Vermieter verweigert Ausstellung der Heizkostenabrechnung

  • Hallo alle zusammen,

    wie bereits im Titel geschrieben, verweigert mein Vermieter die Austellung der Heizkostenabrechnung und damit auch verbunden die Rückzahlung der Heizkosten.

    Zu den Umständen: Ich wohne in einem Haus mit drei größeren WGs (7-9 Leute pro WG). Jede WG ist auf einer eigenen Etage und wir haben für unsere Zimmer einzelne Mietverträge. In den Verträgen ist geregelt, dass "der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 25,00€ auf die Heizkosten zu bezahlen [hat]. Diese werden einmal jährlich abgerechnet. Des Weiteren zahlt der Mieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 45,00€."

    Die Ablesung ist Ende Februar dieses Jahres erfolgt und bezieht sich auf das letzte Jahr, da der Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr entspricht. In den letzten Jahren haben wir immer Ende April die Abrechnung bekommen. Dieses Jahr kam keine und als wir Ende Mai nachfragten wurde uns gesagt, dass wir Mitte Juni damit rechnen können. Aber auch da kam keine. Als wir Ende Juli nochmal nachfragten hieß es, dass wir sie Anfang August bekommen sollen, was wieder nicht geschah. Als wir Ende September wieder nachfragten, sagte man uns auf einmal, dass die Heizkosten Pauschal behandelt werden und es deswegen keine Abrechnung und Rückzahlung geben wird.

    Der Grund: In der Erdgeschosswohnung haben mehrere mit elektrischen Heizungen geheizt und den Stromverbrauch, in die Höhe getrieben, aber keine Heizkosten verursacht.

    Ich bin jetzt der Meinung, dass mein Vermieter mich nicht einfach für die Fehler anderer bestrafen darf. Grob kalkuliert würde ich eine Rückzahlung von ca. 180€ bis 200€ bekommen, was für mich sehr viel Geld ist.

    Was kann ich jetzt tun? Denn auf das Geld möchte ich nicht verzichten!

    Schon mal danke für eure Hilfe und viele Grüße.

  • Hallo alle zusammen,

    wie bereits im Titel geschrieben, verweigert mein Vermieter die Austellung der Heizkostenabrechnung und damit auch verbunden die Rückzahlung der Heizkosten.

    Zu den Umständen: Ich wohne in einem Haus mit drei größeren WGs (7-9 Leute pro WG). Jede WG ist auf einer eigenen Etage und wir haben für unsere Zimmer einzelne Mietverträge. In den Verträgen ist geregelt, dass "der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 25,00€ auf die Heizkosten zu bezahlen [hat]. Diese werden einmal jährlich abgerechnet. Des Weiteren zahlt der Mieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 45,00€."

    Die Ablesung ist Ende Februar dieses Jahres erfolgt und bezieht sich auf das letzte Jahr, da der Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr entspricht. In den letzten Jahren haben wir immer Ende April die Abrechnung bekommen. Dieses Jahr kam keine und als wir Ende Mai nachfragten wurde uns gesagt, dass wir Mitte Juni damit rechnen können. Aber auch da kam keine. Als wir Ende Juli nochmal nachfragten hieß es, dass wir sie Anfang August bekommen sollen, was wieder nicht geschah. Als wir Ende September wieder nachfragten, sagte man uns auf einmal, dass die Heizkosten Pauschal behandelt werden und es deswegen keine Abrechnung und Rückzahlung geben wird.

    Der Grund: In der Erdgeschosswohnung haben mehrere mit elektrischen Heizungen geheizt und den Stromverbrauch, in die Höhe getrieben, aber keine Heizkosten verursacht.

    Ich bin jetzt der Meinung, dass mein Vermieter mich nicht einfach für die Fehler anderer bestrafen darf. Grob kalkuliert würde ich eine Rückzahlung von ca. 180€ bis 200€ bekommen, was für mich sehr viel Geld ist.

    Was kann ich jetzt tun? Denn auf das Geld möchte ich nicht verzichten!

    Schon mal danke für eure Hilfe und viele Grüße.

    Hallo,

    wenn die Abrechnung der Vorauszahlungen in euren Mietverträgen so hinterlegt ist, kann der Vermieter hier nicht einfach mit nichts dir nichts die Vertragsregeln ändern.

    Ebenso wie der Mieter muss auch ein Vermieter sich an vertragliche Regelungen halten.

    Lies mal hier, was du nun zu tun hast:

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erst…stenabrechnung/

    Gruß

    BHShuber

  • Was tun?

    Den den 31. Dezember 2015 abwarten. Ist dann bis spätestens 18 Uhr keine Abrechnung im Briefkasten, am nächsten Tag den Vermieter nachweisbar auffordern die Abrechnung bis zum, sagen wir mal, 15.01. zuzusenden.

    Kommt er dem nicht nach ab Februar die monatlichen Vorauszahlungen einbehalten.

  • Danke schon mal für die schnelle Antwort.
    Muss ich dem Vermieter mitteilen, dass ich von dem Recht gebrauch nehme oder soll ich einfach aufhören die Vorauszahlung zu leisten?
    Und wie läuft das ganze dann weiter? Denn es steht ja, dass man am Ende nur über eine Klage die Abrechnung "einfordern" kann?

  • Du solltest schon, gleich im ersten Schreiben, mitteilen das Du die Vorauszahlungen vorläufig einstellst wenn die Abrechnung nicht bis genanntem Termin zugegangen ist.

    Das es zur Klage kommt wollen wir ja nicht hoffen. Aber wenn doch und der Vermieter reicht dann noch schnell die Abrechnung nach, müssen die einbehaltenen Vorauszahlungen nach gezahlt werden. Gleiches gilt auch wenn der VM die Abrechnung z. B. erst im März liefert.

    Also nicht ausgeben!

  • In der Erdgeschosswohnung haben mehrere mit elektrischen Heizungen geheizt und den Stromverbrauch, in die Höhe getrieben, aber keine Heizkosten verursacht.


    Ist das der Grund (bzw. die Ausrede), die der VM Euch mitgeteilt hat?

  • Ja, das wurde uns so beim dritten Mal erzählt.

    Hallo nochmal,

    das ist so aber nicht rechtens, der Vermieter muss sich ebenso wie der Mieter an mietvertragliche Vereinbarungen halten.

    Teile ihm das schriftlich mit und hier noch einige Informationen über Pauschalmiete:

    http://www.mietrecht-neu.de/nebenkosten-be…auszahlung.html

    damit einhergehend:

    Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet?

    Der Mieter kann die gesamten auf seine Wohnung entfallenden Heizkosten um 15% kürzen. Dieses Kürzungsrecht bezieht sich nicht nur auf den Nachzahlungsbetrag, sondern auf den gesamten Heizkostenbetrag (§ 12 HeizkostenVO).

    Quelle: https://www.das.de/de/rechtsporta…sserkosten.aspx

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!