Heiz-/Nebenkostenabrechnung nicht korrekt + Kaution einbehalten

  • Update


    Der Vermieter ist verpflichtet eine Abrechnung laut Heizkostenverordnung zu erstellen. Das kann er nicht nach Gutdünken machen

    Er hat tatsächlich nach Gutdünken gehandelt.
    Es wurde von uns (Anwalt + mir) ja auch eine korrekte Abrechnung nach Heizkostenverordnung verlangt (Ex-VM hat dies komplett ignoriert.

    Lustig! Ihre Argumentation.

    Als Single, berufstätig und fast ausschließlich nach dem Sport duschend ist es durchaus nachvollziehbar, das ich mich über Wasserverschwendung zu meinen Ungunsten aufrege.
    Leider war kein Zwischenzähler vorhanden und Ex-VM hat immer großzügig den Rasen gesprengt und seine Autos (er sammelt Oldtimer) gewaschen.
    Mir wurde damals erzählt, dass die Aussenwasserhähne nicht an Kanalgebühren gekoppelt sind.
    Nachdem ich die Belege gesehen habe, ist dies unwar.


    Offensichtlich ist dieser Vermieter völlig unqualifiziert eine Abrechnung zu erstellen. Das entbindet ihn aber nicht eine solche durch eine Firma durchführen zu lassen. Nur zur Information!

    Da Stimme ich vollkommen zu, bis dato habe ich immer noch nicht die Abrechnung für 2010 erhalten.


    Bei mir wird nichts gestrichen. Falls jemand Forderungen hat, muss er die dem Grunde und der Höhe nach rechtssicher nachweisen. Ansonsten wird nichts anerkannt.

    Habe ich bereits getan, fehlende Belege habe ich nachgefordert. Diese Anfrage wurde von Ex-VM völlig ignoriert.
    Korrekte Belege habe ich bisher nur für Wasser/Schmutzwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren (den Verteilerschlüssel habe ich korrigiert, da er per Wohneinheit abrechnen wollte. Vertraglich vereinbart war per m²).
    Allgemeinstrom wurde geschätzt (Aussen-/Flurbeleuchtung). Nächtliche Dauerbeleuchtung und keine Energiesparlampen? Habe ich ebenfalls neu berechnet (Energiesparlampen vs. Glühlampen).

    Ex-VM wird nun auf Zahlung der Guthaben für 2011-2013 verklagt, ebenso auf die Rückzahlung meiner restlichen Kaution.
    Für die Erstellung der Abrechnung für 2010 wird Klage auf Zwangsgeld/-haft erhoben, da diese immer noch aussteht!

  • Zitat

    reicht der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt als Nachweis für die NBK mehrerer Jahre aus? oder sollten nicht eher die Grundsteuerbescheide der Gemeinde ausschlaggebend sein.?

    Ein Grundsteuermessbescheid -grundsätzlich von der Gemeinde ausgestellt- ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

  • Ein Grundsteuermessbescheid -grundsätzlich von der Gemeinde ausgestellt- ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

    Grundsteuermessbescheid wird vom FA ausgestellt, der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde.
    Grundsteuerbescheid ist solange gültig bis ein neuer ausgestellt wird...
    Dem Stimme ich zu, bei den Abfallgebührenbescheid ist es genauso. Hab allerdings nie ein Grundsteuerbescheid als Nachweis vorgelegt bekommen.

  • Grundsteuermessbescheid wird vom FA ausgestellt, der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde.
    Grundsteuerbescheid ist solange gültig bis ein neuer ausgestellt wird...
    Dem Stimme ich zu, bei den Abfallgebührenbescheid ist es genauso. Hab allerdings nie ein Grundsteuerbescheid als Nachweis vorgelegt bekommen.

    Hast vollkommen recht.

  • Update:

    Fehlende Belege angefordert, inklusive der Heizkostenabrechnungen nach Heizkostenverordnung.
    EX-VM hat bei Gericht um Fristverlängerung gebeten, aufgrund von "vermeintlichen Notfalleinsätzen auf Montage", wurde Stattgegeben.
    Verlängerung ist bis 22.04.2016, mal schauen was ich da wieder bekomme.

    LG Timo

  • Update:
    Fehlende Belege angefordert, inklusive der Heizkostenabrechnungen nach Heizkostenverordnung.
    EX-VM hat bei Gericht um Fristverlängerung gebeten, aufgrund von "vermeintlichen Notfalleinsätzen auf Montage", wurde Stattgegeben.
    Verlängerung ist bis 22.04.2016, mal schauen was ich da wieder bekomme.
    LG Timo


    Bitte informiere uns weiterhin.

  • Update:

    Es wurde ein weiterer Eigenbeleg eingereicht.

    Auf dem "Zettel" stehen nun; Datum, Lieferant, Menge, Preis, Stände in cm.
    2 Rechnungen liegen weiterhin nicht vor, die VM zur Heizkostenabrechnung herangezogen haben will. Mein AW hat das ganze als "mit Nichtwissen" beantwortet.

    Alle weiteren Beweise, die von der gegnerischen Anwaltskanzlei vorgebracht wurden sind "Parteivernehmungen des Beklagten"
    - Die Belege sind - aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr auffindbar (ich hab den Verdacht, das er alles vermischt hat mit seinem Unternehmen [Fragen/Antworten diesbezüglich nur per PM bitte])
    - Hinweis vom AW des Beklagten: "dass es nicht wesentlich darauf ankommt, ob der Verbrauch des Klägers errechnet wird, da es Regeln dafür gibt, wie abgerechnet wird, wenn der Verbrauch nicht berechnet werden kann".
    (Dessen bin ich mir bewusst, aber soll ich das nun für VM machen? Nee!)

    - Gegnerische Partei zum Thema Straßenreinigung und Grundsteuer
    - "sind üblich und angemessen" (Grundsteuerbescheid und der Bescheid über die Straßenreinigung liegen nicht vor!)

    - die Treppenhausreinigung habe ich angeblich nicht erbracht: "so dass Einigkeit zwischen den Parteien bestand, dass diese - abgewälzt über die Betriebskosten - entgeltlich vorgenommen werden"

    Zitat von meinem AW:
    "Unzutreffend behauptet der Beklagte, der Kläger habe die Treppenhausreinigung nicht erbracht
    und es hätte deswegen Einigkeit bestanden, dass diese entgeltlich und gegen entsprechende
    Berechnung über die Betriebskostenabrechnung vom Beklagten erbracht werden."

    Keine Nebenabsprachen/Hinweise, weder mündlich noch schriftlich, vertraglich wurde ebenfalls nichts weiter vereinbart oder geändert.

    Am besten find ich:
    - Hinsichtlich der Heizölkosten hat der Beklagte nachgetankt, wenn dies erforderlich war. Dies ergibt der Eigenbeleg.
    (Heizöleinkäufe erfolgten zu beginn oder ende der Heizperiode, also ohne sinn und verstand).

    Von Gegnerpartei:
    Die in Eigenregie des Klägers erstellten Betriebskostenabrechnungen sind falsch und auch unerheblich.

    Sorry, viel Text...
    Die in Eigenregie erstellten Betriebskostenabrechungen beziehen sich auf das, was ich als Berechnungsgrundlage habe. Und das habe ich entsprechend meinem AW zukommen lassen.
    Korrigierte Betriebskostenabrechnungen habe ich bis heute ja nicht erhalten!

  • timo_81:

    "Die Belege sind - aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr auffindbar (ich hab den Verdacht, das er alles vermischt hat mit seinem Unternehmen [Fragen/Antworten diesbezüglich nur per PM bitte])"

    - Ich kenne von jemandem eine der üblichen Ausreden: "Die Belege sind z.Zt. beim Steuerberater..."
    Bleib' am Ball und informiere uns weiterhin!

  • Es geht immer weiter...

    das letzte schreiben, das ich erhalten hab....
    Ich kürz es mal auf den Höhepunkt von dem letztem schreiben der gegnerischen Partei ab....
    Schreiben vom gegnerischen Anwalt:

    "Weiter hat der Kläger eine Treppenhausreinigung trotz mehrfacher Aufforderung nicht durchgeführt, so dass diese anderweitig vergeben wurde.

    Beweis: Parteivernehmung des Beklagten und des Klägers

    Ich hab weder mit dem Anwalt des Beklagtem noch mit dem Beklagten kontakt gehabt seid der letzten Belegeinsicht...

  • ...

    Beweis: Parteivernehmung des Beklagten und des Klägers

    Ich hab weder mit dem Anwalt des Beklagtem noch mit dem Beklagten kontakt gehabt seid der letzten Belegeinsicht...

    Weil der Beweis auch erst innerhalb der Verhandlung erhoben werden würde...
    Ein vorheriger Kontakt dazu zwischen den Parteien ist weder erforderlich noch zielführend.

    - Naja, wobei je nach Temperament könnte sich so die Zivilsache weitgehend erledigen, so ein 211er oder 212er schafft doch erhebliche Klarheit.

  • Moin,

    der Prozess neigt sich nun auch endlich dem Ende zu, am 01.09. war der letzte Gerichtstermin.

    Zusammenfassung:
    Fehlende Belege, die wir angefordert hatten wurden nicht nachgereicht, die Heizkostenabrechnungen wurden ebenfalls nicht erstellt.
    Die Nebenkostenabrechnungen wurden ebenfalls nicht vom VM korrigiert, so das ich diese anhand der mir vorgelegten Belege korrigiert habe und diese bei Gericht eingereicht wurden.

    Beim Gerichtstermin (kurze Zusammenfassung, nicht 100% wortwörtlich)
    Gegnerischer Anwalt: "Es wurden doch die Abrechnungen erstellt"
    Richter: "Mehr oder weniger?!?"

    zum Thema Heizkosten...
    Gegnerischer Anwalt: "Man könne den Verbrauch auch schätzen"
    Richter: "Der Mieter geht mit den Betriebskostenvorrauszahlungen in Vorkasse und hat ein Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung".

    Damit war die Sache in weniger als 5min. erledigt, nun wird die Gesamtforderung des Streitwertes berechnet und in ca. 3 Wochen findet die Urteilsverkündung statt.
    Da nicht ordnungsgemäß nach Heizkostenverordnung abgerechnet wurde beläuft sich das ohne Zinsen jetzt schon bei über 4000€

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