nebenkostenabrechnug

  • Standard nebenkosten

    hallo ich bin neu hier und möchte eine anfrage stellen, die vom forum eventuell beantwortet werden kann. finde aber nicht wie ich an alle diese frage stellen kann. deshalb schreibe ich dieses auf verdacht, das jemand mir weiter helfen kann.
    habe nebenkostenabrechnung von 2014 erhalten. danach soll ich 202,78€ nachzahlen.
    ok. von der nkabrchnung 2013 hatte ich ein guthaben von 244.77€ diese wurden wie besprochen von der nächsten miete abgezogen. auf der abre von abrechnung von 2014
    wurden diese als nicht bezahlt abgezogen. demnach wurde ein betrag von955.23€ überwiesen, korrekt. nun da aber mein vermieter mir das guthaben nicht überwiesen hat. hatte er dieses geld ja noch irgentwo gebunkert. er hätte dies ja auf mein nebenkostenkonto überweisen oder umbuchen müssen. ist das bis hierher richtig? dann würde ich ca41€ zuviel gezahlt haben.
    da dieses verfahren auch die jahre vorher gemacht wurden, wollte ich die abrechnungen von 2012, 2011 und 2010 nochmals von ihm bekommen, mit der antwort das imense kosten dafür auf mich zukähmen da diese schon archiviert währen.
    wie soll man sich da verhalten?
    vieleich kann mir jamand helfen
    mfg burtscheider

    Einmal editiert, zuletzt von burtscheider (15. Dezember 2015 um 13:02)

  • Hallo burtscheider,

    "habe nebenkostenabrechnung von 2014 erhalten. danach soll ich 202,78€ nachzahlen."
    - Verstanden.

    "von der nkabrchnung 2013 hatte ich ein guthaben von 244.77€ diese wurden wie besprochen von der nächsten miete abgezogen."
    - Verstanden.

    "auf der abre von abrechnung von 2014 wurden diese als nicht bezahlt abgezogen."
    - Nicht (so richtig) verstanden.

    "demnach wurde ein betrag von955.23€ überwiesen, korrekt. ..."
    - Ich vermute hier kein mietrechtliches Problem, sondern eher ein buchungstechnisches. Grundsätzlich sind Salden von Betriebskostenabrechnungen innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang auszugleichen.

    "da dieses verfahren auch die jahre vorher gemacht wurden, wollte ich die abrechnungen von 2012, 2011 und 2010 nochmals von ihm bekommen, mit der antwort das imense kosten dafür auf mich zukähmen da diese schon archiviert währen."
    - Die Abrechnungen müsstest Du doch alle schon bekommen haben....?

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