Kratzer in der Duschkabine

  • Hallo zusammen,

    wir haben aktuell ein kleines Problem mit unserer ehemaligen Vermieterin, welches ich hier gerne schildern würde um Ihre Einschätzung zu der Thematik zu bekommen. Dafür vorab schon mal vielen Dank.

    Der erste Versuch der Wohnungsübergabe erfolgte am 01.12.2015, bei diesem wurden folgende Dinge bemängelt: Sauberkeit des Abflusses der Küchenspüle, äußerliche Sauberkeit der (weißen) Fensterrahmen, Verkalkungen unter der Metallführung der Duschtüren sowie Streifen auf den (Acrylglas-)Duschtüren.
    Diese "Mängelliste" haben wir (etwas mißmutig) hingenommen und am gleichen Tag behoben. Eine zweite Übergabe konnte jedoch erst am nächsten Tag erfolgen, da die Vermieterin nicht mehr zur Verfügung stand.
    Am 02.12.2015 hatte die Vermieterin die Wohnung bereits ohne uns inspiziert und wies uns darauf hin, dass die bemängelten Streifen auf den Duschtüren nun zwar weg seien es allerdings jetzt so starke Kratze auf den Acrylglasscheiben gäbe das diese "blind" und nicht mehr zu gebrauchen seien. Unsere Einwände das Kratzer nicht zu bestreiten seien, diese aber auf die normale Abnutzung der letzten 5 Jahre und 4 Monate (die Dusche war bei Einzug neu) zurückzuführen seien und keine Minderung der Funktionalität vorläge, wurden nicht akzeptiert und mit dem Satz "Mich stört das aber!" jede weitere Diskussion abgeblockt.
    Die Vermieterin hat die Kosten zum Austausch der Duschtüren geprüft (Anfrage beim damaligen Lieferanten) und uns ein Schreiben (am 05.12.2015) mit der Aufforderung zur Zahlung von 329€ präsentiert inkl. einer Verrechnung "Neu gegen Alt" der Nutzungszeit, wobei 15 Jahre für die gesamte Nutzungsdauer veranschlagt wurde.

    Aktuell sind wir uns unschlüssig ob die Kratzer einen kompletten Austausch rechtfertigen bzw. wir tatsächlich eine Abnutzung außerhalb des üblichen Maßes verursacht haben.
    Wir haben uns am 06.12.2015 eine Frist von 14 Tagen erbeten um zu prüfen, ob die Scheiben poliert bzw. anderweitig wieder in Stand gesetzt werden können. Gestern wurde uns daraufhin eine "Regulierung des Schadens" mit Frist zum 16.12.2015 gesetzt und darauf hingewiesen, dass danach eine Verrechnung des obig benannten Betrages mit dem Mietkautionskonto stattfinden würde. Eine entsprechende Politur habe ich durch Recherche im Internet gefunden habe nun allerdings die Befürchtung dadurch die Scheiben erst richtig "blind" zu machen.

    Wie beurteilen Sie die Situation?


    Nochmals vielen Dank vorab und mit besten Grüßen

    P.S.: Ein Foto der Duschtüren gibt es natürlich auch. Die Kratzer sind auf der Innenseite, dort wo immer primär geputzt wurde.

    Hans

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    Einmal editiert, zuletzt von DerHans (9. Dezember 2015 um 11:46)

  • Am 02.12.2015 hatte die Vermieterin die Wohnung bereits ohne uns inspiziert.......

    Wie das, hat sie Hausfriedensbruch begangen?

    Kratzer und Schlieren entstehen beim vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen auf keinen Fall vom Mieter beseitigt werden. Natürlich muss auch keine neue Duschtüre bezahlt werden

    Wie beurteilen Sie die Situation?


    Nochmals vielen Dank vorab und mit besten Grüßen

    P.S.: Ein Foto der Duschtüren gibt es natürlich auch. Die Kratzer sind auf der Innenseite, dort wo immer primär geputzt wurde.

    Hans

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    Stellt euch aber darauf ein, dass ihr die Rückzahlung der Kaution nur per Mahnbescheid erreichen werdet. Darum alle Briefe, Fotos, etc., zum Thema gut aufheben.

  • Vielen Dank für die erste Einschätzung!
    Die Wohnung wurde zum 30.11.2015 gekündigt und die Vermieterin hat einen eigenen Schlüssel, so dass ich davon ausgegangen war dass Sie die Wohnung betreten darf. Nur eine Überprüfung/Übergabe macht man doch in i.d.R. gemeinsam...

    Uns stellt sich halt die Frage ob uns ein nicht "vertragsgemäßer Gebrauch" angelastet werden könnte und wenn der Weg per Anwalt beschritten wird dies für uns negative folgen haben könnte. Allgemein möchte ich diesen Weg auch eigentlich nicht beschreiten, bin allerdings auch nicht bereit eine Zahlung von über 300€ zu akzeptieren.

  • die Vermieterin hat einen eigenen Schlüssel, so dass ich davon ausgegangen war dass Sie die Wohnung betreten darf.

    Falsch gedacht. Auch wenn die VM einen eigenen Schlüssel hat, hat sie noch lange nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Ich würde ihr den § 123 StGB etwas näher erklären:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Für einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt, den kann man sogar online auf den Weg schicken. Aber was heißt: Allgemein möchte ich diesen Weg auch eigentlich nicht beschreiten, Entweder du kämpst um dein Recht oder du lässt es sein und gibst der Vermieterin die Genugtuung es mal wieder so einem kleinen Mieterlein gezeigt zu haben.

  • Habt ihr denn Kostenvoranschlag vom Hersteller gesehen? Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass bei so einer Duschwand nach 1/3 der Zeit noch 329€ über bleiben, wenn nur die Türen getauscht werden. Unsere Echtglas Duschabtrennung hat beim Sanitärmenschen incl. Einbau 1000 gekostet.

    Aber generell wenn man was aus Acrylglas in sein Bad einbaut und nicht möchte das das Zerkratzt, darf man das im Endeffekt gar nicht putzen, das Zeug ist sowas von empfindlich, da reicht schon ein etwas härterer Lappen um Kratzer zu machen.

  • Nein einen Kostenvoranschlag gibt es nicht. Nur die schriftliche Information, dass die Duschwand inkl. MwSt neu 511€ kostet, so dass sich abzüglich eines drittels ~330€ ergeben. Habe ich Anspruch auf Nachweis der Rechnung zur Überprüfung des tatsächlichen Betrages ? Ähnlich bei einer Haftpflichtregulierung dirch die KFZ Versicherung, wenn man dort nur den KVA präsentiert bekommt man ja i.d.R. nur den Netto-Betrag.

    Das Acrylglas so empfindlich ist wissen wir inzwischen auch :(
    Haben auch 5 Jahre lang nach jedem Duschgang die Türen (und Wände) mit einem Gummiabzieher gereinigt und regelmäßig (wöchentlich) die Dusche gesäubert, nur kommt uns die vermeintlich gute Pflege eher zum Nachteil...

  • Oh ja mein Fehler es sind ja noch 2/3 Rest über, ja dann klingt das schon Plausibler ^^

    Die Frage ist, gerade in Bezug auf das aktuelle Urteil (Landgericht Düsseldorf, 21 S 13/15) mit dem Stehpinkler, wo der Vermieter den Mieter nicht über die Empfindlichkeit des Materials am Boden hingewiesen hat, ob das nicht auch auf eine empfindliche Plexiglasscheibe übertragbar ist. Wurde euch dazu beim Einzug was gesagt oder eine Pflegeanleitung des Trennwandherstellers ausgehändigt? Gerade in letzterem dürfte einiges zum Thema Pflege und welche Reinigungsmittel man verwenden darf drin stehen.

  • Danke für den Hinweis.
    Einen mündlichen Hinweis dazu gab es (meiner Erinnerung nach) nicht, ebenso wenig wie eine Anleitung etc. Alle Handbücher, Anleitungen etc. haben wir aber zurück gegeben, so dass ich das nicht mehr überprüfen kann. Aber meine Frau weiß das bestimmt noch ;)

    Was ich mich nur ständig Frage ist, ob es sich tatsächlich um einen Mangel in vorm eines nicht vertragsgemäßen Gebrauchs handelt.
    Tatsache ist, das Kratzer vorhanden sind, meiner Meinung nach sind die Scheiben nicht "blind" und die Dusche ist funktional.
    Was ist denn schon normaler Verschleiß beim Putzen einer Duschtüre...?

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