Hallo,
der Neuwert des Hauses in dem ich wohne beträgt laut Vericherungsschein (hier beispielhaft) € 100.000,-
Der Vermieter hat diesen Neuwertschutz aber auf seinen Wunsch auf € 119.400,- -> also um 19,4%
im Versicherungsvertrag anheben lassen - gegen höheren Beitrag.
Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.
Danke im voraus.