Hallo,
Das Mietverhältnis zu unserem ehemaligem Mieter wurde zum 1.12 beendet, damit war die Räumung auch eingeschlossen. Heute haben wir das Schloss ausgetauscht, da der Mieter die Rückgabe des Schlüssels verwehrt hat. Dann haben wir auch die Wohnung in Augenschein genommen : komplett zugestellt mit Kartons, teilweise Möbel , Schrott etc.
Da der Mieter immer sehr unfreundlich und aggressiv war vermeiden wir ein Zusammentreffen, allerdings stand er heute vor der Tür und meinte uns bedrohen zu müssen, da er wohl seine restliche Sachen holen wollte.
Sind wir dazu verpflichtet ihm seine Sachen zu kommen zu lassen? Schließlich wurde deutlich gemacht, dass die Räumung bis zum 1.12 vollständig erfolgen muss.
Oder wie sollte man in dieser Situation handelt, natürlich habe ich alles fotografisch in der Wohnung festgehalten aber welche Rechte habe ich jetzt?
Lg
Mietverhältnis beendet- Keine vollständige Räumung
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Jzu -
20. Dezember 2015 um 16:04 -
Erledigt
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aber welche Rechte habe ich jetzt?
Garkeine! Und das Austauschen des Schließzylinders und das gleichzeitige Betreten der Wohnung ist eine Straftat, nämlich Hausfriedensbruch. Wenn euch der Mieter das Leben schwer machen will, geht er zum Anwalt und der erstattet Anzeige gegen euch.Hallo! Wir leben in einem Rechtsstaat und da geht die Räumung einer Wohnung nur mit einem Urteil und nicht, weil ihr etwas deutlich gemacht habt.
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Natürlich können Sie nach Beendigung des Mietverhältnis die Wohnung wieder in Besitz nehmen.
Noch dort befindliche Gegenstände können Sie entfernen und einlagern. Keinesfalls dürfen Sie diese vermüllen oder sonstwie verwerten.
Es ist und bleibt Eigentum des Besitzers. -
Natürlich können Sie nach Beendigung des Mietverhältnis die Wohnung wieder in Besitz nehmen.
Natürlich nicht! Was dieser Vermieter macht nennt man Selbstjustiz.......und die ist immer noch nicht erlaubt. -
Au Backe, Jzu...:
"Das Mietverhältnis zu unserem ehemaligem Mieter wurde zum 1.12 beendet,"
- Wohnraummietverhältnisse enden immer zum Monatsletzten - aber sei es drum."damit war die Räumung auch eingeschlossen."
- Sollte eigentlich normal sein."Heute haben wir das Schloss ausgetauscht,"
- Wie seid Ihr in die Wohnung gekommen?"da der Mieter die Rückgabe des Schlüssels verwehrt hat."
- Somit schuldet er Euch weiterhin eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Bruttomiete."Dann haben wir auch die Wohnung in Augenschein genommen :"
- Wurde bereits zutreffend kommentiert.
"Da der Mieter immer sehr unfreundlich und aggressiv war vermeiden wir ein Zusammentreffen, allerdings stand er heute vor der Tür und meinte uns bedrohen zu müssen, da er wohl seine restliche Sachen holen wollte."
- Warum habt Ihr ihm dann nicht durch Öffnen der Wohnungstür die Möglichkeit gegeben, seinen Krempel zu entfernen um Euch die Mietsache im vertragsgemässen Zustand zurückzugeben?"Sind wir dazu verpflichtet ihm seine Sachen zu kommen zu lassen?"
- Nein, er kann sie ja selbst abholen Das solltet Ihr ihm sofort ermöglichen unter Demonstration guten Willens."Oder wie sollte man in dieser Situation handelt, natürlich habe ich alles fotografisch in der Wohnung festgehalten aber welche Rechte habe ich jetzt?"
- Du hast das Recht, Dich warm anzuziehen zwecks Verteidigung vor dem Strafrichter, falls der Ex-Mieter - so wie mir mglw. scheint - mit einigen Wassern gewaschen ist... -
Hallo,
Das Mietverhältnis zu unserem ehemaligem Mieter wurde zum 1.12 beendet, damit war die Räumung auch eingeschlossen.Durch was beendet?
Räumung? Durch Räumungsfrist, -beschluß oder was genau?
Zitataber welche Rechte habe ich jetzt?
So lange die Wohnung nicht korrekt an Dich zurück gegeben wurde - keine.
Die die Du dir bisher raus genommen hast fallen allesamt unter das Strafrecht.
Wir fangen mal bei Hausfriedensbruch (StGB §123) an.
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Hallo,
leider ist es in dieser Republik so, dass du deine Wohnung nicht einfach zurücknehmen darfst.
Dein Mieter kann dir da richtig Ärger bereiten. Wenn ich das allerdings richtig verstehe, will er "nur" seine Sachen haben und das ist aus meiner Sicht durchaus verständlich. Lass ihn doch alles abholen, und gut ist. Besser als, dass du ihn dazu bringst zu einem Anwalt zu laufen. Wenn er das macht, dass kriegst du wohl das volle Programm inkl. Anzeige und Schadenersatz.
Gruß
H H -
versteh ich jetzt auch nicht wo lag das Problem?
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