Update
Der Vermieter ist verpflichtet eine Abrechnung laut Heizkostenverordnung zu erstellen. Das kann er nicht nach Gutdünken machen
Er hat tatsächlich nach Gutdünken gehandelt.
Es wurde von uns (Anwalt + mir) ja auch eine korrekte Abrechnung nach Heizkostenverordnung verlangt (Ex-VM hat dies komplett ignoriert.
Lustig! Ihre Argumentation.
Als Single, berufstätig und fast ausschließlich nach dem Sport duschend ist es durchaus nachvollziehbar, das ich mich über Wasserverschwendung zu meinen Ungunsten aufrege.
Leider war kein Zwischenzähler vorhanden und Ex-VM hat immer großzügig den Rasen gesprengt und seine Autos (er sammelt Oldtimer) gewaschen.
Mir wurde damals erzählt, dass die Aussenwasserhähne nicht an Kanalgebühren gekoppelt sind.
Nachdem ich die Belege gesehen habe, ist dies unwar.
Offensichtlich ist dieser Vermieter völlig unqualifiziert eine Abrechnung zu erstellen. Das entbindet ihn aber nicht eine solche durch eine Firma durchführen zu lassen. Nur zur Information!
Da Stimme ich vollkommen zu, bis dato habe ich immer noch nicht die Abrechnung für 2010 erhalten.
Bei mir wird nichts gestrichen. Falls jemand Forderungen hat, muss er die dem Grunde und der Höhe nach rechtssicher nachweisen. Ansonsten wird nichts anerkannt.
Habe ich bereits getan, fehlende Belege habe ich nachgefordert. Diese Anfrage wurde von Ex-VM völlig ignoriert.
Korrekte Belege habe ich bisher nur für Wasser/Schmutzwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren (den Verteilerschlüssel habe ich korrigiert, da er per Wohneinheit abrechnen wollte. Vertraglich vereinbart war per m²).
Allgemeinstrom wurde geschätzt (Aussen-/Flurbeleuchtung). Nächtliche Dauerbeleuchtung und keine Energiesparlampen? Habe ich ebenfalls neu berechnet (Energiesparlampen vs. Glühlampen).
Ex-VM wird nun auf Zahlung der Guthaben für 2011-2013 verklagt, ebenso auf die Rückzahlung meiner restlichen Kaution.
Für die Erstellung der Abrechnung für 2010 wird Klage auf Zwangsgeld/-haft erhoben, da diese immer noch aussteht!