Beiträge von cccjjj14

    Hallo,

    ich bräuchte dringend eine Rat. Ich habe meine Wohnung für ein halbes Jahr untervermietet. Darüber habe ich den Vermieter auch in Kenntnis gesetzt und es wurde alles genehmigt. 3 Monate vor dem Ende des Untermietverhältnisses hatte ich bei dem Vermieter angefragt ob es möglich wäre das der Untermieter nach Ende des Untermietvertrages die Wohnung komplett übernehmen kann. Aufgrund von einem längeren Urlaub des Vemieters wurde ich immer vertröstet. Einen Monat vor dem Ende des Untermietverhältnisses wurde mir dann vom Vermieter gesagt das eine Wohnungsübergabe machbar ist es müssten jedoch die Unterlagen vom Untermieter geprüft werden usw.
    Zum Ende hin kam es so das ich den Makler beauftragen wollte die Abwicklung mit dem Vermieter zu übernehmen und dann wurde mir 2 Wochen vor Ende des Untermietverhältnisse nun gesagt das doch keine Übernahme möglich sei da der Vermieter die nächste freiwerdende Wohnung für sein privates Umfeld benötigt. Eine Verlängerung des Untermietverhältnisses ist auch nicht möglich. Ich könnte die Wohnung jez zu Ende März kündigen oder auch schon unter Umständen früher aus dem Mietverhältniss entlassen werden. Da ich meine Untermieterin nun aber nicht von heut auf morgen aus der Wohnung werfen möchte da wir ja nun 3 Monate lang gehofft haben es würde eine Übernahme möglich seien weiß ich nicht was ich tun soll. Meine Wohnung würde ich selbst wenn ich die Untermieterin auf die Straße setze eh nicht vor März kündigen da es momentan aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist die Wohnung auszuräumen. Könnte man mit dem Vermieter verhandeln die Untermiete für 3 Monate zu verlängern oder kann der Vermieter bei seiner Entscheidung bleiben trotz der langen Vertröstung auf eine Übernahme die dann letzendlich doch nicht zustande kam.

    Hallo, mein anliegen ist folgendes.
    Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!

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