Außerordentliche Kündigung durch Mieter - gerechtfertigt?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe momentan folgendes Problem. Meine Mitbewohnerin und ich, wussten leider zu beginn nicht, als was für eine Katastrophe sich diese Wohnung heraus stellen sollte. Folgende Punkte vermiesen uns schon seit langem den Tag:

    # Wir haben in der Wohnung keine Internet, kein Empfang und keinen Festnetzanschluss. Meine Mitbewohnerin ist auf Internet angewiesen, da sie eine Ausbildung zur Fachinformatikerin macht. Merkwürdigerweise, verlässt man die Wohnung und geht auf die Straße vor dem Haus oder auf den Parkplatz hat man wieder Empfang.

    # Ein Großteil der Heizung funktioniert nicht bzw. ohne Regulierung. Die Heizung im Esszimmer, lässt sich nicht betätigen und die Heizung in unserer Stube, lässt sich nicht vollständig abdrehen (nur bis 2 runter)... was allerdings auch egal ist, da egal auf welcher Stufe die Heizung steht, volle Hitze ohne Regulierung liefert. Des Weiteren wird die Heizung abends ausgeschaltet und erst frühs gegen halb sieben wieder angeschaltet. Seit Einzug im August 2015 sprechen wir den Vermieter drauf an - keine Reaktion.

    # Die Elektronik in der Wohnung lässt zu wünschen übrig, wir haben offene Kabel rum hängen, auf denen Strom fließt.

    # Seit mehreren Tagen hängen wir einen Faden zwischen den Türrahmen und Tür, weil wir seit längerem die Vermutung haben, das unsere Vermieter bei uns ein und aus gehen, wenn wir nicht da sind. Nachdem wir heute Heim kamen, hing der Faden nicht mehr in der Tür, sondern lag auf dem Boden.

    Wir haben den Vermietern am 18.11.2015 eine außerordentliche Kündigung gegeben, vorauf hin sie uns eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung schickten, und eine Erinnerung auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten verwiesen. Danach kam nur noch Kontakt über SMS zustande. In denen uns unter anderem mit rechtlichen Schritten gedroht wurde, sollten wir die Frist nicht einhalten.

    Meine Fragen diesbezüglich:

    1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?
    2. Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?
    3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jakki Harrison

  • Und hier meine Antworten, ohne Gewähr.

    Meine Fragen diesbezüglich:

    1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?

    Nö, der zählt nur als Faden, nicht mehr. Aber wenn ich solche Befürchtungen hätte, dass fremde Personen durch meine Wohnung laufen, hätte ich schon längst den Schließzylinder ausgetauscht.

    2. Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?

    Nö, natürlich nicht, alles mehr oder weniger Kinderkram ist. Wenn ich eine neue Wohnung anmiete erkundige ich mich vorher nach den Anschlüssen für Telefon & Co.

    3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?

    Quatsch! Du kannst den lieben langen Tag auf irgendwelche Dinge verweisen, wenn du aber etwas erreichen willst, muss das schriftlich geschehen.

  • 1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?

    Nein, du kannst damit allerhöchstens mit Zeugen beweisen, dass jemand in der Wohnung war in eurer Abwesenheit, dass es der Vermieter war ist mit Nichten eindeutig! Die Beweisführung obliegt euch.

    Zitat

    2. können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?

    Nein, ihr könnt lediglich den Vermieter auf die Mängel in der Mietsache hinweisen und die Behebung der Mängel fordern, unter Umständen die Miete mindern.


    Zitat

    3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?

    Eine Abmahnung muss auch aus beweisbaren Gründen ebenso wie beim Vermieter schriftlich erfolgen, zudem berechtigt gegen die allgemeine Meinung niemanden zu einer außerordentlichen Kündigung.

    Ihr wollt da raus, dann haltet euch an vertragliche Vereinbarungen, wenn der Vermieter sich nicht daran hält, steht euch die Möglichkeit zur Verfügung, eure Belange gerichtlich durchzusetzen, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Jakki Harrison,

    "Wir haben in der Wohnung keine Internet, kein Empfang und keinen Festnetzanschluss."
    - Ist Euch das mietvertraglich zugesichert?

    "Ein Großteil der Heizung funktioniert nicht ..."
    - Da würde ich die Mängel genau beschreiben, auch, seit wann sie dem VM bekannt sind, und den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    "Die Elektronik in der Wohnung lässt zu wünschen übrig, wir haben offene Kabel rum hängen, auf denen Strom fließt."
    - Bereits in diesem Zustand so angemietet...?

    "Seit mehreren Tagen hängen wir einen Faden zwischen den Türrahmen und Tür, weil ..."
    - Kinderkram - tausche doch einfach den Schliesszylinder aus. Bei Mietende Rückbau.

    "Wir haben den Vermietern am 18.11.2015 eine außerordentliche Kündigung gegeben, vorauf hin sie uns eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung schickten, und eine Erinnerung auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten verwiesen."
    - Die VMn hat recht.

    "Danach kam nur noch Kontakt über SMS zustande."
    - Rechtlich unrelevant.

    "Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?"
    - Nein.

    "Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?"
    - Nein.

    "Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?"
    - Dreimal NEIN, sagte Bohlen.

  • Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Was das Internet angeht Berny, ist uns lediglich mündlich zugesichert wurden, das Leitungen vorhanden sind. Wir hatten noch vor Vertragsabschluss, während der Gespräche mitgeteilt, das wir aufjedenfall Internetleitungen brauchen um unseren Arbeiten nach zu gehen. Dies wurde uns mündlich zugesichert, was im nach hinein nicht der Fall war. Dies hätte man ja noch mit Internet-Sticks umgehen können (vorübergehend), allerdings ist die Wohnung selbst, in einem Empfangsloch. Die Wohnung unter uns, über uns und neben uns haben Empfang, unsere Wohnung dagegen ist abgeschirmt, kein Internet, kein Festnetz, kein Mobilnetz.

    Das Problem mit der Heizung ist folgendes, die Heizung in unserer Stube, lässt sich nur bis 2 runter drehen, heißt, sie läuft immer und auf voller Stärke, da sie nicht reguliert ist (1 - 5 = immer volle Hitze) ... Des Weiteren wird die Heizung abends ausgestellt (nicht nur runter gedreht, sondern aus) und geht erst frühs gegen halb sieben wieder an. Letzte Nacht hatten wir Temperaturen von ca. 10°C in unseren Schlafzimmern.

    Was die Sache mit dem Türschloss angeht, wir wollen es nicht wechseln, da wir momentan darauf hoffen, das die Vermieter noch einmal in die Wohnung gehen, dann hätten wir auf jedenfall einen Grund zur fristlosen Kündigung. Wir haben jetzt Kameras installiert, mal sehen was bei raus kommt. Die Sache ist einfach, wir wollen aus dieser Wohnung raus.

    Ein sehr großes Problem liegt ebenfalls darin, das die Wohnung nicht isoliert ist, heißt, von frühs bis in die Nacht, hört man sämtliche Schritte die die Vermieter über uns tun, wir hören immer zu Türen knallen, das Garagentor (unter uns) was immer wieder auf und zu geht, der Hund der den ganzen Tag bellt, selbst die Stimmen der Vermieter, wenn sie sich etwas lauter unterhalten. Ich arbeite Schichten, so und Tagsüber schlafen, nach der Nachtschicht ist damit nicht möglich.

    Was die Elektonik bzw. Kabel angeht, ist es so ... wir besitzen keine Küche, da die Anschlüsse in besagter Küche, erst einmal neu gemacht werden müsste, vorauf der Vermieter vor Einzug hingewiesen wurden ist, mit der Aussage er würde das zeit nah erledigen (nichts passiert) ... heißt für uns wir besitze weiterhin keine Küche, spülen in der Badewanne auf und leben von Cornflakes und Fertigfutter. Was die losen Kabel angeht, wussten wir zwar das da welche hängen (haben wir ja bei Besichtigung gesehen), allerdings wurde uns zugesichert, das diese Abgeklemmt waren (war nicht der Fall).

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