Ärger mit dem Bauträger (Neubau), nicht Erfüllung des Vertrages

  • Hallo zusammen,

    ich bin zum 01.06.2015 in einen Neubau gezogen, ohne zu ahnen, was es mit dem Bauträger auf sich hat. Daher folgt die ausführliche Story nach kurzer Schilderung des aktuellen Problems:

    Es wurde ein Mietvertrag geschlossen, für Wohnung und Carport. Die Wohnung habe ich im Sommer bezogen, Carports - geschweige denn Stellplätze - gibt es noch immer nicht. Nun bekam ich heute einen Anruf der Hausverwaltung, dass der Bauträger mitteilte, keine Carports oder Stellplätze mehr zu errichten. Ursprünglich wurde der Fertigstellungstermin immer um einen Monat nach hinten geschoben, mit den Arbeiten wurde jedoch nie begonnen.

    Die Frage ist nun, was wir als Mietergemeinschaft hier bewirken können? Wir haben alle vertraglich Carports zugesichert, zu einem Mietpreis von 35,00 €. Dass wir die Miete hierfür nicht bezahlen müssen ist klar, aber wir bestehen darauf, dass die Carports errichtet werden. Schließlich war die Unterbringungsmöglichkeit für die Autos ein wichtiger Entscheidungsgrund für eine Wohnung in dieser Wohnanlage.

    Inwieweit die Eigentümergemeinschaft hier vorgehen wird ist uns Mietern unklar, da die Verwaltung uns hierzu keine Auskunft geben möchte.

    Nun die längere, never ending Story:
    Bei der Besichtigung im Januar 2015 handelte es sich noch um den Rohbau, jedoch war schnell klar, dass dies die richtige Wohnung sein sollte. Ende Januar wurde somit der Vertrag unterzeichnet und alles war schön. Während der Besichtigung hieß es, die Wohnung sei Anfang April fertig, der Vertrag könne somit ohne Weiteres zum 01.05.15 abgeschlossen werden und ich könne dann vorher schon in Ruhe alles in der Wohnung fertig machen, für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Zu schön um wahr zu sein.

    Nur Zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung (Provision und Kaution wurden schon gezahlt) bekam ich dann ein Schreiben vom Bauträger, dass sich der Einzug aufgrund bautechnischer Verzögerungen auf den 01.06.15 verschieben würde. Das Problem: für den entspannten und reibungslosen Umzug ist meine alte Wohnung aber zu Ende April gekündigt um eine Doppelbelastung zu vermeiden, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Wie ich den Monat überbrücke war dem Bauträger natürlich egal, fristlos den neuen MV kündigen konnte ich auch nicht, da ich auf die Schnelle keine andere Wohnung finden konnte. Nun gut, habe ich die Zeit mit viel Hilfe durch Familie und Freunde überbrücken können und bin zum 01.06.15 eingezogen.

    Nach Einzug gab es hier und da immer noch einige Kleinigkeiten, die ausgebessert werden mussten etc. - das ist ja noch akzeptabel. Aber direkt nach einem Monat eine Wand mit Schimmel befallen zu haben ist dann doch nicht so schön. Der Schimmel wurde nur "weg gewischt" und nicht weiter behandelt. So kam er nach einem weiteren Monat wieder durch, bis ich es selber in die Hand genommen habe.

    Es ist noch dazu zu sagen, dass ich eine der Erdgeschoss Wohnung bezogen habe. Zum Einzug war noch nicht viel von Garten zu sehen. Im Grunde war die komplette Anlage noch nicht fertig, außer eben das Gebäude.
    Die Anlage des Gartens sollte ursprünglich spätestens zum 30.06. erfolgen (wie auch die Anlage der Stellplätze), dies wurde dann immer wieder um einen Monat verschoben, als sich nichts tat.

    Letztlich wurde der "Garten" im September "angelegt". Dabei kam der Bauherr selber und hat einfach ein paar Samen ausgestreut, ohne Sinn und Verstand. Und eben so löchrig sieht der Garten nun natürlich aus, so dass man als Mieter im nächsten Frühjahr selber Hand anlegen darf. Da hätte ich auch von Anfang an kein Problem mit gehabt, ich wollte mir im August sogar auf eigene Kosten Rollrasen verlegen, als ich die Schnauze voll hatte. Dies wurde mir allerdings vom Bauträger verboten - aus mir unerklärlichen Gründen.

    Vor ca. 3 Wochen wurde dann auch endlich der Zuweg zum Haus (Haus steht in 2. Reihe) richtig fertiggestellt und der Müllplatz errichtet. Vorher standen zwei riesige Tonnen und zwei kleine Bio-Tonnen direkt im Durchweg, so dass man kaum dran vorbei kam. Eine Beleuchtung an diesem Weg gibt es noch heute nicht, ohne Taschenlape geht da abends nichts...
    Im Sommer meldeten einige Mieter Schimmelbefall im Keller, auch da hat sich bis heute nichts getan.

    Ich habe im Bad eine bodentiefe Dusche, ohne Duschtür. An sich auch kein Problem, aber das Wasser fließt nicht so ab wie es sollte, sammelt sich vor der Dusche und läuft durch den ganzen Raum bis hin zum Flur, wenn ich kein Handtuch als "Stopper" einsetze. Das Gefälle vor der Dusche wurde falsch ausgelegt, hier sieht der Bauträger aber auch keinen Fehler und ich muss damit leben. Ein Duschvorhang hat leider nichts gebracht.

    Ich habe sicher noch einiges vergessen, bei der Vielzahl verdrängt man einiges auch schon mal.

    So, nun habe ich mir mal ein bisschen Luft verschaffen können und freue mich auf eure Rückmeldungen bzgl. der Lage mit den Carports / Stellplätzen.

    Liebe Grüße

    midget


  • ich bin zum 01.06.2015 in einen Neubau gezogen, ohne zu ahnen, was es mit dem Bauträger auf sich hat. Daher folgt die ausführliche Story nach kurzer Schilderung des aktuellen Problems:

    Es wurde ein Mietvertrag geschlossen, für Wohnung und Carport. Die Wohnung habe ich im Sommer bezogen, Carports - geschweige denn Stellplätze - gibt es noch immer nicht. Nun bekam ich heute einen Anruf der Hausverwaltung, dass der Bauträger mitteilte, keine Carports oder Stellplätze mehr zu errichten. Ursprünglich wurde der Fertigstellungstermin immer um einen Monat nach hinten geschoben, mit den Arbeiten wurde jedoch nie begonnen.

    Die Frage ist nun, was wir als Mietergemeinschaft hier bewirken können? Wir haben alle vertraglich Carports zugesichert, zu einem Mietpreis von 35,00 €. Dass wir die Miete hierfür nicht bezahlen müssen ist klar, aber wir bestehen darauf, dass die Carports errichtet werden. Schließlich war die Unterbringungsmöglichkeit für die Autos ein wichtiger Entscheidungsgrund für eine Wohnung in dieser Wohnanlage.

    für diejenigen, die den Wall of Text nicht lesen wollen. Der Rest des Textes ist für die reine Frage nicht relevant.

  • Ansonsten zum eigentlichen Problem. Meine Meinung ist, dass ihr jetzt nicht wirklich Druck ausüben könnt.

    Du bist Mieter einer Wohnung. Du hast ebenfalls einen Carport angemietet, für 35€ monatlich. Diesen Carport gibt es nicht, ergo fallen auch keine 35 € an. Das Einzige was ich mir vorstellen könnte, ist dass dein Vertragspartner (mit demjenigen, den du auch einen Vertrag hast) sich schadensersatzpflichtig macht. Das heißt, dir wurde vertraglich ein Carport zugesichert. Diesen Stellplatz gibt es nun nicht. Das heißt du könntest woanders einen Stellplatz mieten und die Mehrkosten evlt. von deinem Vertragspartner zurück verlangen (Beispiel:der neue Stellplatz kostet 60 € Minus die 35 € = 25 € Schaden/Mehrkosten). Solltest du nun allerdings im öffentlichen Raum parken und es fallen gar keine Mehrkosten an, kannst du auch nichts fordern. Ob du für die Suche (Zeit, Nerven, Sprit,...) für einen Parkplatz im öffentlichen Raum als Schaden ersetzt verlangen kannst, halte ich für problematisch.

  • Bitte,

    sei so nett und stelle deine Fragen in kurzer Form, auch wenn es dir schwer fällt. Hier hat niemand große Lust ganze Romane, die bei RTL2 besser aufgehoben wären zu lesen.

    Danke, aber aus diesem Grund schrieb ich ja auch, dass ich erst das eigentliche/aktuelle Problem schildere und der ausführliche Part im Folgenden erläutert würde. Ich wusste nicht, dass auch fünf Zeilen schon zu viel sind, in einem Forum, wo für gewöhnlich über Schriftwechsel kommuniziert wird. Wir schreiben hier nicht bei WhatsApp oder sonstigen Kommunikationsdiensten. Wenn ich ein Thema eröffne und eine ausführliche Schilderung für richtig halte, dann ist das doch mein Ding. Wenn es dich stört, musst du es weder lesen, noch überflüssige und weniger hilfreiche Kommentare oder Wertungen ablassen.

    toffer2105, vielen Dank für deine Einschätzung. Gleiches habe ich leider bereits befürchtet. Es ist einfach so ärgerlich.

  • Hallo midget,
    für sämtliche Baumängel ist Dein Mietvertragspartner Dein Anbrechpartner. Falls noch mehrere Mieter betroffen sind, solltet Ihr Euch gemeinsam einen Fachanwalt mandatieren.

  • Mein Ansprechpartner ist die Verwaltung, da die Eigentümerin die SEV abgegeben hat. Die Verwaltung macht in diesem Fall WEG und die SEV. So ist es bei dem anderen 9 Einheiten hier leider auch. Durch die Verwaltung bekommen wir da weder Informationen, noch Unterstützung. Ich denke leider nicht, dass ein Anwalt hier großartig weiter helfen kann. So wie es mir hier bestätigt wurde, haben wir da als Mieter so gesehen keinen weiteren Anspruch auf Vertragserfüllung, was natürlich ärgerlich ist.

    Der Mieter ist irgendwie in jederlei Hinsicht gut "geschützt", aber in so einer Situation hat man dann wohl die A-Karte...

  • Mein Ansprechpartner ist die Verwaltung, da die Eigentümerin die SEV abgegeben hat. Die Verwaltung macht in diesem Fall WEG und die SEV. So ist es bei dem anderen 9 Einheiten hier leider auch. Durch die Verwaltung bekommen wir da weder Informationen, noch Unterstützung. Ich denke leider nicht, dass ein Anwalt hier großartig weiter helfen kann. So wie es mir hier bestätigt wurde, haben wir da als Mieter so gesehen keinen weiteren Anspruch auf Vertragserfüllung, was natürlich ärgerlich ist.

    Der Mieter ist irgendwie in jederlei Hinsicht gut "geschützt", aber in so einer Situation hat man dann wohl die A-Karte...

    Hallo,

    ob die Verwaltung der Mietverhältnisse an die Hausverwaltung abgegeben wurde ist in deinem Fall völlig unerheblich, wie das Wort schon sagt, Verwaltung.

    Nach wie vor ist dein Vermieter der Vertragspartner, dieser schuldet auch vertraglich vereinbarte Bestandteile der Mietsache, wenn Forderungen gestellt werden ist alleinig der Vermieter in der Schuld, nicht die Hausverwaltung.

    Sollte die Hausverwaltung die Belange der Mieter nicht weiterleiten an den Vermieter dann könnt ihr auch den direkten Weg gehen.

    Wie bereits erwähnt, die Gemeinschaft der Mieter könnte sich gemeinschaftlich bei einem Juristen Rat einholen und eventuell weitere Schritte einleiten.

    Zitat

    So wie es mir hier bestätigt wurde, haben wir da als Mieter so gesehen keinen weiteren Anspruch auf Vertragserfüllung, was natürlich ärgerlich ist.

    Dies gilt als Mieter aber nur gegenüber dem Bauträger, Anspruch auf Erfüllung aus Bestandteilen der Mietsache habt ihr sehr wohl gegenüber dem Vermieter!


    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (16. Dezember 2015 um 08:56)

  • Mein Ansprechpartner ist die Verwaltung, da die Eigentümerin die SEV abgegeben hat.


    Verwaltung, Eigentümer und Vermieter können sehr oft drei verschiedene Personen (o.ä.) sein. Dein Anbrechpartner ist grundsätzlich allein Dein (Miet)vertragspartner (nachzulesen im Mietvertrag, dort ist er benannt...). - Es sei denn, jemand präsentiert Dir die Vollmacht Deines VM.

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