Untermieter hat Dauergast

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich bin Hauptmieter unserer 2er WG. Die Freundin meines Untermieters wohnt seit Ende September mit in unserer WG (in seinem Zimmer). Er meinte Anfangs zu mir, es sei nur vorübergehend, bis sie eine neue Wohnung gefunden hat, daher stimmte ich zu.

    Allerdings glaube ich mittlerweile, sie ist gar nicht auf der Suche nach einer neuen Wohnung, sondern will dauerhaft bei uns wohnen. Ihre Klamotten, Möbel, Geschirr etc. sind auch in der Wohnung verteilt, bzw. lagern im Keller. Darauf habe ich aber überhaupt keine Lust.
    Im Oktober klebte plötzlich auch ihr Name an Briefkasten und Klingel.
    Mir wurde versprochen, dass sie in dieser "Übergangszeit" auch etwas zu den Nebenkosten dazugeben will. Habe bis heute keinen Cent erhalten. Beide tun auch nichts im Haushalt, obwohl arbeitslos und fast immer nur zu Hause (beide!).

    Wie werde ich diesen Dauergast nun los? Ich habe eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt. Bis dahin soll sie ihr Zeug packen und verschwinden. Da es sich aber um die Freundin meines Mitbewohners handelt, habe ich die Vermutung, dass sie wahrscheinlich nur ihr Zeug woanders lagern wird, trotzdem aber 24/7 hier sein wird. Wie kann ich das verhindern?
    Gibt es eine andere Möglichkeit als meinem Untermieter zu kündigen? Wir ZWEI mögen uns und ich fände es schade wenn er auszieht.
    Falls es keine andere Möglichkeit gibt, muss ich die obligatorischen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, oder gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit ihm schneller zu kündigen?
    Im Mietvertrag wurde nichts geändert. Kein neuer Untermietvertrag aufgesetzt und der Vermieter weiß auch nichts (falls er nicht ihren Namen auf dem Briefkasten gelesen hat).

    Vielen lieben Dank im Voraus
    Marcel

  • Moin,

    siehe, Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

    Dauergast oder Untermieter

    Einschränkungen gibt es bei der Dauer des Besuches: Ein Besuch ist in der Regel über mehrere Wochen hinweg auch ohne Einwilligung des Vermieters erlaubt. Hat sich der Besucher auch polizeilich umgemeldet und Namensschilder am Briefkasten oder/und der Klingel angebracht, so sind dies auch bei kürzerer Verweildauer Anhaltspunkte dafür, dass dem Besuch der Mitgebrauch an der Wohnung eingeräumt wurde. Das ist nach § 540 BGB ohne Erlaubnis des Vermieters nicht erlaubt. Der Vermieter kann den Mietvertrag unter Umständen kündigen. Voraussetzung für die Kündigung ist jedoch, dass der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch trotz einer Abmahnung des Vermieters weiter fortsetzt (§ 543 Abs 3 BGB) .
    Bei einem Zeitraum von 3 Monaten "Dauerbesuch" ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) .

  • Danke schon mal für die Antworten.
    Er hat keinen möblierten Raum gemietet. Wir haben die WG quasi gegründet. Die Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen haben wir zusammen gekauft und geteilt. Hier kann er sich natürlich bei einem Auszug seinen Teil mitnehmen oder ich zahle ihn aus.

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