Hallo Forum,
ich hoffe ihr könnt mir hier kurz weiterhelfen.
Ich wohne in einer 2er-WG mit drei Zimmern. Mein Mitbewohner und ich haben jeweils unser eigenes Zimmer und ein Wohnzimmer, das gemeinschaftlich genutzt wird. Von uns hat jeder einen eigenen Mietvertrag, dieser beinhaltet auch die gemeinsame Nutzung des Wohnzimmers. Da mein Mitbewohner seinen Vertrag jetzt gekündigt hat, kam der Vermieter bei mir an und meinte, dass er von nun an das Wohnzimmer auch an eine weitere Person vermieten möchte. Da mir bei der Miete einen (kleinen) Nachlass geben und mir dann auch erlauben würde die Mitbewohner selbst auszusuchen, habe ich kurzer Hand zugestimmt. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass er absolute Wucherpreise für die weiteren Zimmer verlangt, was es mir schwer macht geeignete Mieter für eine WG zu finden. Mittlerweile habe ich keine Lust mehr es ihm Recht zu machen, deswegen möchte ich jetzt einfach gar nichts mehr machen und auf meinen bisherigen (und auch noch gültigen) Mietvertrag bestehen.
Meine Frage: Kann der Vermieter so einfach das Wohnzimmer an eine dritte Person vermieten? Welche Mittel habe ich dagegen (mein Mietvertrag sieht ja eine gemeinsame Nutzung vor)?
Danke für eure Antworten ![]()