Vermieter weigert sich Schäden am Boden zu reparieren

  • Hey zusammen,

    wir sind in eine neue Wohnung gezogen. Im Bad ist eine Art Marmorboden, der scheinbar vom Vorbesitzer nicht wirklich gepflegt wurde (Urinspuren usw.). Habe etwas recherchiert und diesen Beitrag gefunden. Die Frage ist nun jedoch, muss der Vermieter die Schäden reparieren oder muss ich das selbst machen?

  • Hey zusammen,

    wir sind in eine neue Wohnung gezogen. Im Bad ist eine Art Marmorboden, der scheinbar vom Vorbesitzer nicht wirklich gepflegt wurde (Urinspuren usw.). Habe etwas recherchiert und diesen Beitrag gefunden. Die Frage ist nun jedoch, muss der Vermieter die Schäden reparieren oder muss ich das selbst machen?


    Hallo,

    ich hoffe die Schäden, Verunreinigungen wurden im Übergabeprotokoll vermerkt und gegenseitig unterschrieben.

    Wurde der Vermieter aufgefordert die Sachen zu machen?

    Wenn nicht sollte man das tunlichst nachholen und der Vermieter sollte sich selber davon überzeugen können, dass die Schäden und Verunreinigungen nicht von euch stammen.


    Gruß

    BHSHuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (14. Dezember 2015 um 11:51)

  • Der Vermieter muß den Schaden nicht reparieren.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahm
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.


    Das angeführte Urteil hat mit Ihrer Angelegenheit nichts zu tun.

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