Hey,
habe folgendes Problem.
Ich miete einen Parkplatz in der Tiefgarage meines Arbeitgebers. Nun wurde mir per Mail mitgeteilt, dass auf meinem Stellplatz ein "Ölfleck" sei. Als ich mich selbst davon überzeugen wollte, war kein Fleck zu sehen. Heute erhielt ich erneut eine Mail mit dem Inhalt - es wäre eine Firma zur Entfernung des Fleckes beauftragt worden und ich würde die Rechnung in naher Zukunft erhalten. Nun die Frage - darf der Vermieter, also mein Arbeitgeber, eine Firma deswegen beauftragen ohne mir die Chance einzuräumen den Fleck selbst zu entfernen? Immerhin kostet ein Entfernungsmittel bedeutend weniger als die Beauftragung einer Firma.
Bitte um Antworten, wenn möglich mit Gesetzestexten.
Vielen Dank im voraus!