Anfrage zum Austausch des Standherds

  • Hallo,

    zu meinen Problem: Beziehe die Mietwohnung über8 Jahre. Vor kurzem verstarb unser (Privat)Vermieter und haben nun eine Vermieter-Gesellschaft erhalten, wo alles nur drunter und drüber geht. Eine Zweigstelle, wo sich die Mieter bei Problemen und Mängel wenden können. Doch diese ist nicht täglich telefonisch erreichbar. 3 Stunden am Tag, außer Mittwochs, Samstags und Sonntags keine telefonische Auskunft, sondern nur schriftlich. Hauswartsdienst per Handy, aber dauerbesetzt oder Handy aus. Nun ist aber mein Standherd defekt geworden. Das kochen wurde zunehemnd immer schlimmer und wand mich an die Zweigfirma des Vermieters, wo ich sage und schreibe schon 6 Wochen lang auf eine Antwort warte!!! Konnte nicht mehr kochen, da der Zustand katastrophal wurde und kaufte mir vom geliehenen Geld, da ich momentan vom Arbeitslosengeld beziehe ein neuen Standherd. Auch dieses teilte ich mit, aber es kam keine Reaktion. Rufe täglich bei Gesellschaft an, um mein Anliegen nachzufragen, aber werde dort immer vertröstet. Was kann ich bitte tun, um vom Vermieter eine Zuzahlung meines Standherd zu erhalten? Laut meines Mietvertrages steht mir ein funktionstüchtigen Standherd zu.
    Dieses Schreiben habe ich an den vermieter/Gesellschaft zukommen lassen:

    Anfrage zum Austausch des Standherds

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der unzureichenden Leistung der Kochmulden und des nicht mehr tadellos funktionstüchtigen Backofens meines jetzigen Standherds ist vernünftiges Kochen für mich unzumutbar geworden. Darüber hinaus ist der Standherd technisch nicht mehr zeitgemäß und verbraucht zu viel Energie, was einem nachhaltigen und umweltbewussten Gerät heutzutage nicht mehr entspricht.

    Nach einer gewissenhaften Recherche meinerseits möchte ich mir daher einen neuen Elektro-Standherd mit einem Preis von 398 Euro zulegen. Hinzu kommen noch Kosten für den Transport und einen fachgerechten Anschluss des neuen Elektro-Standherds sowie eine umweltgerechte Altentsorgung des Altgeräts. Demzufolge belaufen sich die Gesamtkosten auf insgesamt 468 Euro.

    Mit diesem Schreiben bitte ich Sie um eine Zuzahlung zu dem von mir ausgesuchten neuen zeitgemäßen sowie umweltbewussteren Elektro-Standherd. Über eine baldige positive Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Hoffe mir kann jemand eine guten Rat zukommen lassen, um den vermieter zu bewegen.
    Danke im Vorfeld

  • Mit diesem Schreiben bitte ich Sie um eine Zuzahlung zu dem von mir ausgesuchten neuen zeitgemäßen sowie umweltbewussteren Elektro-Standherd. Über eine baldige positive Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
    ..........................................
    Hoffe mir kann jemand eine guten Rat zukommen lassen, um den vermieter zu bewegen.


    Du hast doch schon alles geschrieben, was es zu schreiben gibt. Hier kann das Forum, egal in welcher Form, nicht mehr zusätzlich bewegen oder besser schreiben.

  • Ja danke für die schnelle Rückantwort, aber das Problem liegt daran das ich schon über 6 Wochen auf eine Antwort warte und nun Schulden machen musste, weil der Vermieter sich nicht meldet udn bei der Verwaltungsgesellschaft immer zu vertröstet werde. Was soll das denn?Kann man sich doch nicht bieten lassen oder?

  • Per Einwurfeinschreiben
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider haben Sie bis heute nicht auf mein Schreiben vom ...Datum... bzgl. des defekten Herdes reagiert.
    Dieser Herd ist Teil der Mietsache und gem. § 535 BGB von Ihnen funktionsfähig zu halten. Um Mietminderungen zu vermeiden, bitte ich Sie nun letztmalig, für eine kurzfristige Mangelbeseitigung zu sorgen.

    - So würde ich schreiben. -

  • Ich würde hier um gar nichts bitten, sondern vielmehr den Vermieter auffordern, den Herd zu reparieren (hier auf § 535 BGB verweisen). In dem Schreiben, welches Du dem Vermieter per EW-Einschreiben zukommen lässt, setzt Du weiterhin eine Frist zur Beseitigung des Mangels. Ggfs. kannst Du hier eine Ersatzvornahme ankündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antworten. Habe meinen Vermieter ein erneutes Schreiben mit etwas kleinem Druck nochmal drauf hingewiesen. Bis jetzt weiterhin null Reaktion. Sollte es andernfalls nicht so gehen werde ich mir Rechtsbeistand holen müssen. Danke nochmals für die Hilfestellung

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