Forderung des Vermieters nach Wohnungsübergabe mit Protokoll

  • Hallo zusammen hab da mal ein Problem.
    Hatte gestern Wohnugsübergabe meiner alten Wohnung. Hab sie ordnungsgemäß gekündigt und musste auch die drei Monate Kündigungsfrist einhalten. Hab 18 Monate in der Wohnung gewohnt Nichtraucher, keine Tiere auch selten gekocht, am Wochenenden hab ich meist bei meiner Freundin gewohnt. Will damit sagen das die Wohnung eigentlich kaum "abgewohnt" ist.
    Gestern also die Übergabe mit Vermietern und meinen Sohn als Zeuge. Bei der Durchsicht erwartungsgemäß alles in Ortnung,es wurden keine Mängel festgestellt, Zählerstände aufgenommen ins Übergabeprotokoll sowie als Bemerkung die Kaution wird innerhalb zwei Wochen auf mein Konto zurücküberwiesen und die Nebenkostenendabrechnung bis ende des Jahres fertiggestellt.
    Am Abend fiel mir ein ich hab vergessen dem Vermieter meine neue Adresse zu geben an die er die Nebenkostenabrechnung schicken kann. Hab ich dann per Whatsapp erledigt und bekam zur Antwort das die Vermieter gerade im Büro säßen und ihnen aufgefallen sei das ich ja die Wände hätte streichen sollen, laut Mietvertrag....ups
    Im Mietvertrag steht Wohnung muss besenrein und die Wände weiß gestrichen übergeben werden.
    Ich hatte keine Veranlassung gesehen wegen der kurzen Mietdauer und auch meiner Meinung nach guten Zustand der Wände. Ich hatte einzig zwei Bohrlöcher geschlossen und mit Farbe versehen. Kaum sichtbar
    Jetzt meine Frage haben die Vermieter irgendwelche Ansprüche an mich oder ist mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls alles erledigt, weil im Protokoll steht das keine Mängel festgestellt wurden...
    Wie ist eure Meinung dazu ...?

  • Wie ist eure Meinung dazu ...?


    Der Vermieter scheint noch im vorigen Jahrhundert zu leben. Besenrein ist ja okay, aber jegliche Klausel, dass eine Wohnung mit weiß gestrichenen Wänden zurück gegeben werden muss ist so ungültig, wie ein Kaugummipapier als Eintrittskarte ins Olympiastadion.

    Das unterschriebene Protokoll ist eigentlich überhaupt nicht nötig, entscheidender sind die Urteile des BGH zu diesem Thema. Darum, du musstest nicht streichen, außer es wären Schäden von dir hinterlassen worden. Die hätte man aber bei der Übergabe nicht übersehen können.

    Es wird jetzt aber sicherlichich Probleme mit der Kaution geben. Wenn man die Rückgabe verweigert, dann wieder hier melden.

  • ja genau das ist ja meine Befürchtung das man jetzt die Kaution einbehält. Aber du bist sicher das der Wortlaut..bei Auszug des Mieters muss die Wohnung Besenrein und die Wände weiß gestrichen übergeben werden...unwirksam ist ? Wie gesagt wir haben die Wohnung ja auch begangen und wurde als gut befunden und unterschrieben, weiß nicht was die noch raushaben wollen ...

  • es wurden keine Mängel festgestellt, Zählerstände aufgenommen ins Übergabeprotokoll sowie als Bemerkung die Kaution wird innerhalb zwei Wochen auf mein Konto zurücküberwiesen und die Nebenkostenendabrechnung bis ende des Jahres fertiggestellt.


    Schriftlich mit VM-Unterschrift?

  • das hoffe ich ja, dehalb hab ich mich ja hier angemeldet um andere Meinungen zu lesen. Denke halt das ich jetzt meiner Kaution hinterherlaufen muss . Wie gesagt mir ist halt jetzt wichtig das ich auch wirklich im Recht bin und ich das so durchziehen kann.

  • das hoffe ich ja, dehalb hab ich mich ja hier angemeldet um andere Meinungen zu lesen. Denke halt das ich jetzt meiner Kaution hinterherlaufen muss . Wie gesagt mir ist halt jetzt wichtig das ich auch wirklich im Recht bin und ich das so durchziehen kann.

    Hallo,

    wenn dir das absolut wichtig ist, dann musst du dich bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen, hier werden keine Rechtsberatungen durchgeführt.

    Im Übrigen bin ich der selben Meinung wie meine Vorschreiber, sollte die Kaution nicht ausgezahlt werden, kannst du auf Herausgabe der Kaution klagen und dann wird wieder ein Vermieter eines Besseren belehrt.

    Gruß

    BHShuber

  • Nun ist es so gekommen wie ich dachte. Die Vermieter melden sich nicht mehr und haben auch den Termin verstreichen lassen den ich ihnen gesetzt hatte zur Rückzahlung meiner Kaution, der war gestern 15.12.
    Was würdet ihr jetzt tun ? Nochmals eine Erinnerung schicken, vllt per whatsapp oder per Brief ? Oder gleich mit Anwalt androhen ?

  • Nun ist es so gekommen wie ich dachte. Die Vermieter melden sich nicht mehr und haben auch den Termin verstreichen lassen den ich ihnen gesetzt hatte zur Rückzahlung meiner Kaution, der war gestern 15.12.
    Was würdet ihr jetzt tun ? Nochmals eine Erinnerung schicken, vllt per whatsapp oder per Brief ? Oder gleich mit Anwalt androhen ?


    Vergiss' blos den elektronischen Schnickschnack! Einwurfeinschreiben schicken, sonst nichts. Wenn nichts kommt, einen Anwalt einschalten. Dies brauchste den Schuldnern jedoch nicht mitzuteilen (sähe ich als unprofessinell an).

  • Was ist an dem Satz meines Vorschreibers so schwer zu verstehen?

    Zitat

    Hallo,
    wenn dir das absolut wichtig ist, dann musst du dich bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen, hier werden keine Rechtsberatungen durchgeführt.


    Und, mit einem Anwalt droht man nicht, sondern beauftragt ihn und lässt ihn seine Arbeit machen.

  • Oh Herr, wer hat das geschrieben?
    Geh zum Anwalt für Mietrecht und lass ihn machen.

    Naja, wenn man zu viel Geld hat, kann man wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt gehen.

    In diesem Fall ist es so, dass die Rückzahlung der Kaution noch gar nicht fällig ist. Nur weil ein Mieter diese zwei Wochen nach Mietende wieder haben möchte, muss der Vermieter erst nach angemessener Prüffrist zahlen. Das ist je nach Rechtsprechung bis zu 6 Monate.

    Ein Anwalt kann möglicherweise die feste Zusage, dass die Kaution zurückgezahlt wird, erwirken, mehr aber nicht. Die Anwaltskosten muss dann der Auftraggeber des Anwalts zahlen.

    Wenn ich Druck aufbauen wollte würde ich eher auf ein gerichtliches Mahnverfahren setzen. Das kosten relativ wenig, zeigt dem Gegenüber aber sehr deutlich, dass es ernst ist.

    Aber jeder wie er meint.

    Gruß
    H H

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