich schriftlich per Einschreiben/Rückschein erledigt und um die Auszahlung der Kaution gebeten.

    Richtig!

    Zitat


    Der neue Eigentümer/Verwalter verlangt einen Zahlungsnachweis der Kaution von mir.


    Richtig! Ohne Quittung bekommen Sie kein Geld zurück.

  • Sanny2711,
    in der gleichen Angelegenheit gibt es bereits genügend Threads von Dir hier. Soll dieselbe Sau wieder durch's Dorf getrieben werden?
    Tipp: Nimm' Dir einen Fach-Anwalt!

  • Hallo Sanny,

    für was hältst du dieses Forum eigentlich?

    Keine Gruß, keine Frage einfach nur dein Problem in den Raum geworfen. Wir sind doch nicht deine Diener. Such dir einen Anwalt, bezahle ihn und hoffe, dass er dein Problem löst.

    Gruß
    H H

  • Hallo Sanny,

    für was hältst du dieses Forum eigentlich?

    Keine Gruß, keine Frage einfach nur dein Problem in den Raum geworfen. Wir sind doch nicht deine Diener. Such dir einen Anwalt, bezahle ihn und hoffe, dass er dein Problem löst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    also ich habe in der Vergangenheit hier oft genug gelesen, man soll hier keine Romane schreiben!
    Es tut mir leid, dass ich das Problem so barsch in den Raum geschmissen habe, das war keine Absicht!
    Mir war nicht klar, dass hier auch Begrüßungsformalia eingehalten werden, was ich natürlich tue, aber wie gesagt, es war mir nicht klar bzw. aus den barschen Antworten mancher hier erkenne ich auch nicht grad Freundlichkeit!

    Hier soll auch bitte keiner meinen Diener spielen, ich habe mit diesem "Vermieter" halt leider noch zu tun. Da ich momentan krankgeschrieben bin, kann ich mir einen Anwalt nicht nochmal leisten.

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