Ölfleck

  • Hey,
    habe folgendes Problem.

    Ich miete einen Parkplatz in der Tiefgarage meines Arbeitgebers. Nun wurde mir per Mail mitgeteilt, dass auf meinem Stellplatz ein "Ölfleck" sei. Als ich mich selbst davon überzeugen wollte, war kein Fleck zu sehen. Heute erhielt ich erneut eine Mail mit dem Inhalt - es wäre eine Firma zur Entfernung des Fleckes beauftragt worden und ich würde die Rechnung in naher Zukunft erhalten. Nun die Frage - darf der Vermieter, also mein Arbeitgeber, eine Firma deswegen beauftragen ohne mir die Chance einzuräumen den Fleck selbst zu entfernen? Immerhin kostet ein Entfernungsmittel bedeutend weniger als die Beauftragung einer Firma.
    Bitte um Antworten, wenn möglich mit Gesetzestexten.

    Vielen Dank im voraus!

  • Habe nach anderen Themen mit diesem Betreff gesucht und bin in dem Topic gelandet. Und Mietrecht ist es ja trotzdem, schließlich miete ich den Parkplatz ja an. Ob bei meinem Arbeitgeber oder Extern tut ja nichts zur Sache.

  • Ich miete einen Parkplatz in der Tiefgarage meines Arbeitgebers. Nun wurde mir per Mail mitgeteilt, dass auf meinem Stellplatz ein "Ölfleck" sei. Als ich mich selbst davon überzeugen wollte, ...


    Wolltest Du Dich Überzeugen ODER hast Du Dich überzeugt?

  • Habe geschaut, war nur noch leicht verfärbt.


    Dann empfehle ich Dir, Sachverständige zu engagieren und über eine Zweckentfremdung Deines Weihnachtsgeldes nachzudenken.

  • Dann empfehle ich Dir, Sachverständige zu engagieren und über eine Zweckentfremdung Deines Weihnachtsgeldes nachzudenken.

    Hallo Berny,

    hahahahahahaaaa, habe selten so gelacht, Herrlich, herrlich ;)

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!