Übernahme Wohnung

  • Hallo,

    ich bräuchte dringend eine Rat. Ich habe meine Wohnung für ein halbes Jahr untervermietet. Darüber habe ich den Vermieter auch in Kenntnis gesetzt und es wurde alles genehmigt. 3 Monate vor dem Ende des Untermietverhältnisses hatte ich bei dem Vermieter angefragt ob es möglich wäre das der Untermieter nach Ende des Untermietvertrages die Wohnung komplett übernehmen kann. Aufgrund von einem längeren Urlaub des Vemieters wurde ich immer vertröstet. Einen Monat vor dem Ende des Untermietverhältnisses wurde mir dann vom Vermieter gesagt das eine Wohnungsübergabe machbar ist es müssten jedoch die Unterlagen vom Untermieter geprüft werden usw.
    Zum Ende hin kam es so das ich den Makler beauftragen wollte die Abwicklung mit dem Vermieter zu übernehmen und dann wurde mir 2 Wochen vor Ende des Untermietverhältnisse nun gesagt das doch keine Übernahme möglich sei da der Vermieter die nächste freiwerdende Wohnung für sein privates Umfeld benötigt. Eine Verlängerung des Untermietverhältnisses ist auch nicht möglich. Ich könnte die Wohnung jez zu Ende März kündigen oder auch schon unter Umständen früher aus dem Mietverhältniss entlassen werden. Da ich meine Untermieterin nun aber nicht von heut auf morgen aus der Wohnung werfen möchte da wir ja nun 3 Monate lang gehofft haben es würde eine Übernahme möglich seien weiß ich nicht was ich tun soll. Meine Wohnung würde ich selbst wenn ich die Untermieterin auf die Straße setze eh nicht vor März kündigen da es momentan aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist die Wohnung auszuräumen. Könnte man mit dem Vermieter verhandeln die Untermiete für 3 Monate zu verlängern oder kann der Vermieter bei seiner Entscheidung bleiben trotz der langen Vertröstung auf eine Übernahme die dann letzendlich doch nicht zustande kam.

  • Ich empfehle, dass Ihr alle Euch zusammensetzt um (schriftlich!) eine für alle Parteien angenehme Lösung herbeizuführen. Sollte sogar heutzutage bei erwachsenen Menschen noch möglich sein...

  • Zitat

    Könnte man mit dem Vermieter verhandeln die Untermiete für 3 Monate zu verlängern

    Ob der Untermietvertrag zwischen Dir und Deinem Mieter verlängert wird ist eine Entscheidung zwischen Dir und Deinem Mieter.

    Dein Vermieter hat damit nichts zu tun.

  • Hallo,

    dein Vermieter hat eigentlich keine rechtliche Handhabe dir zu verbieten deine Wohnung bis zum Ablauf deiner Mietzeit unterzuvermieten. D.h. wenn du jetzt zum März kündigt, dann kannst du bis zum Schluss untervermieten.

    Ich würde die Wohnung kündigen und die Untervermietung für verbleibende Zeit offiziell beantragen. Wenn der VM nein sagt, würde er sich in Unrecht setzen.

    Gruß
    H H

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