Abrechnungszeitraum liegt nach Auszugsdatum. Gerechtfertigt?

  • Hallo,

    ich hoffe, mir kann jemand einen Hinweis darauf geben, ob die nachträglichen Forderung meiner ehemaligen Vermieterin an mich gerechtfertigt ist. Ich versuche, meine Situation hier mal stichpunktartig, aber ausführlich festzuhalten:

    - bin in der selben Wohnung seit 2004
    - es war von Anfang an eine WG, mal mit 2 mal mit 3 Parteien, oftmals wechsel
    - jede Partei stand immer mit in einem einzigen Mietvertrag, die letzten 2 Jahre waren wir zu dritt, alle kosten wurden gedrittelt
    - ca Mitte 2013 vermieterwechsel (tochter übernimmt von mutter, von Anfang an Probleme mit neuem Mietvertrag etc., aber das ist ein anderes Thema)

    - Nov 2014 wollte ich mit meinem freund zusammen ziehen, Wohnung wäre ab 01.11. frei
    - Mitbewohner gefragt, ob sie bleiben, neuen Mitbewohner suchen oder auch ausziehen wollen -> sie wollen gleich mit ausziehen
    - Vermieterin ende August gefragt, ob auzug zum 15.11. ok wäre, da wir die neue Wohnung durch glück kurzfristig beziehn könnten, also schon zum 01.11.
    - vermieterin mitgeteilt, dass alle 3 Parteien ausziehen werden. trotz nicht ganz 3-monatiger Kündigungsfrist war sie mit dem 15.11. einverstanden unter der Bedingung, dass das Laminat und die neue Küche in der wohnung bleiben (Mitbewohner (Ehepaar) kamen überraschend zu Geld und haben die Wohnung bis aufs Bad komplett in Eigenregie renoviert)
    - geht klar, Kündigung geschrieben, von allen 3 unterschrieben und unterschrieben von Vermieterin zurückbekommen

    - Anfang November dann Umzug mit freund in die neue Wohnung
    - Mitbewohner hatten bisher noch nicht mal angefangen zu packen (unser verhältnis war zu dem zeitpinkt auch schon mehr schlecht als recht. u.a. wegen ständig verspäteter Miete, die ich anfangs immer gemeinsam überwiesen habe, nachher aber dann nur noch (abgesprochen) meinen Anteil)
    - übergabetermin für die alte Wohnung war für den 16.11. geplant mit der Schwester der Vermieterin, da diese sich im urlaub befand
    - also am 16.11. schlüsselübergabe und nur übergabe meines Zimmers gemacht, da von den anderen beiden niemand zu sehen war und nach wie vor war auch rein gar nichts gepackt
    - zähler abgelesen, separates übergabeprotokoll bekommen, alles gut und weg
    - Anfang 2015 habe ich dann auch meinen anteil der Kaution zurückbekommen

    - jetzt im Okt. 2015 betriebskostenabrechnung der alten Wohnung erhalten, anteilig ein drittel, soweit ok
    - aber mein abrechnungszeitraum ist angegeben von 01.06.14-30.11.14 trotz offiziellem Auszug am 15.11.
    - meine Vorauszahlungen waren falsch angegeben (zu wenig), aber egal, passiert
    - Heizkosten-/Kaltwasserabrechnung waren mit abrechnungszeitraum 01.06.14-28.02.15 angegeben trotz offiziellem Auszug am 15.11.
    Ein Drittel des Gesamtbetrages wurde in meine Abrechnung genommen, obwohl der Nutzungszeitraum ja am 15.11.14 geendet hat und somit die Nutzungsdauer nicht den abgerechneten 273 Tagen entspricht.
    - wie sich jetzt aber herausstellt, sind meine beiden Ex-Mitbewohner erst am 28.02.15!! ausgezogen... (hatte seit November keinerlei kontakt mehr zu ihnen)


    Ich weiß, dass hier keine Rechtsauskunft erteilt wird/werden kann. Ich hoffe nur auf eure Einschätzung, eure Erfahrung oder einen Hinweis, wie meine Chancen stehen, die Forderung anzufechten

    hier also meine beiden fragen:

    1.
    - ist der abrechnungszeitraum immer ein gesamter Monat? laut meiner Vermieterin ja. aber endet dieser nicht mit ende des Mietverhältnisses, also am 15.11.? die miete musste ja auch nur für den halben Monat gezahlt werden.
    was wäre denn z.b. bei einem offiziellen Auszug am 05. des Monats? würde dann hier auch das Datum der schriftlichen Kündigung nicht zählen?
    hier geht es im endeffekt nur um ein paar euro, aber dennoch ums prinzip und ich bin neugierig ;)

    2.
    - muss ich für die wasser- und heizkosten der anderen beiden aufkommen, auch wenn ich schon längst zum offiziellen kündigungstermin ausgezogen bin? denn das ist schon um einiges mehr
    das Argument der Vermieterin ist, dass alle 3 gleichberechtigt im vertrag stehen und alle 3 bis zum ende haften und die Wohnung erst als frei bezeichnet werden kann bzw. das Mietverhältnis erst dann endet, nachdem alle ausgezogen sind. theoretisch wäre sie wohl sogar berechtigt gewesen, die anderen Betriebskosten bis ende Februar ebenfalls an mich weiterzugeben, aber aus kulanzgründen ist sie mal nicht so ...

    Ich weiß, dass 3 Hauptmieter immer problematisch sind, wenn es um Kündigung geht, aber: das Mietverhältnis endete doch offiziell am 15.11. mit der schriftlicher Kündigung ALLER Beteiligten. an dieses datum habe ich mich gehalten und bin raus. wenn dann die anderen beiden aber einfach nicht ausziehen können oder wollen bzw. die Vermieterin sie aus welchen Gründen auch immer (trotz erheblicher mietschulden) weiterhin in der Wohnung wohnen lässt, dann ist das doch nicht mein Problem, oder?
    was wäre, wenn sie immer noch dort wohnen würden? müsste ich dann weiterhin deren Nebenkosten anteilig übernehmen?
    wäre zudem die Vermieterin nicht verpflichtet gewesen, ab dem 16.11. einen neuen Mietvertrag für die beiden zu erstellen, wenn das Mietverhältnis eigentlich einvernehmlich zum 15.11. geendet hat, sie aber weitere 2,5 Monate dort wohnen?


    So, danke schon mal fürs lesen und für jede Einschätzung, ob ich der Forderung der Vermieterin nachkommen und den Verbrauch meiner Ex-Mitbewohner mitfinanzieren muss, wäre ich sehr sehr dankbar.

    Falls etwas unklar sein sollte, bitte kurz nachfragen, dann erkäre ich es bei Bedarf genauer.

    Viele Grüße
    Kara

  • 1.
    - ist der abrechnungszeitraum immer ein gesamter Monat? laut meiner Vermieterin ja. aber endet dieser nicht mit ende des Mietverhältnisses, also am 15.11.? die miete musste ja auch nur für den halben Monat gezahlt werden.
    was wäre denn z.b. bei einem offiziellen Auszug am 05. des Monats? würde dann hier auch das Datum der schriftlichen Kündigung nicht zählen?
    hier geht es im endeffekt nur um ein paar euro, aber dennoch ums prinzip und ich bin neugierig ;)

    Betriebskostenabrechnungen werden immer nach ganzen Monaten abgerechnet, weil Mietverträge in der Regel immer zum Monatsende gekündigt werden.

    2.
    - muss ich für die wasser- und heizkosten der anderen beiden aufkommen, auch wenn ich schon längst zum offiziellen kündigungstermin ausgezogen bin? denn das ist schon um einiges mehr
    das Argument der Vermieterin ist, dass alle 3 gleichberechtigt im vertrag stehen und alle 3 bis zum ende haften und die Wohnung erst als frei bezeichnet werden kann bzw. das Mietverhältnis erst dann endet, nachdem alle ausgezogen sind. theoretisch wäre sie wohl sogar berechtigt gewesen, die anderen Betriebskosten bis ende Februar ebenfalls an mich weiterzugeben, aber aus kulanzgründen ist sie mal nicht so ...

    Auch hier hat die Vermieterin Recht. Du solltest dich mal mithilfe von Google mit den Pflichten und Rechten einer GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts) beschäftigen.

    Mietverhältnis eigentlich einvernehmlich zum 15.11. geendet hat, sie aber weitere 2,5 Monate dort wohnen?

    Du schreibst ja selbst "eigentlich", aber tatsächlich endet ein Mietverhältnis immer am letzten Tag des Monats

    Falls etwas unklar sein sollte, bitte kurz nachfragen, dann erkäre ich es bei Bedarf genauer.

    Viele Grüße
    Kara

    Den letzten Satz bitte nicht wahr machen. Ein Roman von dir hat voll und ganz gereicht.

  • ich hoffe, mir kann jemand einen Hinweis darauf geben, ob die nachträglichen Forderung meiner ehemaligen Vermieterin an mich gerechtfertigt ist.


    Bitte die Forderung in einem oder zwei Sätzen hier wiedergeben. Wer will schon den ganzen Roman lesen...?:mad:

  • Danke für die Antworten und es tut mir leid, wenn ich mit meinem Roman jemanden verärgert habe. Ich wollte nur eventuelle Fragen im Voraus klären, da ich nicht weiß, welche Angaben nötig sind, weil ich ein Laie bin. Verzeihung.

    Und wenn mir Google weitergeholfen hätte wäre ich nicht hier...

    Aber ich gehe also davon aus, dass die Kündigung zum 15. nur ein Good Will meiner Vermieterin war und der Abrechnungszeitraum bis 30.11. korrekt ist. Danke für die Aufklärung.

    Aber leider erschließt sich mir daraus nicht meine 2. Frage: Warum muss ich den Wasserverbrauch meiner Ex-Mitbewohner anteilig 2 weitere Monate mitzahlen, obwohl die Kündigung, einvernehmlich und schriftlich von allen Parteien abgenommen wurde. Es waren doch dann meine Mitbewohner, die sich nicht an einen gültigen "Vertrag", also an die Kündigung gehalten haben.
    Hätte meine Vermieterin dann nicht einen neuen Vertrag mit den beiden abschließen müssen?

    Und für eine kurze Aufklärung bzgl. des Zusammenhangs einer GbR und meinem Mietverhältnis wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    Kara

  • kara123:

    "Warum muss ich den Wasserverbrauch meiner Ex-Mitbewohner anteilig 2 weitere Monate mitzahlen, obwohl die Kündigung, einvernehmlich und schriftlich von allen Parteien abgenommen wurde."
    - An welchen ihrer Mieter die VMn ihre Forderungen stellt, ist völlig wurscht. Alle M haften gesamtschuldnerisch.

    "Hätte meine Vermieterin dann nicht einen neuen Vertrag mit den beiden abschließen müssen?"
    - Die VMn "muss" garnichts.

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