Hallo,
doch kann man schon, nämlich ein Gerichtsverfahren durchführen, auf hoher See und im Gericht ist man in Gottes Hand.
Schlimmstenfalls erhält man dann vom Richter die Auskunft, dass es keinen Anspruch auf die Wohnung gibt.
Gruß
BHShuber
ein Gerichtsverfahren? Ob das hinterher ein gutes Mietverhältnis wird, wage ich zu bezweifeln ![]()