Wohnungsauszug - geforderte Renovierungsarbeiten - was ist zulässig?

  • Hallo liebes Forum,

    ich denke mir ich stelle eine Frage, die hier schon einige Male gestellt wurde und vielleicht riskiere ich gerade, schroff auf die Suchfunktion verwiesen zu werden. Allerdings finde ich auch, dass jede Frage relativ individuell ist und stelle sie deshalb mal trotzdem :D

    Zu meinem Problem: Ich bin vor 2 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen (Neuer Laminat, Wände gestrichen). Jetzt ziehe ich nächsten Monat aus, die Wohnung ist bereits leer und geputzt. Nun ist mein Vermieter einmal durchgelaufen und hat eine Menge zu nörgeln. Vieles davon ist, wie ich finde, Kleinkram und ist nur als Gängelung gedacht.

    Zitat

    Es sind halt doch Malerarbeiten in Wohnzimmer und Schlafzimmer notwendig und es sind Kleinigkeiten bezüglich Endreinigung - aber auch die müssen gemacht werden. Im Schlafzimmer sieht man genau wo das Bett stand. Es hat die üblichen dunklen Stellen im Bereich der Kopfkissen und an der anderen Wand sieht man noch die Ränder von Gegenständen an der Wand. Im Wohnzimmer hat es dunkle Stellen im Bereich der Kabeldosen. Schleifspuren der Kabel an der Wand und wie zumeist dunklere Stellen wegen der Erwärmung der Kabel. Auf der gegenüberliegenden Seite bei der Eingangstüre hat es Abrieb und Verfärbung. In Küche und Bad sind keine Malerarbeiten nötig.

    Ferner müssten Sie nochmal an die Endreinigung ran. Insbesondere die Fenster, der Badspiegel, der Backofen und die Lichtschalter und Steckdosen haben es nötig.

    Zur Vereinfachung sind hier noch die relevanten Seiten aus dem Mietvertrag:

    Sind seine Forderungen zulässig? Wenn nein, welche nicht? Er hat bereits gesagt, sind die arbeiten nicht rechtzeitig erledigt, verlängert sich das Mietverhältnis trotz Kündigung.

    Ich habe im Internet bereits Seiten gefunden, die sagen ich müsse kaum bis gar nichts tun. Ich traue mir aber keine Beurteilung zu.

    Bei Fragen gebe ich gerne Auskünfte. Ich hoffe jemand der Ahnung oder Erfahrung hat, kann mir helfen.

    Liebe Grüße

    Chris2604

  • Auch hier trifft die Standardantwort zu: Rückgabe der Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen. Sollte man sich aber farblich in der Wohnung ausgetobt haben, kann das als Beschädigung gewertet werden.

  • Besenrein ist sie. Am Boden hat er auch nichts auszusetzen. Die Frage ist, sind Forderungen bzgl. Streichen (ich habe nichts gestrichen, Farbe wie zu Einzug. Die Mängel sind, wie er selbst schreibt, minimal "Kabelspuren, dunklere Stellen wo das Bett stand" - auch nur bei Tageslicht und genauem Hinsehen sichtbar) und Endreinigung gültig? Er geht z.B. nicht genau darauf ein, was an Steckdosen und Lichtschalter zu bemängeln ist "...haben es nötig". Zwei der 4 Fenster sind z.B. nicht von außen zu reinigen. Das eine ist ein Dachschrägenfenster, welches so öffnet, das man es von innen unmöglich reinigen kann. Das andere ist ein 60x40cm großes Fenster, welches nur auf Kipp zu öffnen ist und damit auch nicht von außen zu reinigen ist.

    Sollten seine Forderungen ungültig sein, worauf kann ich mich dann berufen? Ich denke nämlich nicht das er das einfach so hinnehmen wird.

  • Hallo liebes Forum,

    ich denke mir ich stelle eine Frage, die hier schon einige Male gestellt wurde und vielleicht riskiere ich gerade, schroff auf die Suchfunktion verwiesen zu werden. Allerdings finde ich auch, dass jede Frage relativ individuell ist und stelle sie deshalb mal trotzdem :D

    Zu meinem Problem: Ich bin vor 2 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen (Neuer Laminat, Wände gestrichen). Jetzt ziehe ich nächsten Monat aus, die Wohnung ist bereits leer und geputzt. Nun ist mein Vermieter einmal durchgelaufen und hat eine Menge zu nörgeln. Vieles davon ist, wie ich finde, Kleinkram und ist nur als Gängelung gedacht.


    Zur Vereinfachung sind hier noch die relevanten Seiten aus dem Mietvertrag:

    Sind seine Forderungen zulässig? Wenn nein, welche nicht? Er hat bereits gesagt, sind die arbeiten nicht rechtzeitig erledigt, verlängert sich das Mietverhältnis trotz Kündigung.

    Ich habe im Internet bereits Seiten gefunden, die sagen ich müsse kaum bis gar nichts tun. Ich traue mir aber keine Beurteilung zu.

    Bei Fragen gebe ich gerne Auskünfte. Ich hoffe jemand der Ahnung oder Erfahrung hat, kann mir helfen.

    Liebe Grüße

    Chris2604

    Hallo,

    der Mieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, ich denke nicht dass Kabelabrieb und Wandverfärbungen vertragsgemäß waren oder?

    Diese Arbeiten solltest du erledigen, dem gegenüber steht die versteckte Endrenovierungsklausel unerheblich der Zeiträume für Schönheitsreparaturen, die halte ich für ungültig.

    Nimm doch einfach den Pinsel in die Hand und Putze die Wohnung nochmal ordentlich, eigentlich verlangt sowas auch der Anstand.

    Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist in diesem Fall nicht rechtens, wenn überhaupt kann er die Kosten die er für die Malerarbeiten ausgegeben hat vor einem Richter erklären.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!