Kündigung droht

  • Hallo,
    ich komme gleich zur Sache.
    Ich konnte am 05.10 meine Miete durch finanzielle Gründe nicht zahlen. Ich machte mir der Wohnungsgesellschaft aus dies in Raten zu zahlen. Leider verpasste ich das, da ich zu der Zeit nicht zuhause war (insgesamt 5 Wochen), außerdem hatte ich prüfungsstress was mir total zu Kopf stieg, soll hier keine Ausrede sein.
    Ich überwies am 05.11 wieder normal meine Miete jedoch mit dem Verwendungszweck der Mahnung.
    Jetzt habe ich Post bekommen:
    Ich würde 2 Monate keine Miete bezahlt haben (was ja nicht stimmt es war nur einmal).
    Ich soll die Wohnung bis zum 08.12 räumen.
    Was jetzt?

  • Zitat

    Ich würde 2 Monate keine Miete bezahlt haben (was ja nicht stimmt es war nur einmal).

    Sicher? Zahlungen werden i. d. R. mit den älteren Forderungen Verrechnet.

    Zitat

    Ich überwies am 05.11 wieder normal meine Miete

    Die Miete für November 2011 war am 04. fällig.


  • Ich würde 2 Monate keine Miete bezahlt haben (was ja nicht stimmt es war nur einmal).


    Sie scheinen ein echter Verpasser zu sein und obendrein ein Lügner(siehe oben).
    Sie haben bereits zweimal hintereinander die Miete nicht pünktlich überwiesen.

    Reden Sie mit der Gesellschaft und lösen Sie Ihre Versprechen akribisch ein.

  • Ein Verpasser gebe ich zu. Aber ein Lügner nicht. Ich wusste von einer Frist von 04. des Monats nichts. Was mir aber nicht weiter hilft (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
    Laut dem Brief von heute (26.11) bin ich ja 2 Monate im Rückstand was aber so nicht ist. Würde ich lügen hätte das alles keinen Sinn hier.

  • Ich wusste von einer Frist von 04. des Monats nichts.

    Nicht Frist vom 04. des Monats, sondern bis zum 3. Werk-/Bankbuchungstag des Monats.
    Dann muß die Miete auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Überweisen am 4. oder gar 5. ist eindeutig zu spät.


    Mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur Kündigung. Nach Abmahnung auch zur fristlosen.

  • gixxertyp:

    "Ich konnte am 05.10 meine Miete durch finanzielle Gründe nicht zahlen. Ich machte mir der Wohnungsgesellschaft aus dies in Raten zu zahlen. Leider verpasste ich das, da ..."
    - Wenn man Dir schon entgegenkommt, sollteste auch Deine Zusage peinlichst einhalten.

    "Ich überwies am 05.11 wieder normal meine Miete jedoch mit dem Verwendungszweck der Mahnung."
    - Die Miete hätte spätestens am 04.11. auf dem Empfängerkonto eingegangen sein müssen.

    "Ich würde 2 Monate keine Miete bezahlt haben (was ja nicht stimmt es war nur einmal)."
    - Haste das Wörtchen "rechtzeitig" vergessen?

    "Ich soll die Wohnung bis zum 08.12 räumen."
    - Ist unwirksam. Hast Du (k)eine Kündigung bekommen?

  • Gestern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten. Warum wäre sie denn unwirksam?

    Und was genau steht da als Kündigungsgrund drin?

    Am besten Du scannst das Schreiben ein und lädst es als Bild, nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Nur vorab, auch mehrfach unpünktliche Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur Kündigung. Nach erfolgloser Abmahnung sogar zur außerordentlichen. Aber das schrieb ich ja in Post 5 schon.

    Die Miete die Du am 05.11. (wieder verspätet) überwiesen hast wurde mit der offenen aus Oktober verrechnet. Folglich hast Du im November gar keine Miete gezahlt.

  • Gestern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten. Warum wäre sie denn unwirksam?

    Hallo,

    nicht die Kündigung, lediglich das Schreiben mit dem Räumungsbegehren.

    So, nun pass mal auf, die fristlose Kündigung kann geheilt werden, in dem du umgehend alle Rückstände aus dem Mietverhältnis begleichst, dann fehlt dem Vermieter die fristlose Kündigungsgrundlage, wenn er die Kündigung mit den rückständigen Mietzahlungen begründet hat.

    Also leih dir Geld wo auch immer du kannst, der Dezember steht auch schon vor der Tür, bezahle pünktlich!

    Sollte in der Kündigung geschrieben stehen dass auch hilfsweise ordentlich gekündigt wird ist diese dann nach wie vor gültig aber du hast dir Zeit verschafft, eine neue Bleibe zu finden!

    Es verlangt schon der Anstand wenn man sich auf Vereinbarungen einlässt, diese dann auch ordentlich und pünktlich zu bedienen, da ist keiner von ausgenommen auch du nicht!

    Gruß

    BHShuber

  • Gestern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten. Warum wäre sie denn unwirksam?


    Du hattest nur etwas von Wohnungsräumung, nichts von Kündigung, geschrieben.

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