Hallo Zusammen,
ich habe momentan folgendes Problem. Meine Mitbewohnerin und ich, wussten leider zu beginn nicht, als was für eine Katastrophe sich diese Wohnung heraus stellen sollte. Folgende Punkte vermiesen uns schon seit langem den Tag:
# Wir haben in der Wohnung keine Internet, kein Empfang und keinen Festnetzanschluss. Meine Mitbewohnerin ist auf Internet angewiesen, da sie eine Ausbildung zur Fachinformatikerin macht. Merkwürdigerweise, verlässt man die Wohnung und geht auf die Straße vor dem Haus oder auf den Parkplatz hat man wieder Empfang.
# Ein Großteil der Heizung funktioniert nicht bzw. ohne Regulierung. Die Heizung im Esszimmer, lässt sich nicht betätigen und die Heizung in unserer Stube, lässt sich nicht vollständig abdrehen (nur bis 2 runter)... was allerdings auch egal ist, da egal auf welcher Stufe die Heizung steht, volle Hitze ohne Regulierung liefert. Des Weiteren wird die Heizung abends ausgeschaltet und erst frühs gegen halb sieben wieder angeschaltet. Seit Einzug im August 2015 sprechen wir den Vermieter drauf an - keine Reaktion.
# Die Elektronik in der Wohnung lässt zu wünschen übrig, wir haben offene Kabel rum hängen, auf denen Strom fließt.
# Seit mehreren Tagen hängen wir einen Faden zwischen den Türrahmen und Tür, weil wir seit längerem die Vermutung haben, das unsere Vermieter bei uns ein und aus gehen, wenn wir nicht da sind. Nachdem wir heute Heim kamen, hing der Faden nicht mehr in der Tür, sondern lag auf dem Boden.
Wir haben den Vermietern am 18.11.2015 eine außerordentliche Kündigung gegeben, vorauf hin sie uns eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung schickten, und eine Erinnerung auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten verwiesen. Danach kam nur noch Kontakt über SMS zustande. In denen uns unter anderem mit rechtlichen Schritten gedroht wurde, sollten wir die Frist nicht einhalten.
Meine Fragen diesbezüglich:
1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?
2. Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?
3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jakki Harrison