Hallo, ich wohne mit meiner Familie in einem 3 Familien Haus. Wir alle dürfen den Garten nutzen und zahlen auch monatlich für die Gartenpflege. Nun hat unser Vermieter seinen Bagger inkl. der Schaufel in unserem Garten geparkt. Ist das ok? Wie verhält es sich, wenn die Kinder darauf klettern und verletzen? Von unserem Vermieter wurde uns untersagt aus genau diesen Gründen ein Trampolin aufzustellen.... Freue mich auf ein feedback.
Gruß Katharina
Bagger im Garten
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Kathi76 -
15. Dezember 2015 um 14:00 -
Erledigt
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Hallo Kathi!
Und was sagt der Vermieter zu der Angelegenheit, als ihr ihn gefragt habt? Zuerst fragt man nämlich ihn, bevor man sich ins Internet stürzt.
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Nun hat unser Vermieter seinen Bagger inkl. der Schaufel in unserem Garten geparkt. Ist das ok?
Nun ja, Garten/Grundstück sind sein Eigentum welches Ihr als Mieter lediglich nutzen dürft.
Wie wäre es mal damit den Vermieter auf die Gefahrenquelle für Kinder anzusprechen?
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Wie wäre es mal damit den Vermieter auf die Gefahrenquelle für Kinder anzusprechen?
Täte mich auch interessieren... Zumindest könnte er ja einen Oh Tannenbaum dort errichten...:o -
Hallo, ich wohne mit meiner Familie in einem 3 Familien Haus. Wir alle dürfen den Garten nutzen und zahlen auch monatlich für die Gartenpflege. Nun hat unser Vermieter seinen Bagger inkl. der Schaufel in unserem Garten geparkt. Ist das ok?
Hallo,
ob das ok ist wissen wir nicht, wenn die Nutzung des Gartens im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist, dann ist es nicht ok. Wenn es nur eine lapidare mündliche Aussage gibt dann schon.
Genau wegen dem Aufstellen eines Trampolins wird er den Bagger dort hingestellt haben um das zu verhindern, weil er das vielleicht nicht möchte.
ZitatWie verhält es sich, wenn die Kinder darauf klettern und verletzen?
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer. In eigenem Interesse und dem der Kinder solltet ihr darauf achten, dass die Kinder nicht wirklich drauf rumklettern und sich verletzen.
ZitatVon unserem Vermieter wurde uns untersagt aus genau diesen Gründen ein Trampolin aufzustellen.... Freue mich auf ein feedback.
Gruß KatharinaUnd hier hast du den Grund für die Aktion bereits erkannt, nicht mehr und nicht weniger.
Wäre die Nutzung im Mietvertrag vereinbart, dann müsste der Vermieter den Bestandteil der Mietsache zur Verfügung stellen, wenn nicht, sehe ich wenig Möglichkeiten für euch, den Vermieter zu zwingen euch den Garten zu überlassen.
Gruß
BHShuber
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Täte mich auch interessieren... Zumindest könnte er ja einen Oh Tannenbaum dort errichten...:o
......und mit der Täte das Lied täten!
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