Malergeld von der Hausverwaltung / Anlage zum Mietvertrag

  • Hallo,

    wir haben unsere Wohnung zum 29.02.16 gekündigt,
    der Hausmeister war zur Vorabnahme da und hat möglich arbeiten mit dem I-Pad festgehalten, wir sollen die Wohnung komplett in weiss übergeben, da wir in der Wohnung geraucht haben(kein Rauchverbot im Vertrag) , sollen wir alle Türen und Zargen weiss Streichen, dies haben wir auch mit einer Unterschrift bestätigt in seinem I-Pad.
    Damals als wir die Wohnung übernommen haben, haben wir 800€ Malergeld bekommen, die Elektroleitungen sind vor der übernahme neu gemacht worden somit war die Wohnung im Rohbau, wir mussten tapezieren und Malern.
    Im Mietvertrag steht, bei auszug müssen die Malerarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

    Müssen wir die vom Hausmeister festgestellten Mängel beseitigt werden, ich meine mal gelesen zu haben, das nur renoviert werden muss wenn die Wohnung bei Übernahme gemalert war?

    Über Antworten diesem Thema freue ich mich sehr.


    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel4789 (12. Dezember 2015 um 23:17)


  • Müssen wir die vom Hausmeister festgestellten Mängel beseitigt werden, ich meine mal gelesen zu haben, das nur renoviert werden muss wenn die Wohnung bei Übernahme gemalert war?

    Richtig! Allerdings haben Sie total vergessen, dass Sie für diese Leistung 800 € Malergeld bekommen haben.:p

  • Richtig! Allerdings haben Sie total vergessen, dass Sie für diese Leistung 800 € Malergeld bekommen haben.:p


    ... und jetzt durch Unterschrift bestätigt...

  • Hallo,

    ihr habt doch 800 Euro dafür bekommen, dass ihr die Wohnung malt. Damit gilt sie als renoviert übergeben. Das führt natürlich nicht automatisch dazu, dass alles weiß gestrichen werden muss, aber die vereinbarten Schönheitsreparaturen müsst ihr durchführen.

    Da ihr dies ja bereits schriftlich bestätigt habt, bleibt euch auch kaum etwas anderes übrig.

    Gruß
    H H

  • ich meine mal gelesen zu haben, das nur renoviert werden muss wenn die Wohnung bei Übernahme gemalert war?

    Oder der Mieter für die Renovierung bei Mietbeginn angemessen entschädigt wurde. 800 € sind sicher angemessen.

    Folglich ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam und Ihr müßt jetzt, sofern notwendig, renovieren.

    Weiß muß nicht sein aber eine neutrale Farbe.


  • sollen wir alle Türen und Zargen weiss Streichen, dies haben wir auch mit einer Unterschrift bestätigt in seinem I-Pad.

    Türen und Zargen weiss streichen halte ich für übertrieben, sofern keine Beschädigungen am Lack sind sollte es ausreichen diese gründlich zu reinigen.
    Bin auch Raucher und hab in meiner letzten Wohnung bei Auszug, Wände und Decken gestrichen.
    Die Türen und Kacheln habe ich mit nem Dampfreiniger gereinigt und schwer zugängliche Stellen mit Essigreiniger und Lappen bzw. Schwamm. Ergebnis = Die Wohnung war sauberer als bei meinem Einzug.

    Edit: P.S. Fettlöser eignet sich auch herrvorragend um Nikotinrückstände von Kacheln und Türen zu entfernen.

    Einmal editiert, zuletzt von timo_81 (13. Dezember 2015 um 10:01)

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