Moin,
hätte gern mal eure Meinungen zu meinem aktuellem Streit mit Ex-VM.
Sorry, wird n Roman werden ![]()
Vertragsbeginn der Wohnung 01.08.2010, einziehen konnte ich erst.. ca. am 15.08.2010, da VM die nicht rechzeitig bezugsfertig übergeben konnte (nebensache).
VM bewohnt mit Lebensgefährtin und Kind, EG Wohnung und hat im Keller noch ein Büro.
Diverse Schäden innerhalb des Wohnzeitraums (01.08.2010 - 30.09.2013).
- hab als erstes feststellen müssen, dass die Heizkörper nie entlüftet wurden (hab ich dann gemacht und VM darüber informiert)
- Heizkörperdrehventil in der Küche war defekt. Wasser lekte raus, wenn man es aufgedreht hat (und ich hab mich noch über die Glasschale darunter gewundert).
- VM war dann irgendwann mit seinem Gas-Wasser Installateur da (der da auch sein Kumpel is)
Aussage von Meister Röhrich: "nach dem entlüften muß man auch wieder Wasser in das Heizsystem geben" (wusste ich doch, deshalb hab ich VM ja bescheid gesagt, das ich die Heizkörper entlüftet hab).
Des weiteren meinte Meister Röhrich über die Beanstandung des defekten Drehventils in der Küche: "In der Küche muß man ja auch nicht heizen, da wird ja gekocht und das reicht ja aus um den Raum zu beheizen."
Die Küche war mit alten Velux Dachfenstern (3 an der Zahl) ausgestattet.
Bei allen war das Vakuum nicht mehr gegeben um eine ordnungsgemäße Isolierung zu gewährleisten (10cm Eisschicht im unteren Fensterbereich von innen, bei Aussentemp. unter 0 C°).
- Undichtes Badezimmerfenster, ca. September 2012. Hab VM sofort darüber (mündlich) informiert und ihn in die Wohnung gebeten um sich den Wasserschaden durch Regenwasser anzusehen.
Instandsetzung erfolgte dann, als Stockflecken im Badezimmer vom VM zu sehen waren (ca. Dezember 2012, bei ca. -10 C° Aussentemp.)
- Zwischendurch ist das Fensterband im Schlafzimmer gerissen, VM auf Montage... Seine Lebensgefährtin hat sich dann zügig drum gekümmert einen Fensterbauer kommen zu lassen.
Seine Aussage: "Reparatur zu schwierieg, da es kaum noch Ersatzteile gibt"
Ich hab ihn dann noch das undichte Fenster im Badezimmer gezeigt und die Fenster in der Küche. "Die müssen dringend erneuert werden".
Die Lebensgefährtin von VM hat mir ja Mietminderungen für die Badezimmergeschichte angeboten und das ich ja auch mal bei ihnen duschen könnte. Bei denen duschen hab ich abgelehnt mit "ich geh alle 2 Tage zum Training und dusche dort".
- als ich VM mal auf meine ausstehenden Nebenkostenabrechnungen ansprach, sagte er, das ich ca. 50€ pro Jahr wiederbekommen würde.
Abrechnung für 2012 hab ich angehängt.
Angemahnt hab ich, nachdem ich ein Teil der Belege gesehen und "nicht" abfotografieren durfte.
- Heizkostenabrechnung (nicht verbrauchsabängig abgerechnet)
- Heizungsnebenkosten (konnte bei den Belegen nur die Endsumme sehen)
- Strom allgemein (keine Belege vorhanden)
- Wasser/Schmutzwasser (nur ne Endsumme gesehen)
- Müllgebühren (Belege für 80 + 120l Mülltonne gesehen, falscher Verteiler Schlüssel)
- Grundsteuer (wurde x4 gerechnet)
- Straßenreinigung (keine Belege, pauschal Berechnung mit 5€/Woche)
- Hausreinigung (keine Belege, pauschal Berechnung mit 5€/Woche [Treppenhausreinigung laut Mietvertrag nicht in den Nebenkosten enthalten und von M selbst durchzuführen.])
- Kabelfernsehen (falscher Verteilerschlüssel, ebenfalls wurden keine Belege vorgelegt)
- Gebäudeversicherung (Belege und Vertragsbestände konnten nur eingeschränkt geprüft werden. Hab nur die Endsumme gesehen, die zu entrichten is)
Ich hab die Badewannenbschichtung beschädigt. Mir und meinem AW wurden mittlerweile 2 KVA´s übermittelt...
Einer betrifft die Instandsetzung der defekten Badewannenbeschichtung, der andere Bezieht sich auf einen (vermeintlichen Rohrbruch im Bad OG).
Mein AW äusserte sich dazu, das VM den Schaden sicherlich über seine Versicherung reguliert hat und eine Zahlung von mir nicht mehr zu entrichten ist, da er den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet haben wird und diese entsprechend gezahlt haben wird.
Ich soll jetzt ca. 200€ pro Jahr nachzahlen, obwohl ich ja mal ca. 50€ pro Jahr zurückbekommen sollte (das ich die Abrechnungen zu spät erhalten hab, is VM scheinbar auch egal).
Für 2010 (fristgerecht angefordert), hab ich bis heute keine Abrechnung erhalten.
Mir wurde das abfotografieren der Belege ja Untersagt, um die durch meinen Anwalt prüfen zu lassen. Die Belegeinsicht und Terminabsprache erwies sich ebenfalls als schwierig.
Das VM aufgrund, der zu spät erstellten Abrechnungen nur noch Ansprüche hätte auf das Abrechnungsjahr 2013 wurde mittlerweile Aussergerichtlich geklärt.
Klage auf Rückzahlung meiner Kaution und evtl. vorhandener Nachforderungen der Nebenkostenabrechnungen laufen bereits. VM hat bereits die erste Frist zur "Bereitschaft, sich gegen die Klage zu verteidigen" § 276 Abs. 1 ZPO verstreichen lassen.
Bitte mal lesen und Senf dazu geben, kann sein das ich was vergessen hab...