Gebäudeversicherung HÖHER als Neuwert umgelegt

  • Hallo,
    der Neuwert des Hauses in dem ich wohne beträgt laut Vericherungsschein (hier beispielhaft) € 100.000,-
    Der Vermieter hat diesen Neuwertschutz aber auf seinen Wunsch auf € 119.400,- -> also um 19,4%
    im Versicherungsvertrag anheben lassen - gegen höheren Beitrag.

    Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
    Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.

    Danke im voraus.

  • Stimmt, das wäre noch interssant zu wissen.
    Also es sind Mehrkosten von rd. € 70,- im Jahr. Somit ist für mich die Bagatellgrenze definitiv überschritten.

    Und nur um das klarzustellen, ich stelle nicht in Frage, daß die Gebäudeversicherung umlagefähig ist. Mir geht es um Kosten, ich nenne es mal so, einer Überversicherung über den in der Versicherungsurkunde genannten Neuwert hinaus.
    Auch ist die Versicherung ziemlich neu, es handelt sich also nicht um irgendeinen Altvertrag, der mit dieser Anhebung den aktuellen Bedürfnissen angepasst wurde. Die Versicherung selbst hat mir bestätigt, das dies auf Antrag des VersNehmers geschah - so wie es in den mir vorliegenden Unterlagen auch rauszulesen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Forumsnutzer (23. November 2015 um 21:11)

  • Hallo,
    der Neuwert des Hauses in dem ich wohne beträgt laut Vericherungsschein (hier beispielhaft) € 100.000,-
    Der Vermieter hat diesen Neuwertschutz aber auf seinen Wunsch auf € 119.400,- -> also um 19,4%
    im Versicherungsvertrag anheben lassen - gegen höheren Beitrag.

    Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
    Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.

    Danke im voraus.


    Wie hat der Vermieter sein Verhalten Dir gegenüber erklärt?


  • Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
    Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.

    Danke im voraus.

    Hallo,

    zunächst sollte man wissen, dass die Gebäudeversicherung höchstwahrscheinlich zum gleitenden Neuwert versichert ist, somit gleicht die Versicherungssumme und auch der Beitrag an Gegebenheiten der Preisentwicklung für Neubauten an, dies wird nach einer Formel berechnet und von Aktuaren abgesegnet.

    Dem Vermieter jetzt hier einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vorzuwerfen ist schon starker Tobak, das hast du doch sicherlich irgendwo im Netz gelesen.

    Die Umlage ist berechtigt wenn der Vermieter glaubhaft auf Anfrage des Mieters darlegen kann, aus welchem Grund die Versicherungssumme angepasst wurde und welche Umstände genau zu der Beitragssteigerung geführt haben.

    Erst wenn man alle notwendige Informationen hat, kann man mit solcherlei Kraftsprüchen um sich werfen, zudem, ja und das ist wichtig für dich zu wissen, kannst du jederzeit mit Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen deine Wohnung kündigen und dir einen günstigeren Vermieter suchen.

    Gruß

    BHShuber

  • BHShuber
    Sorry, aber wo bitteschön sind in meiner Anfrage Kraftausdrücke???
    Was soll der unangebrachte Hinweis, daß ich die Wohnung kündigen kann? Das weiß ich selbst. Diese Antwort kannst man letztlich auf alle Fragen hier im Forum geben. - Somit wäre das Forum dann aber leider nutzlos.

    Berny
    Der Vermieter, sprich seine für Ihn tätige Verwaltung, sagt nur, das ist so in Ordnung. Ein Abzug sei nicht statthaft. Erklärungen = Null

    @alle: Ich habe sogar, wie in meiner Frage ersichtlich, mit der Versicherung selbst gesprochen. Diese hat mir bestätigt, daß seitens Vermieter der Versicherungsschutz über die dynamische Neuwertregelung hinaus angehoben wurde. Was soll ich also mehr dazu auch sagen? Bin nu mal kein Brandkassenversicherungsfachangestellter.

    Einmal editiert, zuletzt von Forumsnutzer (24. November 2015 um 10:22)

  • BHShuber
    Sorry, aber wo bitteschön sind in meiner Anfrage Kraftausdrücke???
    Was soll der unangebrachte Hinweis, daß ich die Wohnung kündigen kann? Das weiß ich selbst. Diese Antwort kannst man letztlich auf alle Fragen hier im Forum geben. - Somit wäre das Forum dann aber leider nutzlos.

    Nein, das siehst du falsch, das Forum ist nicht nutzlos, ganz im Gegenteil vereint sich hier eine hohes Maß an fachkundigen Mitgliedern, die schon sehr vielen Nutzern hier schnell und unkompliziert Hilfestellung leisten konnten.

    Kraftausdrücke= sinnbildlich gemeint für eine bereits vorgefertigte Meinung zur Durchsetzung seines vermeintlichen Rechts gegenüber dem Vermieter!

    Zitat

    Berny
    Der Vermieter, sprich seine für Ihn tätige Verwaltung, sagt nur, das ist so in Ordnung. Ein Abzug sei nicht statthaft. Erklärungen = Null

    Die Verwaltung ist nicht dein Mietvertragspartner, erster Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter

    Zitat

    @alle: Ich habe sogar, wie in meiner Frage ersichtlich, mit der Versicherung selbst gesprochen. Diese hat mir bestätigt, daß seitens Vermieter der Versicherungsschutz über die dynamische Neuwertregelung hinaus angehoben wurde. Was soll ich also mehr dazu auch sagen? Bin nu mal kein Brandkassenversicherungsfachangestellter.


    Das wage ich zu bezweifeln, denn du bist nicht der auskunftsberechtigte Vermieter und Versicherungsnehmer.

    Ansonsten hat nun nach Aufforderung durch den Mieter, wie ich bereits geschrieben habe, der Vermieter zu Erklären aus welchem nachvollziehbaren Grund diese Erhöhung stattgefunden hat.

    Ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis von Seiten des Vermieters muss der Mieter nicht dulden also widerspricht man der Abrechnung mit eben diesen Argumenten und schaut mal was passiert.

    Gruß

    BHSHuber

  • aaahhh.
    Da kommen wir der Sache doch näher.

    Versicherung: Die Jahresrechnung und den Versicherungsschein hat mir die Verwaltung zukommen lassen. Damit bin ich zum örtlichen (der ein anderer ist als der Originalvermittler) VersVertreter dieser Gesellschaft gegangen. Dieser hat mir aufgrund der erkennbaren Ausgestaltung lt. VersSchein eben meine o.g. Vermutung bestätigt. Noch deutlicher kann ich es nicht beschreiben.

    In der 2014er Abrechnung wurde meine diesbezügliche Minder-Nachzahlung aus der 2013er leider mit dem Guthaben verrechnet.
    Kann ich also auch hierzu, solange der Vermieter/Verwaltung nichts Gegenteiliges nachweist, die Vorauszahlung entsprechend kürzen oder besteht nur die Möglichkeit des Schriftverkehr - der aber nichts erbringen wird?


    Nebensatz: Da es sich beim Vermieter, Verwalter und Hausmeisterfirma (habe später auch ne Frage zu Gartenarbeit und Hauswart) ein ziemlich undurchsichtiges Firmengeflecht handelt, erübrigt sich der Wunsch, direkt mit dem Vermieter zu reden; leider.

  • Da es sich beim Vermieter, Verwalter und Hausmeisterfirma (habe später auch ne Frage zu Gartenarbeit und Hauswart) ein ziemlich undurchsichtiges Firmengeflecht handelt, erübrigt sich der Wunsch, direkt mit dem Vermieter zu reden; leider.


    Reden würde ich sowieso nicht, sondern schreiben.

  • Nebensatz: Da es sich beim Vermieter, Verwalter und Hausmeisterfirma (habe später auch ne Frage zu Gartenarbeit und Hauswart) ein ziemlich undurchsichtiges Firmengeflecht handelt, erübrigt sich der Wunsch, direkt mit dem Vermieter zu reden; leider.

    Hallo nochmal,

    erzähl doch bitte nichts vom Pferd!

    Wer steht in deinem Mietvertrag als Vertragspartner!???

    Genau diese Person dürfte sicher nicht der Hausmeister oder die Hausverwaltung sein, fakto steht da dein Vermieter und mit diesem ganz alleine hast du eine mietvertragliche Vereinbarung, somit schuldet niemand ausser der Vermieter dir Rede und Antwort.

    Mir scheint du scheust die Konfrontation mit deinem Vermieter, aus welchem Grund verschließt sich mir noch.

    Gruß

    BHShuber

  • BHShuber
    Ich glaube, wir sollten mal was klarstellen! Ich erzähle nichts vom Pferd!
    Es ist wie es ist, wenn ich schreibe, an den Vemieter persönlich komme ich nicht ran, dann ist das so! Warum sollte ich auch den Kontakt scheuen?? Total sinnlose Vermutung! Genauso ist es mit der Versicherungssumme (s.o.) auch gewesen. I bin nämlich net a ganz Blöder! - Und habe schon ein großes Rad gedreht - und viele Punkte der Nebenkosten sind schon geändert worden.
    Nun fehlte mir nur noch ne genauere Meinung zu der FAKTISCH Überversicherung.

    Also: Sinnvoll hingegen wäre ein Hinweis, ob sich das auf die "Auseinandersetzung" irgendwie auswirkt, wenn der Vermieter nur durch seine beauftragte Verwaltung agieren lässt. - Deren Firmen, wie schon geschrieben, irgendwie verknüpft sind.

    Sonstige Kommentare, ich sage nur Kraftausdrücke oder Pferde, helfen nicht. Also dann lieber nix schreiben! Danke.
    Ham' wir das jetzt klargestellt?!

  • Hallo du, der schon ein großes Rad gedreht hat (was auch immer das heißen soll),

    für mich hört sich das auch alles etwas merkwürdig an.

    Warum sollte der Vermieter die Versicherungssumme so erhöhen?
    Warum erzählt der Versicherungsvertreten dir das alles. Das darf er doch gar nicht.

    Bist du sicher, dass der Vermieter nicht lediglich die Mindestversicherungssumme erhöht hat, um den Verzicht auf Einrede wegen Unterversicherung zu erzielen?

    Eine völlig ungerechtfertigte Erhöhung musst du nicht hinnehmen.

    Wenn der Vermieter sich nicht rührt kannst du nach beanstandeter Betriebskostenabrechnung ja klagen. Du scheinst es da ja sehr genau zu nehmen

    Gruß
    H H

  • Zitat von Forumsnutzer;71369Nun fehlte mir nur noch ne genauere Meinung zu der FAKTISCH Überversicherung.[/QUOTE

    Hallo, und genau das sind wir wieder mit Begrifflichkeiten "faktisch Überversicherung" gibt es nicht, es gibt eine Versicherungssumme und es gibt hierzu den Begriff gleitender Neuwert, ist diese gleitende Neuwert nicht im Vertrag enthalten, muss der Versicherte von Zeit zu Zeit an gegebenen Neubaukosten angleichen und so kam die neue Versicherungssumme zustande.

    Was der Pansel von der Pfefferminzia erzählt ist völlig belanglos.


    Du hast es noch immer nicht kapiert, ausschließlich der Vermieter ist dein Ansprechpartner, er kann sich lediglich in Vollmacht von einem Mietverwalter vertreten lassen, ob das so ist lässt du ja in den Sternen stehen, hellsehen kann von uns keiner!

    [QUOTE]Sonstige Kommentare, ich sage nur Kraftausdrücke oder Pferde, helfen nicht. Also dann lieber nix schreiben! Danke.
    Ham' wir das jetzt klargestellt?!

    Doch die helfen schon und wenn sie wenigstens dabei helfen dich von deinem hohen Ross wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zu bringen.

    So nun erkläre doch bitte, wie soll sich eine Auseinandersetzung Mieter/Vermieter auf die Tätigkeit des Verwalter und oder Hausmeister auswirken, jeder wird seine auftragsmäßige Arbeit eben so verrichten wie das vorher auch so war, es geht ihm nämlich nichts an, welchen Dissens zwischen Mieter und Vermieter herrscht.

    Frag erst gar nicht, wenn dir die Antworten nicht gefallen, es gibt irgendwo im Benutzerkontrollzentrum einen Button, damit kannst meine Posts ignorieren, ok!

    Gruß

    BHShuber

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