Vermieter akzeptiert Kündigung nicht

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ich möchte meinen aktuellen Mietvertrag vorzeitig kündigen. Mein Vermieter lässt mich aber nicht da damals eine Mietdauer bis zum 30.06.2017 vereinbart wurde. Da ich aber mit meiner Freundin zusammenziehen möchte und die jetzige Wohnung zu klein ist haben wir ein kleines/großes Problem.

    Hier ein kleiner Auszug aus dem Mietvertrag:

    § 2 Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2014 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietzahlung beginnt jedoch erst am (Erste Mietzahlung).
    § 3 Kündigung
    Der Mieter kann jederzeit nach Ablauf der nachfolgend vereinbarten Mindestmietzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis kündigen.
    Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, ansonsten gelten nach Ablauf der Mindestmietzeit die gesetzlichen Kündigungszeiten.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Sie muss bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

    Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.

    Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung.

    Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.06.2017 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann.
    (Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.)
    Der Vermieter verzichtet in diesem Zusammenhang bis zum 30.06.2017 auf Mieterhöhungen. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die
    Betriebskostenvorauszahlungen, - pauschalen und Zuschläge.

    § 4 Mietzins und Nebenkosten
    a.) Der Mietzins für die Wohnung ohne Betriebskosten beträgt monatlich 435 Euro in Worten: vierhundertfünfunddreißig Euro zzgl. Nebenkosten.
    Der Mietzins für den Tiefgaragenstellplatz ohne Betriebskosten beträgt monatlich Euro in Worten: Euro zzgl. Nebenkosten.


    Nun habe ich heute folgendes Schreiben erhalten:

    Ihre Kündigung hat ich heute per Post erhalten.

    Gemäß Mietvertrag ist eine Kündigung frühestens zum 30.07.2017 möglich. Da ich keinen wichtigen Grund erkennen kann, den Mietvertrag vorher zu beenden, muss ich der Kündigung formal widersprechen und auf Einhaltung der Mindestmietzeit bestehen.

    Allerdings möchte ich Sie auch nicht unnötig verärgern oder darauf bestehen, dass Sie diese Zeit unbedingt einhalten. Daher hatten wir schon am Telefon über ein paar Rahmenbedingungen gesprochen, die ich hier noch einmal wiederholen und ergänzen möchte:
    - Sofern sich ein geeigneter Nachmieter finden, den ich akzeptiere und der einen neuen Mietvertrag unterschreibt, würde ich Sie aus dem Mietvertrag entlassen.
    - Sofern Sie sogar noch vor dem 31.03.2016 ausziehen möchten und es einen Nachmieter gibt, der die Wohnung sogar früher übernimmt, wäre das auch kein Problem.
    - Sollte sich nicht rechtzeitig ein entsprechender Nachmieter finden, sind Sie verpflichtet, die Miete + Nebenkosten entsprechend bis längstens 30.07.2017 weiter zu zahlen.
    - Sie kümmern Sie vorrangig um einen entsprechenden Nachmieter durch mündliche Propaganda und entsprechende Anzeigen.

    Da ImmobilienScout24 das führende Online-Portal im Immobiliensektor ist, führt m.E. kein Weg daran vorbei, dort eine Anzeige zu schalten. Eine einzige Anzeige bei eBay Kleinanzeigen wird wahrscheinlich nicht reichen, rechtzeitig einen Nachmieter zu finden. Sie können sich bei ImmobilienScout genauso registrieren wie in anderen Online-Portalen. Somit dürfte es kein Problem sein, dass Sie sich dort anmelden und eine Anzeige schalten.

    Sie können mir gerne die Bilder zukommen lassen. Dann werde ich schauen, auf welche andere Art und Weise man noch Anzeigen schalten könnte.

    Für den neuen Mieter würde ich wie gesagt eine Grundmiete von 450€ bei Nebenkosten i.H.v. 175€ ansetzen. Der Tiefgaragenstellplatz kann wieder optional angemietet werden. Die zusätzliche Miete hierfür beträgt 45 €.


    Sollte Sie Fragen haben oder wenn sich potentielle Nachmieter melden, können Sie sich gerne bei mir melden.


    Habe Ich wirklich keine andere Möglichkeit als bis zum 30.06.2017 in der Wohnung wohnen zu bleiben?

    Vielen Dank für eure Tipp's


  • Hier ein kleiner Auszug aus dem Mietvertrag:
    § 2 Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2014 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietzahlung beginnt jedoch erst am (Erste Mietzahlung).
    § 3 Kündigung
    Der Mieter kann jederzeit nach Ablauf der nachfolgend vereinbarten Mindestmietzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis kündigen.


    Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

  • Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

    Hallo,

    das ist falsch. Die Mietzeit ist unbestimmt, kann aber frühestens am 30.06.2017 gekündigt werden. Da ist keinerlei Widerspruch.

    Ich denke der Kündigungsausschluss ist wirksam und die Wohnung kann erst am 30.06.2017 mit 3-Monatsfrist zum 30.09.2017 gekündigt werden.

    Um allerdings die Frage von MatthiasV83 zu beantworten:
    "Habe Ich wirklich keine andere Möglichkeit als bis zum 30.06.2017 in der Wohnung wohnen zu bleiben?"
    Nein musst du nicht, wenn du einen Nachmieter findest. Falls nicht musst du auch nicht dort bleiben, du musst lediglich die Miete zahlen.

    Das Angebot deines Vermieters ist durchaus fair und angemessen. Ihr habt einen beidseitigen Kündigungsverzicht vereinbart, dafür wird die Miete in der Zeit nicht erhöht. Du hast das seinerzeit unterschrieben und jetzt jammerst du, dass dein Vermieter dich nicht einfach so aus dem Vertrag lässt.

    Ich weiß nicht wie alt du bist oder aus welchen Verhältnissen du kommst, aber ich finde das ganz schön dreist.

    Gruß
    H H

  • Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

    Das ist etwas unglücklich formuliert. Weiter unten heißt es

    Zitat

    Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.06.2017 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann.

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.


  • Habe Ich wirklich keine andere Möglichkeit als bis zum 30.06.2017 in der Wohnung wohnen zu bleiben?


    Wohnen mußt Du keineswegs bis 30.06.2017 in der Wohnung, möglicherweise aber so lange Miete zahlen.

    Der Vermieter macht Dir das Angebot dich gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen -
     also komm in die Puschen

  • Wohnen mußt Du keineswegs bis 30.06.2017 in der Wohnung, möglicherweise aber so lange Miete zahlen.

    Der Vermieter macht Dir das Angebot dich gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen -
     also komm in die Puschen

    Hallo,

    ja genau hier ist nämlich das Problem, sich zurücklehnen, nicht verstehen wollen was man unterschreibt aber Forderungen und Ansprüche haben wollen.

    Jede Wette ist das Angebot des Vermieters sehr fair, allerdings ist ihm das auch schon wieder zuviel verlangt, so siehts aus.

    Gruß

    BHShuber

  • Das ist etwas unglücklich formuliert. Weiter unten heißt es
    --- Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.06.2017 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. ---
    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.


    Richtig, habe das jetzt auch gelesen...:cool:

  • Mensch Leute, jetzt macht doch nicht immer gleich die Fragestellenden an. Hier steht doch kein Wort darüber geschrieben, dass er nicht seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen will. Er fragt doch nur nach, ob das alles so in Ordnung ist und er wirklich nicht früher raus kann. Ihr seid richtig schlimm.

    @ Fragesteller: Du musst einen Nachmieter suchen, damit der VM dich auch vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt. Das hat alles seine Richtigkeit. Der VM kommt dir mit seiner Nachricht entgegen. Mehr kannst du nicht erreichen.

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