Hallo,
habe die Kündigung bekommen in der mein Vermieter Hr.A als Grund angibt:
„Der Tod der Mieteigentümerin Fr.A berechtigt mich die Wohnung zu verkaufen um Erben auszuzahlen ,daher kündige ich die von Ihnen angemietete Wohnung zum..“ (§ 543 Abs.2 Nr.3, BGB
„Einer stillschweigenden Verlängerung des MV ( § 545 BGB) widerspreche ich vorsorglich“
-Ist diese Kündigung rechtswirksam?
-Der erste Paragraph beschreibt Mietausfälle,die hat es jedoch nie gegeben
-Muss ich auf den Widerspruch reagieren?
Danke im Voraus
homeman