Hilfe! Partner zieht aus und lässt mich mit Wohnung allein!

  • Hallo,
    ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung. Ich stehe alleine im Mietvertrag und allen anderen Verträgen, weil er zu der Zeit des Abschlusses einen Schufa-Eintrag hatte. Bei Einzug habe ich der Wohngenossenschaft gesagt, dass wir zusammen einziehen. Einen (Untermiet-)Vertrag mit ihm gibt es jedoch nicht.
    Nun haben wir uns getrennt und er hat noch seine Möbel etc. bei mir, ist aber nicht mehr zuhause und möchte auch keine Miete mehr zahlen. Den Schlüssel hat er noch.
    Habe ich da irgendeine Chance? Haben wir einen mündlichen / schlüssigen Mietvertrag? Oder habe ich jetzt als Dankeschön alles alleine am Hals? Alleine kann ich mir die Wohnung (die zum 01.02. gekündigt ist) nicht leisten.
    Vielen Dank für jede Hilfe.

  • Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten? Wir haben die Wohnung ja zusammen bezahlt immer und er hat auch seine Sachen bei mir.
    Falls das nicht so ist, kann ich seine Sachen einfach auf die Straße stellen? :)

  • Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten? )

    Wie man aus einem Zusammenleben auf Zeit ein Untermietverhältnis konstruieren will, kann ich nicht nachvollziehen. Und seine Sachen auf die Straße stellen geht wohl auch nicht. Geh zum Anwalt deines Vertrauens und lasse durch ihn deinen Ex auf Übernahme der halben Miete usw. verklagen. Das ist dann Zivilrecht und da kannst du alles fordern.

  • Hallo JustDanc,

    auch ich muss Dich enttäuschen (Du bist nicht alllein, ich vermiete gerade neu an einen Leidensgenossen).

    "ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung. Ich stehe alleine im Mietvertrag"
    - Es handelt sich also um DEINE Mietwohnung.

    "Den Schlüssel hat er noch."
    - Den muss er Dir zurückgeben.

    "Habe ich da irgendeine Chance? Haben wir einen mündlichen / schlüssigen Mietvertrag? Oder habe ich jetzt als Dankeschön alles alleine am Hals?"
    - Wie sagt Bohlen?: Dreimal Nein.

    "Alleine kann ich mir die Wohnung (die zum 01.02. gekündigt ist) nicht leisten."
    - Deshalb hast Du sie ja gekündigt... zum 31.01. oder zum 29.02.? Es gilt immer der Monatsablauf.

    "Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten?"
    - Denk' nach: Hatte er ein eigenes von ihm allein genutztes Zimmer?

    "Wir haben die Wohnung ja zusammen bezahlt immer und er hat auch seine Sachen bei mir."
    - Das sind Sentimentalitäten (sorry).

    "Falls das nicht so ist, kann ich seine Sachen einfach auf die Straße stellen?"
    - Das würde ich für ein Eigentumsdelikt halten, sollteste Euch ersparen!

  • Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten? Wir haben die Wohnung ja zusammen bezahlt immer und er hat auch seine Sachen bei mir.
    Falls das nicht so ist, kann ich seine Sachen einfach auf die Straße stellen? :)

    Hallo,

    ich sehe das genauso wie du. Es gibt ein Mietverhältnis, da ihr zusammen gewohnt und die Wohnung gemeinsam bezahlt habt. Die Frage ist allerdings, ob du deine Ex wirklich verklagen willst und ob du von ihm das Geld bekommst.

    Seine Sachen darfst du nicht auf die Straße stellen. Wenn du dich allerdings auf das Theoretische Mietverhältnis berufst, dann kannst du auch das Vermieterpfandrecht erklären, die Herausgabe der Sachen verweigern und sie dann verkaufen. Das ist juristisch allerdings relativ komplex und nicht so einfach (vor allem, weil ihr keinen schriftlichen Mietvertrag habt).

    Gruß
    H H

  • Hallo,
    ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung. Ich stehe alleine im Mietvertrag und allen anderen Verträgen, weil er zu der Zeit des Abschlusses einen Schufa-Eintrag hatte. Bei Einzug habe ich der Wohngenossenschaft gesagt, dass wir zusammen einziehen. Einen (Untermiet-)Vertrag mit ihm gibt es jedoch nicht.
    Nun haben wir uns getrennt und er hat noch seine Möbel etc. bei mir, ist aber nicht mehr zuhause und möchte auch keine Miete mehr zahlen. Den Schlüssel hat er noch.
    Habe ich da irgendeine Chance? Haben wir einen mündlichen / schlüssigen Mietvertrag? Oder habe ich jetzt als Dankeschön alles alleine am Hals? Alleine kann ich mir die Wohnung (die zum 01.02. gekündigt ist) nicht leisten.
    Vielen Dank für jede Hilfe.

    Hallo,

    ich schließe mich meinen Vorschreiben in allen Punkten an, doch es gibt ein Druckmittel!

    Wie lange habt ihr zusammen gewohnt?

    Wenn es über ein Jahr ist, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, d. h. wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst und du aufgrund deines Verdienstes SGB II Leistungen in Form von Aufstockergeld " Volksmund" dann würde er als der scheidende Partner zur Zahlung vom Amt herangezogen werden, so wäre die Theorie.

    In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    "Wie lange habt ihr zusammen gewohnt?
    Wenn es über ein Jahr ist, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, d. h. wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst und du aufgrund deines Verdienstes SGB II Leistungen in Form von Aufstockergeld " Volksmund" dann würde er als der scheidende Partner zur Zahlung vom Amt herangezogen werden, so wäre die Theorie."
    - Ich meine, herausgelesen zu haben, dass es sich hier um zwei männliche Personen handelt, kann mich jedoch auch irren.

    "In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist."
    - Ob zwei erwachsene Menschen sowas nicht unter sich geregelt bekommen...?


  • "In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist."
    - Ob zwei erwachsene Menschen sowas nicht unter sich geregelt bekommen...?

    Hallo Berny,

    leider musste ich im Laufe meines Vermieterlebens feststellen, dass so was in der Tat nicht mehr in unserer Gesellschaft vorgesehen ist, man erwartet für alles und jeden ein Gerichtsurteil oder eine gesetzliche Regelung oder einen §!

    Traurig aber wahr.

    Gruß

    BHShuber

  • leider musste ich im Laufe meines Vermieterlebens feststellen, dass so was in der Tat nicht mehr in unserer Gesellschaft vorgesehen ist, man erwartet für alles und jeden ein Gerichtsurteil oder eine gesetzliche Regelung oder einen §!
    Traurig aber wahr.


    ... und im nächsten Leben werden wir Rechtsanwalt. An solchen Zeitgenossen werden wir uns dumm und dusselig verdienen...:o

  • ... und im nächsten Leben werden wir Rechtsanwalt. An solchen Zeitgenossen werden wir uns dumm und dusselig verdienen...:o

    Hallo,

    durchaus habe ich schon mehrmals überlegt, ob ich nicht noch ein Jurastudium anstreben soll, ich will auch gaaaaaanz viel Kohle für wenig Arbeit verdienen und mit 50 in Rente gehen, :cool:

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